Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
2 Baugesuche
2.1 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/6, Rheinfeldstraße 17, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.2 Errichtung einer Pergola und eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360/6, Hopfengarten 3, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Bericht über die Maßnahmen zum Starkregenschutz
4 Errichtung eines Grillplatzes (ISEK Mitmachprojekt)
5 Grundschule Röthlein, VgV-Verfahren für technische Planung; Beschluss über Beauftragung
6 Stromliefervertrag
7 Anträge von Gemeinderäten
7.1 Antrag auf Information über Rettungseinsatz Am Etzberg
8 Informationen und Anfragen
8.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 2
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2.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/6, Rheinfeldstraße 17, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/6, Rheinfeldstraße 17, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – I. Abschnitt“ eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Terrassenüberdachung hält die Dachform (Satteldach), die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) und die Dachneigung (46° - 53°) nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Opal Polycarbonat und einer Dachneigung von 8° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

Der Geschäftsleiter führt aus, dass die Nachbarn, deren Unterschrift auf dem Antrag fehlt, durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Die Terrassenüberdachung wird innerhalb der Baugrenze errichtet. Die Nachbarn, die keine Unterschrift geleistet haben, erhalten eine Ausfertigung des Befreiungs-Bescheides, gegen den Sie rechtlich vorgehen könnten. Aus Sicht des Gemeinderates kann deshalb die Zustimmung zur Errichtung mit den notwendigen Befreiungen erteilt werden.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Pergola und eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Pergola und eines Gartenhaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“ eingereicht. Die Vorhaben stimmen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten. Die Baugrenze, die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) werden nicht eingehalten. Die Vorhaben sollen mit einem Flachdach, Dachneigung unter 10°, zur Ausführung gelangen. Das Dach der Pergola besteht aus Plexiglas. Das Gartenhaus hat ein Holzdach. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung der Pergola und des Gartenhauses die Baugrenze nicht eingehalten. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360/6, Hopfengarten 3, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhaues mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360/6, Hopfengarten 3, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantag eingereicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gernäcker - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Da die unmittelbar an das Wohnhaus angrenzende Pergola außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll und die Eingangsüberdachung sowie die Garage nicht auf der Baulinie errichtet werden, sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Des Weiteren beträgt die Stellplatztiefe vor der Garage 6,87 m. Diese ist mit 5 m festgesetzt. Die Fläche für Garagen wird überschritten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze durch die Pergola, der Baulinie durch die Eingangsüberdachung und die Garage, der Stellplatztiefe vor Garagen und der Fläche für Garagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/32, An der Sulz 13, Gemarkung Heidenfeld, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.

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3. Bericht über die Maßnahmen zum Starkregenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 wurde ein Bürgerantrag wegen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse behandelt. 

Über die seitdem durchgeführten Maßnahmen seitens der Gemeinde wird in der Sitzung ein Bericht abgegeben.

Auf folgenden Bereiche mit deren (geplanten) Maßnahmenumsetzungen wird eingegangen:

Am Sportgelände:
In diesem Bereich verläuft ein Bach, der vom Schorn kommend durch das aufgezeigte Gebiet unter der Straße verläuft. Die beim Sportplatzbau entstandene Mulde wurde ertüchtigt, sodass das Wasser besser weggeleitet werden kann. Nun wurde ein Übergang geschaffen und der Wall erhöht. Zudem wurde die Mulde ausgebaggert.

An den Spargeläckern:
Eine ca. 1 m tiefe Mulde, deren Boden mit zwei Kiesschichten bedeckt ist, die durch ein Fließ getrennt sind, wurde angelegt, diese soll der Versickerung Vorort dienen.

Am Herzenberg/Weinberg:
Hier soll ebenfalls eine Mulde entstehen. Ein Sandfang und eine Ableitung in den Regenwasserkanal wird noch errichtet.

St.-Kilian-Straße:
In der Straße besteht ein verrohrter Graben/Bach. Der Bach, der parallel zur Straße Am Wasen verläuft, soll ertüchtigt und ein Düker eingebaut werden. Derzeit wird von einem Planungsbüro eine Kostenschätzung eingeholt. Anschließend erfolgt die Ausschreibung. Die Umsetzung wird im Jahr 2023 geplant.

Am Etzberg in Röthlein:
Abschließend geht der Vorsitzende noch kurz auf die geplanten Maßnahmen „Am Etzberg“ in Röthlein ein.

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4. Errichtung eines Grillplatzes (ISEK Mitmachprojekt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der ISEK Mitmachprojekte hat sich der Arbeitskreis 1 mit der Errichtung eines Grillplatzes beschäftigt. Die Planungen wurden nun bei der Gemeinde eingereicht und sind in der Anlage enthalten. 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Rüdiger Hinkel. Dieser vertritt die Arbeitskreisleiterin Frau Christine Höppner. Herr Hinkel stellt dem Gemeinderat die Pläne für die Errichtung eines Grillplatzes vor und geht auf die vom Gemeinderat gestellten Fragen ein. Ein Unterstand mit Schiebetür, eine Beschattungsfläche, eine Feuerstelle mit Baumstämmen darum sowie einen Mülltonnenunterstand soll entstehen. Das Grillplatzgelände soll vollständig eingezäunt werden. Die in der Kirchgasse in Heidenfeld vorhandene Toilettenanalage soll genutzt werden. Als Parkmöglichkeit soll die befestigte Fläche am „Wilden See“ dienen. 

Der Gemeinderat hat geteilte Meinungen zu den aufgezeigten Planungen. Für ungünstig wird die Angrenzung an die Ausgleichsmaßnahme, die geplante Einfriedung, die Verkehrssituation durch die Kreisstraße und die Lärmbelästigung gehalten. Die Kosten für die Umsetzung des Projektes belaufen sich auf 20.000€. Der größte Kostenfaktor ist der Zaun. Eine weitere mögliche Stelle zur Verwirklichung des Grillplatzes ist am „Hasenwäldchen“, dass sich zwischen Hirschfeld und Heidenfeld befindet. Der Arbeitskreis wird das an den ASV Heidenfeld verpachtete Gelände gemeinsam mit einigen Räten besprechen, um nähre Rahmenbedingungen zu schaffen. Die folgenden Gemeinderäte haben sich hierfür mit dem ASV Heidenfeld bereiterklärt: Simon Stock; Martina Schneider; Harald Fuchsberger; Andreas Hetterich und Jürgen Lorenz

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5. Grundschule Röthlein, VgV-Verfahren für technische Planung; Beschluss über Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt die energetische Sanierung der Grundschule sowie den Anbau einer Ganztagsbetreuung. Hierzu sind zusätzliche Planungsleistungen für die Heizung-, Lüftung-, Sanitär (HLS) und Elektroinstallation (ELT) notwendig. Die Leistungen wurden ausgeschrieben, 3 Angebot je LOS liegen vor. Am 07.04.2022 fanden im Rathaus die Verhandlungsgespräche statt. Der Vorsitzende gibt eine kurze Zusammenfassung der Präsentationen der einzelnen Projektanten mit der entsprechenden Bewertung und stellt die Ergebnisse des gk Projektmanagements vor. Das Ingenieurbüro Wohlfromm aus Würzburg erreichte für die Planung der HLS den 1. Platz. Die Auftragssumme beträgt rund 270.000 €. Für die Elektroplanung erreichte das Ingenieurbüro Bopp aus Schweinfurt (LOS 2) den 1. Platz. Die Auftragssumme beträgt rund 195.000 €.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Wertung und Abwägung des Wertungsgremiums zusammengefasst in der Auswertung des Büros gk Projektmanagement an. Das Ingenieurbüro Wohlfromm auf Platz 1 soll den Auftrag für das LOS 1 - Heizung-, Lüftung-, Sanitär erhalten. Die Verwaltung wird ermächtigt nach Ablauf der Wartefrist den Auftrag an das Ingenieurbüro Wohlfromm zu vergeben und entsprechende Verträge zu schließen, sofern keine Nachkontrolle bzw. Rüge in dieser Zeit erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Wertung und Abwägung des Wertungsgremiums zusammengefasst in der Auswertung des Büros gk Projektmanagement an. Das Ingenieurbüro Bopp auf Platz 1 soll den Auftrag für das LOS 2 - Elektroplanung erhalten. Die Verwaltung wird ermächtigt nach Ablauf der Wartefrist den Auftrag an das Ingenieurbüro Bopp zu vergeben und entsprechende Verträge zu schließen, sofern keine Nachkontrolle bzw. Rüge in dieser Zeit erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Stromliefervertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stromliefervertrag läuft Ende 2022 ab und die Firma ÜZ Mainfranken bietet der Gemeinde an, den Strom von der Börse zu kaufen und ihn anschließend mit einer Servicegebühr an die Gemeinde weiterzuverkaufen. Die Ablauffrist dieses Angebots ist der 13. Mai 2022. Der Vertrag wird aktuell auf Rechtmäßigkeit vom Landratsamt Schweinfurt geprüft. Ab 2024 kann die Gemeinde an einer Bündelausschreibung des Bundes teilnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot der ÜZ für 2023, vorbehaltlich der Bestätigung durch das Landratsamt, anzunehmen. Ab 2024 nimmt die Gemeinde an der Bündelausschreibung des Gemeindetages „Kubus“ teil. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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7. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7
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7.1. Antrag auf Information über Rettungseinsatz Am Etzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Ein Antrag des Gemeinderatsmitglieds Detlev Reusch liegt vor, siehe Anlage.


Die Stellungnahme des Einsatzleiters KBR Strunk ist ebenfalls in der Anlage abgedruckt.


Der Vorsitzende verliest den Antrag von dem Gemeinderatsmitglied Detlev Reusch. Anschließend wird über die Bekanntmachung der Stellungnahme des Einsatzleiters KBR Strunk diskutiert. Als Vorteil für die Veröffentlichung spricht die Aufklärung der Gefahr. Der Vorsitzende hebt hervor, dass das Urheberrecht der Stellungnahme bei dem Kreisbrandrat liegt. Die Stellungnahme wird veröffentlicht, wenn der Kreisbrandrat der Veröffentlichung im Amtsboten in gekürzter Fassung zustimmt. Damit ist der Antrag abschließend behandelt.

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Pflanzkübel auf der Sportplatzstraße
Petra Jakob bemängelt die Situation auf der Sportplatzstraße. Durch die Pflanzkübel wird die Geschwindigkeit der Fahrer herausgenommen, aber bei Begegnungsverkehr ist nur das Ausweichen auf einen Privatparkplatz möglich. Zudem schlägt Petra Jakob vor, den Pflanzkübel in Richtung der Kirche zu versetzen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass dies nochmal durchgesprochen werden muss und ein zweiter Pflanzkübel aufgestellt werden soll.

Neuigkeiten zum „Schlittenberg“ in Heidenfeld
Andreas Hetterich erkundigt sich nach der Lage unterhalb des Schlittenbergs, da dort der Boden abgeschabt wurde. Dem Vorsitzendem liegen hierzu keine Informationen vor.


Straßenrisse beim Schleifweg
Petra Jakob fragt nach Informationen zu der Straße beim Schleifweg, da diese teilweise aufgerissen ist. Dem Vorsitzendem ist hierzu nichts bekannt.

Grundsteuer
Harald Fuchsberger hat Fragen zur zukünftigen Änderung der Grundsteuer. Der Vorsitzende weist ihn darauf hin, dass der Hebesatz von der Gemeinde festgelegt wird. Zudem erklärt der Vorsitzende, dass es eine A, B und C Grundsteuer auf Bundesebene geben wird. Die neue Berechnungsgrundlage in Bayern ist unterteilt in Grundstücksfläche und die tatsächliche Wohnfläche. Alle Steuerpflichtigen müssen diese Angaben im Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.10.2022 an das Finanzamt übermitteln. Dazu muss jeder Eigentümer die Wohnfläche selbst ermitteln.

Steuerberatende Stelle an der Gemeinde
Detlev Reusch regt an, eine steuerberatende Stelle in der Gemeinde einzurichten, da besonders ältere Leute beim Ausfüllen der Dokumente Hilfe benötigen könnten. Der Vorsitzende erklärt ihm, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Dies liegt in der Zuständigkeit der steuerberatenden Berufe und darf nur von diesen erbracht werden.

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8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 07.06.2022 14:21 Uhr