Datum: 02.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.07.2016
2 Baugesuche
2.1 Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein
2.2 Neubau eines Netto-Lebensmittelmarktes mit Backshop/Cafe auf dem Grundstück Flur-Nr. 496, Gemarkung Röthlein, Mühlbach 1
2.3 Umbau eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 110, Gemarkung Röthlein, Hauptstr. 23 mit Antrag auf Zustimmung zum Überbau des öffentlichen Raums wegen Anbringung einer Wärmedämmung
3 B286 Ausbau A 70 bis Schwebheim; Bereitstellung von Ausgleichsflächen in Kooperation mit dem Staatl. Bauamt Schweinfurt
4 Vollzug der Wassergesetze; Wasserentnahme aus dem "Tasch-See", Flur-Nr. 1326 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen
5 Finanzwesen; Jahresrechnung 2015 Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
6 Errichtung und Festlegung von Standorten für WLAN-Hotspots
7 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Nutzung des Optionsrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
8 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö 2
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2.1. Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bei der Gemeindeverwaltung wurde durch die Grundstückseigentümer Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, für die Errichtung einer Gartenhütte ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplan eingereicht.  Weiter wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, über den das Landratsamt Schweinfurt zu entscheiden hat.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

Die Nachbarunterschrift des Eigentümers Flur-Nr. 657/6 liegt nicht vor. Der Nachbar wurde von der Gemeindeverwaltung von dem Bauvorhaben informiert, hat aber seine Unterschrift nicht geleistet. In vergleichbaren Fällen wurden vom Gemeinderat wegen der fehlenden Nachbarunterschrift  keine Befreiungen erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein lehnt zu dem Bauvorhaben Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, die Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wegen der fehlenden Nachbarunterschrift ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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2.2. Neubau eines Netto-Lebensmittelmarktes mit Backshop/Cafe auf dem Grundstück Flur-Nr. 496, Gemarkung Röthlein, Mühlbach 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben soll im Bereich des Bebauungplans „Mühläcker III. Abschnitt“ verwirklicht werden. Der geplante Pylon an der Zufahrt zum Markt hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Die Festsetzung A8 Werbeanlagen sieht vor, dass eine Errichtung nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude möglich ist. Deshalb müsste hier eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt werden.
Des Weiteren ist ein Zugang vom Geh- und Fahrradweg zum Parkplatz vorgesehen. Der Bebauungsplan schreibt hier eine Grünfläche vor und die nach A7a vorgeschriebene Einfriedung würde unterbrochen werden. Auch hier müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden.

Vom Bauherrn sind noch der Freiflächengestaltungsplan und der Entwässerungsplan vorzulegen. Die Erschließung wird mittels eines Städtebaulichen Vertrags mit dem Bauherrn sichergestellt werden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der Bauherr hat nicht beantragt, dass eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgen soll.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Festsetzungen „Errichtung einer Werbeanlage nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude“ und des Zugangs vom Geh- und Fahrradweg zum Parkplatz mit der daraus resultierenden Unterbrechung der Einfriedung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Umbau eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 110, Gemarkung Röthlein, Hauptstr. 23 mit Antrag auf Zustimmung zum Überbau des öffentlichen Raums wegen Anbringung einer Wärmedämmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den Verwaltungsangestellten Maximilian Nunn.

Dieser zeigt das Vorhaben auf, welches sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes befindet. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hab ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Weiter verliest er den Antrag der Bauherrn vom 27.07.2016 wegen der Anbringung eines Wärmeverbundsystems. Da die Wärmedämmung in den öffentlichen Raum ragen würde, ist hier die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Weiter stimmt das Gremium der Überbauung des öffentlichen Raums um 10 cm wegen der Anbringung einer Wärmedämmung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. B286 Ausbau A 70 bis Schwebheim; Bereitstellung von Ausgleichsflächen in Kooperation mit dem Staatl. Bauamt Schweinfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt bereitet momentan die Planfeststellungsunterlagen für den vierstreifigen Ausbau von Schweinfurt nach Schwebheim vor. Das beauftragte Ingenieurbüro überarbeitet dafür die Planunterlagen und prüft auch die Ausgleichsbilanzierung. Im Zuge der Maßnahme werden Flächen überbaut, die im direkten Umfeld des Waldes wieder hergestellt werden müssen.
Bereits im Jahr 2011 trat das Staatliche Bauamt an die Gemeinde zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen heran. Damals wurden Flächen entlang der Flutmulde angeboten. (siehe Beschluss vom 23.08.2011).
Das Staatliche Bauamt hat nun die Flur-Nr. 251 in der Gemarkung Röthlein als Ausgleichsfläche vorgesehen und möchte diese von der Gemeinde erwerben. Die Fläche ist momentan landwirtschaftlich verpachtet (Pacht 45,00 €). Mit dem Pächter wurden allerdings nur ein Jahrespachtvertrag abgeschlossen.
Damit das Grundstück dem Staatlichen Bauamt als Ausgleichsfläche angeboten werden kann, ist der Beschluss vom 23.08.2011 aufzuheben. Über die Verkaufsmodalitäten ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

Nach neuerer Auskunft des Staatlichen Bauamts ist ein Erwerb der Fläche nicht notwendig. Die Gemeinde ist dann allerdings für den Unterhalt verantwortlich. Das Staatliche Bauamt entschädigt den Unterhalt dann jährlich gegen Nachweis oder löst ihn einmalig ab. Das Staatliche Bauamt würde auch in den Pachtvertrag mit der Gemeinde eintreten und für die Aufforstung und die Unterhaltspflege der Fläche selbst sorgen.

Beschluss

Der Beschluss der Gemeinderats vom 23.08.2011 (TOP4) über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entlang der Flutmulde wird aufgehoben. Die Gemeinde Röthlein ist bereit das Grundstück Flur-Nr. 251, Gemarkung Röthlein, an das Staatliche Bauamt zu verpachten. Dem Staatlichen Bauamt wird die Fläche, welche im Eigentum der Gemeinde verbleibt als Ausgleichsfläche zugesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Wassergesetze; Wasserentnahme aus dem "Tasch-See", Flur-Nr. 1326 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Interessensgemeinschaft Hetterich/Gessner hat die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme aus dem "Tasch-See", Flur-Nr. 1326 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen bei der Gemeinde beantragt. Die Gemeinde Röthlein ist Eigentümerin der Seefläche und hat diese an den Angelsportverein Hirschfeld verpachtet. Die bisherige Erlaubnis für die Wasserentnahme endete am 31.12.2015.  Für die Genehmigung ist das Landratsamt Schweinfurt zuständig.

Des Weiteren hat die Interessensgemeinschaft die Erteilung der privatrechtlichen Gestattung für die Benutzung gemeindeeigener Land- und Wasserflächen beantragt.

Der Pächter des Sees hat bei der Gemeinde eine Stellungnahme zur geplanten Wasserentnahme abgegeben. So soll wieder eine fest Messlatte in den See eingebaut werden, sowie der Mindestwasserstand vom Wasserwirtschaftsamt festgelegt werden.

Die bisherige Erlaubnis mit den Bedingungen und Auflagen wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Weiter werden die zu beregnende Flächen aufgezeigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Antrag der Interessensgemeinschaft Hetterich/Gessner auf Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme aus dem "Tasch-See", Flur-Nr. 1326 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen mit der Auflage, dass eine Messlatte anzubringen ist und der Mindestwasserstand durch das Wasserwirtschaftsamt festzulegen ist, zu. Bezüglich des Mindestwasserstands sind die betroffenen Angelsportvereine mit in das Verfahren einzubeziehen. Weiter erteilt der Gemeinderat Röthlein die mit dem Antrag auf Wasserentnahme verbundene privatrechtliche Gestattung für die Benutzung gemeindeeigener Land- und Wasserflächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Finanzwesen; Jahresrechnung 2015 Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet den anwesenden Gemeindekämmerer Maximilian Nunn den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2015 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden vom Gemeindekämmerer Maximilian Nunn ergänzende Angaben getätigt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nunn und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2015 anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.
Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Errichtung und Festlegung von Standorten für WLAN-Hotspots

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 7
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde dem Gemeinderat bereits das Projekt Bayern-WLAN des Freistaats Bayern vorgestellt. Die Verwaltung hat sich nun nach alternativen Anbietern umgesehen.

Beim Anbieter HOTSPLOTS besteht für die Gemeinde durch ein VPN-Routing die Sicherheit für Verstöße der Nutzer im Internet nicht rechtliche belangt zu werden, da der Internetverkehr über Server der Firma erfolgt. Beim Bayern-WLAN ist die Störerhaftung Bestandteil des Rahmenvertrags. Sie liegt also auch nicht bei der Gemeinde.

Die Kosten belaufen sich bei HOTSPLOTS je nach Größe des Hotspots auf 10 bis 25 EUR. Beim Bayern-WLAN auf 24 bis 50 EUR. Bei beiden kommen noch die Kosten für Installation/Verkabelung hinzu (wird bei Bayern-WLAN aber gefördert). Bei HOTSPLOTS kommen noch Kosten für die Hardware hinzu, die bei ca. 200 EUR je Hotspot liegen dürften. Zudem kommen bei beiden noch die Kosten für den Internetanschluss hinzu.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Röthlein beschließt in der Gemeinde Röthlein eigenständig über die Firma HOTSPLOTS zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Errichtung eines Hotspots an der Bücherei in Röthlein als Indoor und Outdoor-Version.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Errichtung eines Hotspots am Marktplatz/Pfarrheim in Heidenfeld als Indoor und Outdoor-Version nach Rücksprache mit der Pfarrgemeinde und technischer Umsetzbarkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 4

Errichtung eines Hotspots am Bürgerhaus in Hirschfeld als Outdoor-Version.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 5

Errichtung eines Hotspots am Rathaus in Röthlein als Indoor und Outdoor-Version.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

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7. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Nutzung des Optionsrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand neu geregelt. Die Neuregelungen treten zum 01.01.2017 in Kraft und haben weitreichende Folgen für die Gemeinde.
So fallen ab dann für alle privatrechtliche Tätigkeiten (mit einigen Steuerbefreiungstatbe-ständen) sowie für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten, bei denen die Gemeinde in Wettbewerb zu Privaten (Umsätze > 17.500 EUR) tritt, Umsatzsteuer an.

Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Finanzverwaltung. Es müssen die betroffenen Einnahmen identifiziert werden, Regelungen hinsichtlich des dann möglichen (anteiligen) Vorsteuerabzugs getroffen werden und die EDV muss dementsprechend angepasst werden.

Allerdings sieht das Umsatzsteuergesetz in § 27 Abs. 22 eine Optionsregelung vor. Nach der kann bis zum 31.12. 2020 die der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiter angewandt werden. Hierüber ist ein Beschluss des Gemeinderats zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Verwaltung zu beauftragen das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen und alle Leistungen der Gemeinde und ggf. die diesen zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö 8
Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr