Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:49 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022
2 Flüchtlingshilfe - Bereitstellung von Hilfen und Finanzen
3 Entwurf gemeinsamer Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Schweinfurt
4 Baugesuche
4.1 Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
4.2 Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
5 Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Platzes am Röthleiner Käppele auf Flur-Nr. 457 der Gemarkung Röthlein als Trauzimmer
6 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm; Beteiligungsverfahren zum Entwurf
7 Teilnahme Klimaschutz-Netzwerk
8 Gasthof zum Goldenen Kreuz; Information über die Stellungnahmen Landkreis und Regierung
9 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
10 Informationen und Anfragen
10.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen


Martina Braum möchte folgende Änderungen beim Punkt 3.2. 
Treffpunkt im Bereich alte Schule (altes Forsthaus)
Die Planungen wurden erst einmal zurückgestellt und wird vorerst nicht weiterverfolgt. 

Gestaltung eines Röthleiner Ortsschildes
Die Planungen wurden abgelehnt. Der Passus soll komplett entfernt werden. 

Apfelfest und Anlegen einer Streuobstwiese
Von Bürgern wird ein Mitmachprojekt organisiert, dass mit einem Fest abgerundet werden soll. Die Bäume sollen beschriftet werden.

Eine Rätin bittet darum, dass einmal im Amtsboten veröffentlicht wird wie ISEK funktioniert um darzustellen wie das Konzept läuft und wer für was verantwortlich ist. Die Arbeitskreise sollen vorgestellt werden damit bei Interesse die Bürger sich melden können.  


Top 7: Die ersten beiden Sätze im zweiten Abschnitt sollen gestrichen werden. Die wurde so nicht gesagt.  
Der Absatz ab „Einige Gemeinderatsmitglieder…“ wurde so nicht gesagt. Die Gemeinderäte diskutieren über einen Notfallplan.

Nachdem keine weiteren Beanstandungen vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022 wird unter Aufnahme der entsprechenden Änderungen genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Flüchtlingshilfe - Bereitstellung von Hilfen und Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Es wird die aktuelle Situation der Flüchtlinge in der Gemeinde dargestellt. Der Bürgermeister gibt die Auskunft des Gemeindetags bekannt, dass ohne Genehmigung der Rechtsaufsicht die Gemeinde kein Geld an Hilfsorganisationen bereitstellen darf. 
Es wird angeregt ein Budget für die Hilfe in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Außerdem stellt der Bürgermeister eine eingebrachte Idee vor einen Gemeindebus (9 Sitzer) gebraucht zu beschaffen, der dem Helferkreis, aber auch den Vereinen der Gemeinde zur Verfügung stehen könnte.

In der Gemeinde Röthlein sind 30 Flüchtlinge angekommen, die vom Helferkreis Asyl betreut werden.  Diese werden nicht auf Dauer bleiben. Der Landkreis koordiniert die Flüchtlinge und bringt diese im Ankerzentrum unter. Da dies nur eine kurzfristige Unterbringung ist, werden Wohnungen gesucht.  In der Gemeinde stehen 5 Wohnungen zur Verfügung. Diese müssen von den Flüchtlingen direkt angemietet werden sobald ihr Anspruch auf Sozialleistungen geregelt ist. Als Ansprechpartner vom Landkreis wird Herr Bandorf genannt. Die Mietverträge sollen innerhalb 4 bis 5 Wochen fest abgeschlossen sein. 
Es soll im Amtsboten nach Wohnungen gesucht werden. Dabei soll auch an die anderen Flüchtlinge gedacht werden. Der Helferkreis ist hierüber informiert. Außerdem muss auch noch Wohnraum für Obdachlose vorgehalten werden. In der Notunterkunft in Hirschfeld sind drei Zimmer im OG frei. Die Erdgeschosswohnung ist derzeit mit Flüchtlingen aus Syrien belegt. 

Weiterhin wird informiert, dass das Kloster im Südflügel 40 Plätze für Flüchtlinge vorhält. Das Kloster ist mit der Regierung von Unterfranken in Verhandlung. Der Vertrag wurde noch nicht unterzeichnet. 

Gemeinderätin Martina Braum informiert, dass der Helferkreis Asyl viele Spenden erhalten hat. Der Helferkreis will hinschauen und helfen. Die Spendenverteilung funktioniert gut. Außer Sachspenden gehen auf Geldspenden ein. Es wurden bisher 2000 Euro gespendet. Darunter befinden sich auch Essens- und Tankgutscheine. Der Asylkreis gibt Auskunft, was noch gesucht wird. Die Grundschule in Röthlein hat Lagerkapazitäten angeboten. 

Gemeinderat Detlev Reusch informiert über das Treffen der Flüchtlinge mit dem Helferkreis in der Mehrzweckhalle. Dort sollen sich die Familien kennen lernen. 23 Personen waren anwesend. Das Treffen wird begleitet von einem Übersetzer. Es haben sich 4 Sprachlehrer für die Flüchtlinge gefunden.  Als wichtig wird angesehen, wie die Anmeldung für Kindergarten und Schule zu handhaben ist. Für die Umsetzung der Hilfe ist noch ein Finanzbedarf nötig. Sachspenden sind genügend vorhanden. Die Frage an den Bürgermeister wie mit Spenden umgegangen wird beantwortet dieser dahin gehend, dass Unternehmen eine Spendenquittung erhalten. Evtl. Reste werden an die Katastrophenhilfe Deutschland weitergeleitet.

Stefan Menz führt aus, dass die Flüchtlinge die Situation nicht richtig einschätzen und davon ausgehen, dass Sie bald wieder heim können. die Vorbehalte der Flüchtlinge sind zu klären. Da die meisten mit dem russischen Impfstoff geimpft sind gelten sie bei uns als ungeimpft. Für die Flüchtlinge sollen Willkommensklassen eingerichtet werden und diese dann dort gebündelt unterrichtet werden. Das ist aber noch in der Planung. Er informiert, dass nach drei Monaten für die Kinder die Schulpflicht beginnt. Auch er erwähnt die große Hilfsbereitschaft, die durch viele Sachspenden aber auch Einkaufsgutscheine, Gutscheine für Passfotos und Tankgutscheinen ausgedrückt wird. Um weitere Mittel zu sammeln soll ein Bücherflohmarkt stattfinden. 

Der Vorsitzende bittet darum die Flüchtlinge anzumelden. Bei Problemen hier kann der Bautechniker der Gemeinde, Herr Schander behilflich sein, da er russisch kann. Er erläutert, dass die Anschaffung von Wohncontainern 200.000 € kosten würde und die Mieteinahmen ca. 18.000 € betragen würden. Dies wird nicht weiter verfolgt

Die Frage von Gemeinderätin Martina Braum ob bei Fahrten mit dem noch anzuschaffenden Fahrzeug ein Personenbeförderungsschein benötigt wird, wird verneint
Da es sich um ehrenamtliche Fahrten handelt ist das nicht nötig. Die Fahrer sind bei Unfällen über das Ehrenamt versichert.

Zur Zeit gibt es noch keinen speziellen Ansprechpartner in der Gemeinde Röthlein. Hier können die einzelnen Sachbearbeiter angesprochen werden. Die aktuellen Zahlen überfordern die Gemeinde noch nicht. 

Beschluss 1

Die Gemeinde Röthlein stellt aus Haushaltsmittel ein Betrag von 10.000 € für die Flüchtlingshilfe in der Gemeinde Röthlein bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ein Gemeindebus, 9 Sitzer, wird gebraucht beschafft, der dem Helferkreis, aber auch den Vereinen der Gemeinde zur Verfügung steht, dafür werden 25.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Entwurf gemeinsamer Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Schweinfurt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt und des Landkreises Schweinfurt, entsprechend der Anlage wird vorgestellt.

Unter folgendem Link können Sie, den Entwurf zum gemeinsamen Nahverkehrsplan und die dazugehörigen Anlagen, die auf der Plattform des Gutachters liegen, herunterladen:

Kundenportal: https://portal.mathias-schmechtig.de/

Benutzer/Login-Name: NVP_SW

Passwort: nvpSW_2020_01


Gemeinderätin Martina Braum stellt die Historie des Nahverkehrsplans vor. Der Nachverkehrsbeirat ermittelt was in Bezug auf der Verbindung Stadt – Land wichtig ist. Hierfür werden zurzeit noch Abstimmungsgespräche geführt. 2024 ist dann der Beitritt zum Mainfrankenverbund geplant. Angestrebt wird „eine Region – ein Fahrplan – ein Ticket“. Im Landkreis Schweinfurt besteht bereits ein Wabenplan. Eine Wabe kostet einen bestimmten Betrag. Eine Verknüpfung mit den Nachbarlandkreisen wird angestrebt. Hierdurch sollen günstige Ticketpreise erreicht werden. Das angestrebte 365 € Ticket kann nur über den Beitritt zum Verband ermöglicht werden. Der Leitsatz des Nahverkehrsbeirates lautet: Mobilitätskonzept konsequent umsetzen. Hierfür wird ein regionales Hauptbusnetz eingerichtet. Die Busse fahren im Stundentakt. Hierfür müssen die Bushaltestellen dementsprechend vorbereitet werden, z. B. wird der Gehsteig erhöht und eine elektronische Anzeige angebracht. Die Haltestellen sollen nach dem Prinzip Sehen-Hören-Tasten eingerichtet werden. Über Handy und App kann geschaut werden wann der Bus kommt. 
Der Fahrradverkehr soll integriert werden. Angestrebt wird die Reisezeiten zu verkürzen, Umweltziele zu erfüllen und das Image zu verbessern. Die Hauptlinie läuft über Röthlein. Die Haltestelle am Rathaus wird verlegt. Um zu den Nebenlinien zukommen wird ein Bedarfsverkehr von 05.00 – 23.00 Uhr eingerichtet.  Für den Anschluss von Nebenlinien kann dann per Anruf oder per Handy beine Fahrt zur Hauptlinie bestellt werden.

Eine Regelmäßigkeit bei den Busverbindungen findet ein Gemeinderat gut und wünscht sich lesbare Bushaltestellenpläne. Außerdem wird die Einrichtung von Park & Ride gewünscht. 

Die Planungen sind eine verlässliche Stundentaktung und ein Fortschritt für den Verkehr. Damit wird auch ein Schritt in Richtung autonomes Fahren unternommen. 
Der Wunsch nach zusätzlichen Bushaltestellen seitens der Gemeinde bestehen nicht. 
Der Vorsitzende befürwortet das Konzept und wünscht sich eine Anbindung von Gaibach.      

Beschluss

Folgende Stellungnahme soll abgegeben werden:

Es wird eine höhere Taktung der Busse in den Gemeinde Röthlein begrüßt. 
Der Bedarfsverkehr außerhalb der Hauptservicezeiten soll auf alle Fälle von und bist zur Stadtmitte von Schweinfurt gehen und auch von den an der Linie liegenden Gemeinde nutzbar sein. 
Die Schulbusverbindungen über die Linie von Gaibach (FLSH Schloß Gaibach) nach Hirschfeld, Heidenfeld und Röthlein verlängert sich von 17 Minuten auf 37 Minuten hier ist auch aus Gründen der Kapazität eigene, direktfahrende Schulbusse sowohl zu Frühs zu Schulbeginn als auch zum Schulende um 13:00 Uhr eizusetzen und nicht dem Linienverkehr zuzuschlagen. Attraktive Park&Ride-Plätze sollen entlang der Line geschaffen werden.  
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 4
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4.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben hält die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (35°+/-3°) sowie die Dacheindeckung (rotbraunes oder engobiertes Eindeckmaterial) nicht ein. Dieses soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Doris Gill war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4.2. Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld, wurde eine formlose Bauvoranfrage eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterm Wasen-Am Thor“, Gemarkung Hirschfeld. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes sieht für das Grundstück einige Änderungen zum ursprünglichen Bebauungsplan vor. Dies betrifft vor allem das Höchstmaß der Vollgeschosse (B-Plan: II – 7. Änderung: I+D), die Dachneigung für Hauptgebäude (B-Plan: 23° - 27° –  7. Änderung: 43° - 47°).

Das Wohnhaus soll mit einem begrünten Tonnendach und zwei Vollgeschossen zur Ausführung gelangen. Somit wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (43° - 47°), die Dacheindeckung (hartes Material und engobierte Ziegeleindeckung) sowie die Geschossigkeit (I+D) nicht eingehalten. Die Garage überschreitet die östliche Baugrenze. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.   

Seitens der Gemeinderäte kommen keine Einwände, da es in diesem Gebiet schon zahlreiche Abweichungen gibt. Die Dachbegrünung wird begrüßt. Die Höhe des Hauses ist durch die Dachform niedriger als die umliegenden Gebäude. Da die Nachbarschaftsunterschriften vorliegen ist auch nichts gegen die moderne Bauweise  einzuwenden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Unterm Wasen-Am Thor“, GT. Hirschfeld, bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform für Hauptgebäude, der Dachneigung, des Dacheindeckungsmaterials, der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Simon Stock war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Platzes am Röthleiner Käppele auf Flur-Nr. 457 der Gemarkung Röthlein als Trauzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Eheschließungen durch die Standesbeamten der Gemeinde Röthlein finden grundsätzlich im Rathaus statt. Dies ist der gesetzliche Trauorte nach dem Personenstandsrecht. Trauungen sind außerdem seit Jahren auch im Pfarrheim Heidenfeld möglich.

Inzwischen ist die Nachfrage nach Trauungen im Freien immer stärker und ist inzwischen rechtlich auch möglich.
 
Trauorte im Freien unterliegen bestimmten personenstandsrechtlichen Voraussetzungen: 
  • Der Trauort muss im Standesamtsbezirk liegen. 
  • Der Trauort muss im besonderen Maße einer Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form. 
  • Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtsicher sein (Eigentum) oder rechtsicher gestattet werden (Grundstücksüberlassung). 
  • Die Standesbeamten müssen das Hausrecht ausüben können. 
  • Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störung gefährdet werden oder der Bereich muss absperrbar sein. 
  • Es muss allen Paaren möglich sein, an dem Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz). 
  • Bei Trauungen ist bei schlechter Witterung ein geeignetes Trauzimmer in der Nähe vorzuhalten. 
  • Eine offizielle Widmung durch die Gemeinde

Die Verwaltung hat daher mögliche Trauorte besichtigt und stellt fest, dass der Platz am Röthleiner Käppele geeignet ist. Die Voraussetzungen sind mit der offiziellen Widmung erfüllt. Das Rathaus Röthlein bleibt hier bei schlechter Witterung die Alternative. Das Einverständnis der Standesamtsaufsicht wurde eingeholt.  

Der Bereich wird mit einer Kette abgerenzt um das Hausrecht anwenden zu können. Sitzgelegenheiten sollen noch geschaffen werden. Die vorhandene Brotzeitecke wird verlegt.   Da kein Stromanschluss vorhanden ist wird evtl. eine Box mit Lautsprechern angeschafft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Flurstück 457 Gemarkung Röthlein „Am Röthleiner Käppele“ für den Standesamtsbezirk Röthlein als offizielles Trauzimmer zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm; Beteiligungsverfahren zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ beschlossen und das StMWi beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 1. April 2022 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der obersten Landesplanungsbehörde ausgelegt.

Die Unterlagen sind einsehbar unter: https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/


Im Bayerischen Gemeindetag wurde die Fortschreibung bewertert.

Der vorliegende Entwurf der Fortschreibung beinhaltet hohes Konfliktpotential, von dem praktisch alle kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern betroffen sind. 

Anders, als es die Teilüberschriften des Eckpunktebeschlusses des Ministerrats sowie die Begründung der Änderungsverordnung suggerieren, führen die neuen Festlegungen nach unserem Dafürhalten nicht zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Entlastung der Verdichtungsräume. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. In den Unterkapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Siedlungsstruktur“ und „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird ein Gedanke des Konservierens des ländlichen Raums sowie ein Befeuern der Entwicklung der Zentren postuliert. Wir halten diese irreführende Etikettierung für gefährlich und kontraproduktiv für das eigentlich verfolgte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

So sehen wir die begründete Gefahr, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung
  • einen weitest gehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat;
  • zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und
  • durch immer weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird.

Denn die diesbezüglichen Festlegungen zementieren bei genauer Analyse nachfolgende Prinzipien:
  • Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind.
  • Keine Entwicklung dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen.
  • Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung.
  • Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume.
  • Eine Pflicht zur Begutachtung und räumlichen Abstimmung in jeglichem Planungsprozess.

Die genannten Prinzipien werden sich bei der Überarbeitung der Regionalpläne niederschlagen. Wir vernehmen dies bereits aus einzelnen Planungsregionen. Derartige Leitgedanken können nach unserem Dafürhalten jedoch nicht im Interesse einer ausgewogenen und einer fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesplanung liegen, sodass wir Grund zu Annahme haben, dass sich die Staatsregierung bei der Fortschreibung des Primats der Politik entledigt hat und diese inhaltlich einzig und allein der Verwaltung übertragen hat. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde Röthlein schließt sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetags an (Wortlaut im Anhang) und gibt dies sowohl als Stellungnahmen an das zuständige Bayerische Wirtschaftsministerium weiter und wirkt entsprechenden bei der Fortschreibungen des Regionalplans mit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Teilnahme Klimaschutz-Netzwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Frau Duell von der Uez Mainfranken hat im Umweltausschuss die neuen Klimaschutz-Netzwerke vorgestellt. Die Gemeinde Röthlein möchte sich daran beteiligen. 

KLIMASCHUTZ IST DIE MAMMUT-AUFGABE UNSERER GESELLSCHAFT.
Der Weg zu Klimaneutralität ist unumgänglich und im Hinblick auf die Einhaltung des 1,5-Grad-Pfades zugleich äußerst herausfordernd. Die neue Bundesregierung gibt dementsprechend im Rahmen ihres Koalitionsvertrages sehr ambitionierte, aber auch zwingend notwendige Ziele vor. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die als tiefgreifende Transformation zu sehen ist.

ZUR ERREICHUNG DER AMBITIONIERTEN ZIELE UND ZUR BEWÄLTIGUNG DIESES TRANSFOR-MATIONSPROZESSES MÜSSEN WIR ALLE KRÄFTE IN UNSEREM LAND BÜNDELN.INSBESON-DERE KOMMUNEN KÖNNEN EINEN ERHEBLICHEN BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZLEISTEN.
Hand in Hand mit verschiedenen Partnern wollen wir als Kommune innovative Energielösungen entwickeln und uns um Klimaschutz und Energieeffizienz kümmern. Dabei stehen Nachhaltigkeit, die Nähe zu den Menschen vor Ort und der regionale Mehrwert stets im Vordergrund. Gemeinsam stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und ergreifen die Vorbildfunktion.

GEMEINSAM MIT ANDEREN KOMMUNEN DAS THEMAKLIMASCHUTZ BEWÄLTIGEN. Klimaschutz-Netzwerke tragen dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle Potentiale möglichst rasch zu erschließen. Ziel ist es hierbei durch einen regelmäßigen und professionell moderierten Erfahrungsaustausch innerhalb einer Netzwerkgruppe Klimaschutzpotentiale zu erschließen und das besonders unter dem Gesichtspunkt von schnellem und geringem Einsatz von Ressourcen. Im Rahmen der Energieeffizienznetzwerke leisten wir bereits seit 2019 unseren Beitrag mit der ÜZ und dem IfE.

DURCH DAS GEMEINSAMEENGAGEMENT IN UNSEREM KLIMASCHUTZNETZWERK WERDENWIR ALS BETEILIGTE KOMMUNEN UNSEREROLLE ALS WICHTIGER MULTIPLIKATOR ZURNACHHAL-TIGKEITIN DERREGION WEITER STÄRKEN.
Zur Teilnahme wurden mehr als 60 Kommunen in und um das Netzgebiet der ÜZ Mainfranken, welche den Prozess als Netzwerkmanager koordinieren, angefragt. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass der Klimaschutz den hohen Stellenwert bekommt, den er verdient. Wir werden ab dem 10. November 2022 diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zusammenbewältigen. Das Schaffen von nachhaltigem Mehrwert für unsere Gesellschaft steht an oberster Stelle. Nur so können wir unseren Kindern eine lebenswerte Umwelthinterlassen.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein nimmt am kommunalen Klimaschutznetzwerk mit dem Themenschwerpunkt „Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ teil und stimmt dem vorliegen Vertrag mit den darin beinhalteten Leistungen und Kosten zu. Die Laufzeit des Netzwerks beträgt 36 Monate ab dem 10.11.2022. 

Kosten für das Netzwerkmanagement: Die aufgeführten Kosten stellen Maximalbeträge dar. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Jahr 1: 5.261€ brutto abzgl. der Förderung von 60% = 2.104 €
Jahr 2: 3.400€ brutto abzgl. der Förderung von 60% = 1.360€
Jahr 3: 3.501€ brutto abzgl. der Förderung von 60% = 1.400 €

Summe: während der Klimaschutz-Netzwerkphase = 4.864€

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Gasthof zum Goldenen Kreuz; Information über die Stellungnahmen Landkreis und Regierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt „Teo“ vor (in der Anlage ist die Informationsbroschüre zu „tegut…teo“ angefügt).  Er sieht kein Problem den Tegut-Teo auszuprobieren, da keine größeren Flächen hierfür bereitgestellt werden müssen. Nach dem Abriss des Tanzcenters wäre ein Platz vorhanden.  Der Arbeitskreis will zuerst den Laden in Unsleben und den Unverpackt Laden in Werneck anschauen.

Die Förderstelle der Regierung von Unterfranken sieht dem Nichtabriss des Erkers kritisch. Der Erker soll weg um die Sichtfreiheit der Fußgänger beim Überqueren der Dorfstraße zu gewährleisten. Die Regierung will weitere Unterlagen. Auch der Landkreis sieht den Abriss des Erkers als Grundlage der gemeinsamen Planung an.  Es soll abgewartet werden, wie die weitere Planung ist und die Gestaltung des Fußwegs in den 2. Bauabschnitt (Klosterstraße) verschoben werden. Damit soll verhindert werden, das Aufträge vergeben werden und es noch Änderungen gibt. 

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9. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 08.03.2022 mehrheitlich beschlossen, dass für die Gemeinderatsmitglieder 

  • das Sitzungsgeld von 30 EUR auf 40 EUR und 
  • die IT-Pauschale von 15 EUR auf 20 EUR  

erhöht werden sollen. 

Hierfür bedarf es einer Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt folgende Änderungssatzung:


Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020

Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

1. Änderungssatzung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


§ 1

§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. 

§ 2

§ 3 Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:

Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 20 EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten. 

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.


Röthlein, den _______________
Gemeinde Röthlein


Gehring
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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10. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Bernd Wehner wurde von Bürgern auf den Verbindungsweg oberhalb vom Auwald angesprochen. Dieser wurde mit groben Schotter aufgefüllt. Dadurch ist ein Fahrrad fahren schlecht möglich. Er fragt nach ob das noch eingeebnet wird. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bearbeitung durch den Bauhof schwierig ist. Es soll abgewartet werden bis die Stromkabel, die in diesem Bereich und bei der BAM verlegt werden, abgeschlossen ist. Er wird sich den Weg nochmals anschauen. Er informiert, dass für das nicht asphaltierte, kurze Stück ein Angebot für eine Asphaltierung eingeholt wird. 

Weiterhin möchte Bernd Wehner die Parksituation im Schweinfurter Weg – Ecke Schleifweg begutachtet haben. Anwohner monieren ein schlechtes Parkverhalten der Bewohner der dortigen Pension. Er bittet um Prüfung ob dort ein Parkverbot oder gezackte Linien zur Verdeutlichung des Parkverbotes angebracht werden können. Die Situation soll vor Ort begutachtet werden.  

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10.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 28.02.2023 13:31 Uhr