Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
2 Baugesuche
3 Beitritt zum Landschaftspflegeverband
4 Abschluss eines Vertrags zur Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads
5 Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
6 Informationen und Anfragen
6.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Da bis zum gesetzten Einreichungstermin für Bauvorhaben keine Baugesuche eingegangen sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

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3. Beitritt zum Landschaftspflegeverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beratend 3

Sachverhalt

Die Aufgaben der Kommunen im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes werden immer vielfältiger und erfordern vertiefte Fachkenntnisse. Die Vorschriften des Naturschutzes werden aufgrund von Klimawandel und Artensterben ständig geändert und verschärft. Besonders auf lokaler Ebene lassen sich vielfältige Schritte zum Schutz von Natur und Umwelt einleiten, die in Kooperation mit den Landwirten aktiv zur Förderung der Biodiversität beitragen.
Die zentrale Organisation und Steuerung könnte in Zukunft ein Landschaftspflegeverband (LPV) übernehmen. Davon gibt es in Bayern derzeit bereits 67.
Der LPV im Landkreis Schweinfurt würde als freiwilliges und paritätisch besetztes Bündnis aus Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz in der Organisationsform eines gemeinnützigen Vereins agieren und alle Bereiche der Landschaftspflege, des Arten- und Biotopschutzes, das Management von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Region koordinieren. 
Insbesondere größere Maßnahmen sind aufgrund umfangreicher Projektausarbeitungen und Fördermittelbeantragungen sowie bei Ausführung und Folgebetreuung aufwendig in der Umsetzung. Hier würde der LPV als Kompetenz-, Beratungs- und Dienstleistungszentrum die Kommunen aktiv unterstützen und entlasten.

Folgende Aufgaben kann ein Landschaftspflegeverband übernehmen:
  • Beratung und Akquise von Fördermitteln für diverse Projekte, die auch außerhalb der klassischen Landschaftspflege liegen;
  • Beratung und Lenkung der Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der aktuell aufgelegten Förderprogramme;
  • Förderung der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft als Partner der Landschaftspflege;
  • Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch Regionalinitiativen (z.B. Vermarktung von regional angebauten Obsterzeugnissen und Weinen);
  • Entlastung und Unterstützung bei Maßnahmen und Initiativen des ehrenamtlichen Naturschutzes;
  • Planung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokontomaßnahmen;
  • Organisation der Maßnahmendurchführung und langfristige Betreuung;
  • Management, d.h. Fortschreibung und Ergänzung der digitalen Daten der Kommunen zur Landschaftspflege;
  • Gehölzpflege im Außenbereich, einschließlich Verwertung des anfallenden Materials;
  • Fachgerechte Pflege des Straßen- und Wegebegleitgrüns, sowie der Gräben und Böschungen, mit Verwertung des anfallenden Materials.

Durch die Vereinsmitgliedschaft könnten vorbehaltlich der Beschlüsse des Vereinsvorstands u.a. folgende Leistungen kostenfrei zu Verfügung gestellt werden:
  • Beratung über aktuelle Fördermöglichkeiten;
  • Bedarf- und Konzeptermittlung für die Pflege bestimmter Biotoptypen;
  • Weiterbildungsangebote mit Praxisbezug (z. B. Schulung von Bauhofmitarbeitern);
  • Durchführung kleiner Modellvorhaben in jeder Mitgliedskommune (z. B. Blühstreifen).

Personal:
Der LVP soll mit wenig Personal ausgestattet werden. Angedacht sind ein Geschäftsführer/Geschäftsführerin sowie ein(e) Mitarbeiter/Mitarbeiterin, später eine Verwaltungskraft. Alle durchzuführenden Landschaftspflegearbeiten werden vorrangig an Landwirte und andere örtlich vorhandene Fachleute vergeben, die mit eigenen Maschinen arbeiten (z.B. Maschinenringe). Der Verein hat keinen eigenen Maschinenbestand.
Der LPV wird nicht in Konkurrenz zur Arbeit anderer Verbände, Vereine oder Behörden treten, sondern insbesondere neue Aufgaben übernehmen oder beispielsweise Fördermittel akquirieren können, die bisher nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Vorbereitungsgruppe und Satzung:
Zur Gründung eines LPV im Landkreis Schweinfurt müssen eine Satzung sowie eine Beitragsordnung entworfen werden. Die Beratungen sollen in einer Vorbereitungsgruppe in möglichst gleicher Zusammensetzung wie die der künftigen Gründungsversammlung stattfinden, zu der nicht nur die interessierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz sowie zur fachlichen Unterstützung Frau Beate Krettinger, die Landeskoordinatorin Bayern des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, eingeladen werden.
Die Mustersatzung des Deutschen Verbands für Landschaftspflege soll als Ausgangspunkt für die Vereinssatzung zugrunde liegen. Dieser bereits vorgestellte Entwurf (s. Anlage) wird in der Vorbereitungsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten abschließend abgestimmt.

Finanzierung:
Die Mitgliedsbeiträge der Kommunen werden über einen Beitragsschlüssel erhoben, der sich üblicherweise an der Einwohnerzahl, evtl. auch an der Gemarkungsfläche der jeweiligen Kommune orientiert. Die Kosten belaufen sich auf 0,35 € und max. 0,60 € pro Einwohner. Die jährliche zu tragende Summe der Gemeinde beträgt zwischen 1.500 € und 2.600 €.
In diesem Mitgliedsbeitrag sind Pflegeleistungen durch den LPV noch nicht enthalten. Die Kommunen zahlen für die beauftragten und vom LPV durchgeführten Pflegemaßnahmen die anfallenden Pflegekosten, jedoch abzüglich der vom LPV akquirierten Fördermittel.
Neben den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen soll der LPV u.a. aus Beiträgen der weiteren Vereinsmitglieder und Spenden, zu einem großen Teil aber durch verschiedene Projekt-Fördermittel finanziert werden. Zu erwähnen ist auch die Verwaltungskostenpauschale, die der Freistaat Bayern bei einem Beitritt von mindestens 50 % der Kommunen in den Verein jährlich gewährt.
Nach Vorlage der kommunalen Beschlüsse und erfolgter Gründungsversammlung kann der Antrag zur Förderung gestellt werden. Die Finanzierung des Aufbaus einer LPV-Geschäftsstelle wäre mit den in Aussicht stehenden Fördermitteln weitgehend gesichert.

Zusammenfassung:
Der LPV gewährleistet eine naturschutzgerechte Organisation, Vergabe und Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen (geeignete Geräte, ausreichendes Personal, optimaler Pflegezeitpunkt, z.B. bei Mäharbeiten),
Die über den LPV akquirierten Maßnahmenfördermittel - die dann in Pflege- und Naturschutzprojekte der Kommunen gelenkt werden - liegen nach den Erfahrungen bestehender LPV über den Mitgliedsbeiträgen der jeweiligen Kommune.

Der Landschaftspflegeverband wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom Wasserlosener Bürgermeister Gößmann vorgestellt. Rund zwei Drittel der Gemeinden sprechen sich für den Beitritt aus.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Vorbereitung der Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Landkreis Schweinfurt aus und stellt den späteren Beitritt als Mitglied in Aussicht. 
Die Arbeit des Landschaftspflegeverbands wird sich hauptsächlich aus Fördermitteln und Mitgliedsbeiträgen finanzieren. 
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Gemeinde an der Vorbereitungsgruppe zur Erstellung der Satzung und des Finanzplanes teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Abschluss eines Vertrags zur Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Für das Projekt wurden vom Regionalbudget 10.000 EUR Zuschuss für Kosten von 14.800 bewilligt. Der Pfad soll zwischen Röthlein und Heidenfeld errichtet werden, ein Arbeitskreis ermittelt derzeit eine geeignete Strecke. Geplant sind zehn Stationen mit je einer Tafel, auf der jeweils eine Sport- bzw. Dehnübung, abgebildet sind. Teilweise werden auch Geräte aufgestellt. 

Zum Abschluss muss ein entsprechender Vertrag mit der Gemeinde Grettstadt, die das Regionalbudget verwaltet, abgeschlossen werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrags mit dem Gemeinde Grettstadt, die das Regionalmanagement verwaltet, zur Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Abwasserzweckverband „Unterer Unkenbach“ hat seinen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 vorgelegt. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.

Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 832.000 EUR. Beim Vermögenshaushalt errechnet sich ein Gesamtvolumen von 330.000 EUR. Die Umlagen für die Betriebs- und Investitionskosten ermitteln sich aus den von den Mitgliedsgemeinden gemeldeten Abwassereinheiten. Diese sind im aktuellen Plan noch nach dem letztjährigen Verteilungsverhältnis aufgeteilt und werden im Laufe der kommenden Wochen angepasst, nachdem alle Unterlagen dem Kassenverwalter zu Verfügung stehen. Es wird jedoch nur mit einer marginalen Abweichung gerechnet.

Die Betriebskostenumlage für Röthlein liegt für das Haushaltsjahr 2022 bei 410.000 EUR, die Investitionskostenumlage bei 37.500 EUR.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, dem Haushaltsentwurf des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ für das Jahr 2022 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Martina Braum erkundigt sich nach der Behandlung ihres am 04.04.2022 per E-Mail eingereichten Antrags. Da dieser erst nach der in der Geschäftsordnung festgesetzten Frist bei der Gemeinde eigegangen ist, kann dieser erst in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt und zur Entscheidung gestellt werden.

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6.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 07.06.2022 14:00 Uhr