Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022
2 Baugesuche
2.1 Erstellung eines Carports mit Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/67, Am Auwald 63, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.2 Erstellung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/39, Am Auwald 76, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.3 Bau eines Anbaus und Bau einer Terrassenüberdachung mit einer Glasüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 ISEK
3.1 Gasthof "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld Vorstellung, städtebaulicher Rahmenplan
3.2 Mitmachprojekte ISEK
4 Gestaltung Klosterstraße - Verabschiedung Konzept
5 Mittelschule Bergrheinfeld; Beschaffung IT-Geräte
6 Anträge von Gemeinderäten
6.1 Anpassung Sitzungsgeld sowie der IT-Pauschale
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzung beginnt mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Krieges in der Ukraine.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Martina Braum bittet bei Tagesordnungspunkt 4, Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Badestelle; Beauftragung eines Fachplaners, um Ergänzung der Problematik des Überschwemmungsgebietes.

Nachdem keine weiteren Beanstandungen vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.02.2022 wird unter Aufnahme der entsprechenden Ergänzung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö informativ 2
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2.1. Erstellung eines Carports mit Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/67, Am Auwald 63, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Erstellung eines Carports mit Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/67, Am Auwald 63, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“ eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Carports die Baugrenze, die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Des Weiteren soll die Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze und die Grundstückszufahrt an einer anderen Stelle als festgesetzt entstehen. Der Carport soll mit einem Flachdach aus Glas zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Das Gremium versichert sich, dass durch das geplante Bauvorhaben kein öffentlicher Stellplatz wegfällt. In diesem Zug macht eine Rätin darauf aufmerksam, dass sich der Gemeinderat generell mit den Parkbuchten in diesem Baugebiet befassen möchte. Hierfür wurde noch kein Konzept verabschiedet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der Errichtung des Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Errichtung der Grundstückszufahrt an einer anderen Stelle als festgesetzt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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2.2. Erstellung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/39, Am Auwald 76, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/39, Am Auwald 76, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“ eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gartenhauses die Baugrenze, die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Das Gartenhaus soll mit einem Flachdach aus Wellblech zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bau eines Anbaus und Bau einer Terrassenüberdachung mit einer Glasüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für den Bau eines Anbaus und den Bau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Die beiden Bauvorhaben halten die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46°-53°) sowie die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht ein. Beide Vorhaben sollen mit einem Flachdach und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Der Anbau soll ein Dach aus grauem Blech erhalten. Die Terrassenüberdachung ist aus Glas. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses und angrenzender Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/19, An der Sulz 29, Gemarkung Heidenfeld, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.

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3. ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 3
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3.1. Gasthof "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld Vorstellung, städtebaulicher Rahmenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Das Planungsbüro Ideenfinden wurde am 26.11.2020 mit der Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld auf Grundstück Fl.-Nr. 79 der Gemarkung Heidenfeld beauftragt. In der Leistungsbeschreibung der Gemeinde wurde folgendes formuliert:

„Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt städtebauliche Neugestaltungsmaßnahmen im Umfeld des ehemaligen Gasthofes. Angestrebt werden soll der Erhalt und die Sanierung des denkmalgeschützten Haupthauses sowie der Rückbau der Anbauten, sodass das Umfeld neu entwickelt werden kann. Seitens der Gemeinde sind hier die Nachverdichtung mit Wohngebäuden und die Gestaltung eines öffentlichen Raumes mit Aufenthaltsfunktion angedacht. Dabei sind die denkmalpflegerischen Belange des ehemaligen Gasthofes zu berücksichtigen.“

Durch die Gemeinde wurden zwischenzeitlich folgende Gutachten eingeholt, die dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt wurden:
04/2021: Befund-Untersuchung durch Restaurator Edgar Hartmann
04/2021: Tragwerksgutachten Joachim Ingenieure

Im Rahmen der ISEK-Mitmachprojekte hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der sich mit dem Leerstand des Gasthofs beschäftigt. Angestellt wurden Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes als Cafe, Kneipe/Restaurant und/oder Dorfladen. Hier sind als nächstes Ortsbesichtigungen verschiedener vergleichbarer Objekte geplant. 

In der Gemeinderatssitzung stellen Herr Böhringer und Frau Bonengel vom Planungsbüro iF ideen Finden GmbG den aktuellen Planungsstand des städtebaulichen Rahmenplans für das Grundstück Fl. Nr. 79 der Gemarkung Heidenfeld mittels PowerPoint Präsentation vor.

Herr Böhringer hat in seinen Planungen nicht vorgesehen, den Erker abzureisen. Stattdessen sollen die in den 80er Jahre im südlichen Teil des Grundstücks errichteten Anbauten (1-9, siehe Folie 18) abgerissen werden. Dadurch entsteht ein Fußweg auf dem Grundstück, der zum Kardinal-Faulhaber-Platz führt. Des Weiteren zeigt er verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des historischen Rehbergergebäudes auf und sieht an diesem einen Anbau vor. Für die Errichtung eines neuen Hauses in der Grundstücksmitte präsentiert er drei Varianten. 

Ein Gremiumsmitglied moniert, dass bei der Straßenplanung die Beseitigung des Erkers vorgesehen war. Somit muss nun eine Planänderung der Straße erfolgen. Die Gemeinde hat dies bereits auch schon mit dem Denkmalschutz abgeklärt. Ein anderes Mitglied weist darauf hin, dass Stellplätze entsprechend nachgewiesen werden müssen. Des Weiteren ist die Ausfahrt von dem Grundstück auf die Kreisstraße mittlerweile unzulässig. Ob die Umplanungen förderschädlich sind, konnte noch nicht abgeklärt werden, da Herr Böhringer die Planungen zum ersten Mal vorstellt. Der Regierung müssen die Gründe der Umplanung mitgeteilt werden, sofern sich das Gremium für den Erhalt des Erkers ausspricht. Der Geschäftsleiter teilt mit, dass im 1. Bauabschnitt die Dorfstraße umgestaltet wird. Im 2. Bauabschnitt wird die Kanalsanierung in der Klosterstraße sowie die Umgestaltung des Erkers vorgenommen.

Eine Rätin, die auch Mitglied des Lenkungsausschusses ist, teilt mit, dass bei der Begehung festgestellt wurde, dass der Erker zur Verlangsamung des Verkehrs führt. Sollte dieser abgerissen werden, könnte der Gehweg an dieser Stelle verbreitert werden. Sie plädiert dafür, dass die Entscheidung über den Abriss bzw. den Erhalt des Gebäudeteiles erst in ein paar Wochen getroffen wird. Ein Gremiumsmitglied hält es für unumgänglich die Verkehrssituation im Bereich des Erkers erneut zu begutachten.

Der Großteil des Gremiums findet die vom Planungsbüro dargestellten Pläne sehr ansprechend. Für gut wird auch die Wegführung durch das Grundstück empfunden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die weiteren Planungen der Abriss der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude vorgesehen werden soll. Der Erker am denkmalgeschützten Gebäude soll erhalten bleiben, der Gehweg soll durch das Grundstück geführt werden. Die Umplanung ist noch mit der Regierung von Unterfranken/Städtebau abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.2. Mitmachprojekte ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Böhringer und Frau Bonengel teilen den aktuellen Stand zu den Mitmachprojekten des ISEK mit:

Nachnutzung des Rehberger-Gebäudes (Interessens-Gemeinschaft)
Eine Gruppe von Bürgern kümmert sich darum.  

Grillplatz zum Selbermachen
Eine Gruppe befasst sich mit dieser Thematik. Hinsichtlich der Herrichtung, wie z. B. Einfriedung und Material, sind noch nicht alle Entscheidungen getroffen worden.

Treffpunkt im Bereich alte Schule (altes Forsthaus)
Die Planungen wurden erst einmal zurückgestellt und wird vorerst nicht weiterverfolgt.

Apfelfest und Anlegen einer Streuobstwiese  
Von Bürgern wird ein Mitmachprojekt organisiert, dass mit einem Fest abgerundet werden soll. Die Bäume sollen beschriftet werden.

Trimm-Dich-Pfad
Hinsichtlich der Standorte gibt es verschiedene Vorschläge. Wie die Ausstattung erfolgen soll, steht noch offen. Wenn möglich soll auch Holz aus dem Gemeindewald verwendet werden. 

Gestaltung eines Röthleiner Ortsschildes
Die Planungen wurden abgelehnt.

Die Gruppen werden auf die Gemeinde zukommen ihre Bedarfsmitteilungen abgeben. Die Gemeinde stellt die benötigten Mittel anschließend zur Verfügung. Falls die finanzielle Grenze überschritten wird, sind ggf. Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich. 

Eine Rätin bittet darum, dass einmal im Amtsboten veröffentlicht wird wie ISEK funktioniert um darzustellen wie das Konzept läuft und wer für was verantwortlich ist. Die Arbeitskreise sollen vorgestellt werden damit bei Interesse die Bürger sich melden können.  

Der Vorsitzende erkundigt sich, wann der Auftrag ISEK und die vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsgebiete abgeschlossen sein werden. Herr Böhringer antwortet darauf, dass die Sanierungsgebiete bis Ostern abgeschlossen werden und anschließend die kartografischen Zusammenstellungen erfolgen. Das Gesamt-ISEK wird bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

Nachdem das Thema nun behandelt ist und es keine offenen Fragen mehr gibt, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Böhringer und Frau Bonengel für ihr Kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Mitmachprojekte wohlwollend zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Gestaltung Klosterstraße - Verabschiedung Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Nachdem die Planungen für den 1. Bauabschnitt abgeschlossen sind und die Umsetzung dieses Jahr erfolgen wird, werden nun die Planungen und der Entwurf des Architekturbüros Perleth für die Umgestaltung der Klosterstraße/Georg-Nickel-Str. als 2. Bauabschnitt vorgestellt.

Die Grenzen der Fl.-Nr. 32, 75/2 und 76 sind mit den Eigentümern noch zu klären. 

Der vorgestellt Plan des 2. Bauabschnitts wird demnächst im Amtsbote veröffentlicht. Den Bürgern wird anschließend die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Diese werden anschließend behandelt und sofern möglich im Plan berücksichtigt.

In der Gemeinderatssitzung am 26.04.2022 hat der Gemeinderat die finale Entscheidung über die Kanalgestaltung mit anschließender Oberflächengestaltung zu treffen. Die Kosten werden dann auch vorgestellt.

Auf Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes teilt der Geschäftsleiter mit, dass die Klostermauer unberührt bleibt. Jedoch sollen Informationstafeln bezüglich des Klosters an der Mauer aufgehängt werden.

Das Mitglied fordert, dass die sanierte Straße mit landwirtschaftlichen Maschinen befahrbar sein muss.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem vorgestellten Konzept zu. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Angebote für die notwendigen Leistungen einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Mittelschule Bergrheinfeld; Beschaffung IT-Geräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Mittelschule Bergrheinfeld sollen folgende Geräte (innerhalb des Digitalisierungspaktes/Förderprogramm) zusammengestellt, beantragt und beschafft werden:

digitale Tafeln, Laptops und Tablets. 

Insgesamt umfassen die gewünschten Investitionen für die Mittelschule Bergrheinfeld ca. 150.000 Euro. Davon muss der Schulaufwandsträger einen geringen Eigenanteil aufbringen.
Der Vorschlag/Inhalt der Schulleitung enthält Kosten für den Schulverband von ca. 50.000 Euro. 

Die Beschaffung läuft über die Firma POSCIMUR GmbH aus Werneck.

Da die Gemeinde Mitglied des Schulverbandes ist, muss diese für einen gewissen Anteil der Kosten aufkommen. Dieser berechnet sich nach dem Schüleranteil der entsprechenden Mitgliedsgemeinden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der genannten IT Beschaffung zu und genehmigt die (Anteiligen)- Kosten als überplanmäßige Ausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 6
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6.1. Anpassung Sitzungsgeld sowie der IT-Pauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Petra Jakob hat für die Anpassung des Sitzungsgeldes sowie der IT-Pauschale einen Antrag gestellt. Diesen erhielten die Räte bereits vorab mit der Sitzungseinladung. Die Antragstellerin verzichtet auf Vorstellung ihres Antrags in der Sitzung. Damit auch die Zuhörer den Inhalt des Antrags erfahren, wird dieser vom Vorsitzenden zusammengefasst. 

Ein Gemeinderatsmitglied weist darauf hin, dass im Antrag eine 33 %ige Erhöhung der jetzigen Entschädigung gefordert wird. Er spricht sich gegen diese immense Anpassung aus, da er dies nicht gegenüber der Bürger/innen verantworten kann.

Sofern der Antrag die erforderliche Mehrheit erhält, muss zunächst noch in der kommenden Sitzung über die Änderung der Geschäftsordnung beschlossen werden, wie der Geschäftsführer ausführt. Erst dann erfolgt die Anpassung des Sitzungsgeldes sowie der IT-Pauschale.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Petra Jakob auf Erhöhung des Sitzungsgeldes für den Gemeinderat auf 40 € pro Sitzung und der IT-Pauschale auf 20 € ab März zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Ukrainische Flüchtlinge
Der Vorsitzende informiert, dass bereits auch in der Gemeinde ukrainische  
Flüchtlinge aufgenommen wurden. Diese sind privat untergekommen. In einem Haus in Heidenfeld sind nun 30 Flüchtlinge. Diese sind der Familiennachzug einer dort bereits schon seit einigen Jahren lebenden ukrainischen Familie. Die Geflüchteten werden an das Ankerzentrum verwiesen, dort aufgenommen und ärztlich versorgt. Nach aktuellem Stand wurden dort ca. 350 Flüchtlinge aufgenommen.
Die Gemeinderäte diskutieren über einen Notfallplan. Die Gemeinde verfügt aktuell in der Mainstraße in Hirschfeld über eine und ab April über zwei Wohnungen. Möglicherweise könnte auch das Kloster in Heidenfeld genutzt werden. Dies steht jedoch nicht in der Macht der Gemeinde.
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, da die bereits eingereisten Flüchtlinge über Kleidung und ein Auto verfügen. Des Weiteren hat sich der Helferkreis Asyl reaktiviert.

Das Gremium ist geteilter Meinung, dass aktuell davon abgesehen wird, ein Lager für die Sammlung von Kleidung und Gegenständen in der Gemeinde einzurichten. An dieser Stelle wird auf die in den Medien veröffentlichten Annahmestellen verwiesen. Ebenfalls wird auf die Möglichkeit von Geldspenden hingewiesen.

Einige Gemeinderatsmitglieder plädieren dafür, dass sich die Gemeinde auf das Flüchtlingsgeschehen vorbereitet und im Voraus handelt.

Harald Fuchsberger findet es traurig und entsetzlich, dass russische Bürger/innen, die in Deutschland leben und auf das Kriegsgeschehen keine Einwirkung nehmen können, trotzdem hierfür verantwortlich und angegangen werden. Ihm ist es wichtig, dass im Amtsbote darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinde auch deren Seite versteht. In diesem Zusammenhang soll aber auch auf die Situation der Flüchtlinge hingewiesen werden.

Elke Lanz sieht nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Pfarrgemeinde in der Verantwortung stehen. In der nichtöffentlichen Sitzung soll darüber gesprochen werden, ob eine Anlaufperson gefunden werden kann. Des Weiteren soll Kontakt mit dem Helferkreis Asyl aufgenommen werden.


Biberschaden in Hirschfeld
Simon Stock bittet darum, dass sich der Bauhof mit dem Angelverein Hirschfeld in Verbindung setzt, da diese bei der kürzlich durchgeführten Seereinigung einen Biberschaden entdeckt haben. Nun soll die weitere Vorgehensweise besprochen werden.


Ermöglichung von Homeoffice
Simon Stock plädiert dafür, dass die Gemeinde ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause ermöglicht, da die Homeoffice-Pflicht bald ausläuft. Des Weiteren nimmt er die steigenden Spritpreise zum Anlass. Der Vorsitzende versichert, dass dem Personal freigestellt wird, ob sie im Homeoffice oder Rathaus arbeiten möchten. Jedoch ist dies vor allem im Bereich des Einwohnermeldeamtes nur schwierig umsetzbar.

Unabhängigkeit von Öl und Gas 
Simon Stock möchte, dass sich die Gemeinde von Öl und Gas weitestgehend unabhängig macht. Er bittet um Berücksichtigung bei zukünftigen Planungen und Einsatz von mehr Festbrennstoffen, da die Energie für Wärmepumpen nicht immer ausreichend zur Verfügung steht.

Datenstand vom 02.03.2023 09:02 Uhr