Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022
2 Baugesuche
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/69, Am Auwald 59, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 106, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3 Breitbandausbau
4 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof"der Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme als Nachbargemeinde
5 Kindergartenwesen
5.1 Übernahme der Defizite aus dem Jahr 2021
5.2 Übernahme zukünftiger Defizitanträge
6 Finanzwesen
6.1 Abrechnung Baugebiet "An der Sulz"
6.2 Abrechnung Industriegebiet "Etzberg"
6.3 Jahresrechnung 2021 - Bekanntgabe des Rechenschaftsbericht - Beschluss überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
7 Anträge von Gemeinderäten
8 Informationen und Anfragen
8.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Bauvorhaben hält die vom Bebauungsplan „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, vorgeschriebene Geschossflächenzahl von 0,50 nicht ein. Diese beträgt 0,55. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Die Planunterlagen werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Geschossflächenzahl erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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2.2. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/69, Am Auwald 59, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/69, Am Auwald 59, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben hält die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46°-53°) sowie die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Pultdach aus Verbundsicherheitsglas und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 106, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Grundstück Fl. Nr. 106, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen, Garagen, Scheunen und Nebengebäude, Geschäfte des täglichen Bedarfs, landwirtschaftliche Produktions- und Lagerhallen und Verkaufsläden, Festplatz, Grundschule. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung nach § 34 BauGB ein, es stellt keinen Fremdkörper in der Umgebung dar. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Unter TOP 2.1 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2022 behandelte das Gremium bereits die Anzeige der Beseitigung für das bestehende Wohnhaus sowie ein Nebengebäude auf den Grundstücken Fl. Nrn. 106 und 107, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein, und beschloss keine Einwände zu erheben.

Die eingereichten Planunterlagen des Bauantrages werden aufgezeigt und erläutert. Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.


Auf Nachfrage wird erläutert, dass für diese Gebäude eine Bauvoranfrage gestellt wurde und die Höhe an die umliegenden Häuser angepasst ist. Allerdings sind die umliegenden Dächer steiler. Es wird festgestellt, dass der moderne Baustil sich gut in die Umgebung einfügt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein führt zur Auswahl eines Netzbetreibers1, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibR durch. 

Die Auswahl erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens.

Die Bieter hatten die Gelegenheit, bis zum 09.05.2022 ein Angebot abzugeben. Drei Angebot sind eingegangen. Folgende Preise für die Wirtschaftlichkeitslücke wurden angeboten: 

Angebot A        3.323.290 €        
Angebot B         5.499.038 €                
Angebot C        1.559.113 €         Telekom

Die Gemeinde wählt anhand genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. 

Die Bewertung entsprechend Wertungsmatrix in der Anlage ergibt als Erstplatzierten die Bieter C mit 75,39 von 100 Punkten. Auf Rang zwei landet die Bieter A mit 41,23 Punkten und auf Platz drei die Bieter B mit 30,26 Punkten.

Das Angebot der Telekom liegt mit deutlichem Abstand auf Platz 1. Bei Annahme des Telekom-Angebots läge der Eigenanteil der Gemeinde bei 155.911,30 € (Fördersatz 90%). Der Eigenanteil liegt deutlich unter der Schätzung der Corwese GmbH von 429.101 €.

Das beratende Büro Corwese empfiehlt das Angebot der Telekom anzunehmen. 

Die Gemeinde wird nach Abschluss dieser Maßnahme flächendeckend mit mehr als 100
Mbit/s Mbit/s versorgt sein.

Die Angebotsbewertung wurde dem Gremium im RIS zur Verfügung gestellt.  Herr Werb vom Büro Corwese erläutert dem Gremium nochmals ausführlich die Bewertungskriterien und beantwortet die Fragen. Die Maßnahme läuft über vier Jahre. Die Frist beginnt sobald der Förderantrag von der Regierung von Unterfranken genehmigt. ist. Der Breitbandausbau wird für die Ortsteile Heidenfeld und Hirschfeld beantragt. Überlandstrecken sind nicht vorhanden.
Der Eigenanteil wird auf die Jahre 2023 mit 80.000 € sowie 2024,  2025 mit jeweils 39.000 € im Haushalt verteilt. Es soll den Hausbesitzern geraten werden sich anschließen zu lassen, da der Anschluss jede Immobilie aufwertet. Mit den Hausbesitzern wird eine Nutzungsvereinbarung Grundstücke und Gebäude abgeschlossen. Nicht angeschlossene Gebäude sind weiterhin mit dem Kupferkabel versorgt. Im Neubaugebiet sind bereits Glasfaserkabel verlegt. Die Anwohner der Dorfstraße werden ebenfalls mit angeschlossen und es wird geklärt, ob sie die Anschlussgebühr der ÜZ nicht bezahlen müssen. 

Für Röthlein kommen auf die Gemeinde keine Kosten zu, da der Ausbau eigenwirtschaftlich erfolgen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt aufgrund des Vergabevorschlags des beratenden Büros Corwese GmbH, das Angebot der Telekom mit Auftragssumme von 1.559.113 € anzunehmen. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die dazu notwendigen Verträge mit dem ausführenden Unternehmen zu schließen. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt den Förderantrag zu stellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof"der Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme als Nachbargemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde davon informiert, dass der Gemeinderat Kolitzheim am 26.04.2022 den Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk Herleshof"
Beschlossen hat. 

Östlich von Kolitzheim soll zwischen den Ortschaften Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim
eine Photovoltaikfreiflächenanlage, bestehend aus zwei Teilflächen, errichtet werden. Vorhabenträger ist die Climagy Kraftwerk 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in Kolitzheim. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, für die Planung aber Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik erforderlich ist, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen. 

Die Gemeinde Röthlein wird nach § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde in das Verfahren eingebunden. Es wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planungen zu erheben. 

Mehrere Räte finden die Versiegelung der Flächen bedenklich. Da die Gemeinde Röthlein hier nicht direkt betroffen ist, können keine Bedenken geäußert werden. In Zukunft sollen für solche Fälle im Vorfeld bereits Bedenken vorgebracht werden um einen Beschluss vorzubereiten zu können.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erhebt gegen die Planungen der Gemeinde Kolitzheim zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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5. Kindergartenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 5
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5.1. Übernahme der Defizite aus dem Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Die Kindergärten Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld haben zur Endabrechnung des Jahres 2021 Anträge auf die Übernahme der jeweiligen Haushaltsdefizite durch die Gemeinde gestellt. 

Den Kindergärten Heidenfeld und Hirschfeld wurden bereits, auf die damals von den Kindergärten prognostizierten Defizite, eine Vorauszahlung genehmigt und ausgezahlt, damit die Liquidität der Kindergärten sichergestellt ist.

Aus den entsprechenden Endabrechnungen der Kindergärten und den Restzahlungen aus den Förderansprüchen sowie den bisher geleisteten Zahlungen durch die Gemeinden, konnten die in der Anlage aufgezeigten tatsächlichen Defizite aus dem vergangenen Jahr berechnet werden.

Der Finanzausschuss hat die Defizitanträge bearbeitet und empfiehlt dem Gemeinderat die Defizite der Kindergärten aus dem Jahr 2021 entsprechend dem Verrechnungsschema im Anhang auszugleichen und auszubezahlen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende die Zusammensetzung der Defizite. Diese beruhen hauptsächlich auf den Personalkosten.   Die Kindergartenbeiträge sollen zum 01.09.2022 erhöht werden. Trotzdem ist im Jahr 2022 ebenfalls noch mit Defiziten zu rechnen. Im Jahr 2023 sollten dann keine Defizite mehr anfallen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt den Ausgleich des Defizites des Kindergarten Röthleins i.H.v. 81.252,64 Euro und die Auszahlung entsprechend der Verrechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt den Ausgleich des Defizites des Kindergarten Heidenfelds i.H.v. 70.199,10 Euro und die Auszahlung entsprechend der Verrechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt den Ausgleich des Defizites des Kindergarten Hirschfelds i.H.v. 48.606,36 Euro und die Auszahlung entsprechend der Verrechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.2. Übernahme zukünftiger Defizitanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2022 mit der Übernahme zukünftiger Defizitanträge der Kindergärten der Gemeinde Röthlein befasst. Erstmals haben alle 3 Kindergärten der Gemeinde ein Jahresdefizit erwirtschaftet. Es sollte ein erstes Konzept entwickelt werden, nach dem zukünftige Defizite einheitlich berechnet werden und Voraussetzungen geschaffen werden, welche die Grundlage für eine etwaige Defizitübernahme sein soll. Folgende Aspekte wurden hierbei herausgearbeitet:


  1. Berechnungsgrundlage, nach welcher zukünftig die Jahresergebnisse berechnet werden sollen:

Als Jahresergebnis wird im Folgenden das bereinigte Ergebnis des jeweiligen Zweckbetriebs „Kindergarten“ angesehen. Die Bereinigung erfolgt nach folgendem Schema

Ergebnis Zweckbetrieb (laut Caritasabrechnung)

./. Zuschüsse aus dem Vorjahr         (+ Rückzahlungen aus dem Vorjahr)
+ ausstehende Zuschüsse                 (- ausstehende Rückzahlungen von Vorschüssen)
./. Vorschuss der Gemeinde auf das Defizit

                   _____________________________________________________________________


       = bereinigtes Ergebnis Zweckbetrieb



  1. Voraussetzungen für die Übernahme des Defizits:


  1. Von der Gemeinde festgelegte Mindestbeiträge sind eingehalten (mind. 90% des Röthleiner Kindergartenbeitrags)

  1. Es werden keine versteckten Beiträge erhoben (z.B. Spielgeld, Wassergeld, etc.), da diese nicht durch Sozialleistungen durch das Amt erstattet werden.

  1. Der Anstellungsschlüssel liegt über 9.

  1. Freie Plätze sind bei Anfragen belegt worden.

  1. Ende Oktober des laufenden Jahres ist ein Zwischenbericht über ein mögliches Defizit des Jahres der Gemeindeverwaltung zu melden und ein Ausblick auf das nächste Jahr zu geben.





  1. Mindestbeiträge


Der Kindergarten Röthlein soll zum neuen Kindergartenjahr 2022/2023 die Beiträge erhöhen.

Die Kindergärten Heidenfeld und Hirschfeld müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der 90% Regelung Ihre Beiträge an die neu erhobenen Beiträge des Kindergartens Röthlein anpassen.

Auf Nachfrage wird erläutert der Vorsitzende, dass der Neubau des Kindergartens in Heidenfeld keine Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage der Jahresergebnisse hat und die Förderung der Kindergarten vom Freistaat und der Gemeinde getragen wird.


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 3 ausgearbeiteten Punkte zu beschließen, damit zukünftig eine einheitliche Regelung bezüglich der Jahresergebnisse und der Defizitübernahme besteht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt die einheitliche Berechnungsgrundlage aus Punkt 1 des Sachverhaltes als zukünftige Berechnungsgrundlage für die Jahresergebnissrechnung der Kindergärten der Gemeinde Röthlein.


Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt die unter Punkt 2 im Sachverhalt dargestellten Voraussetzungen, welche die Kindergärten einhalten müssen, damit eine Defizitübernahme durch die Gemeinde durchgeführt werden kann.

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt eine Empfehlung an den Kindergarten Röthlein für eine Erhöhung der Beiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 abzugeben. Der Gemeinderat beschließt, dass die Kindergärten Heidenfeld und Hirschfeld, gemäß vorheriger Absprachen, in Zukunft mindestens die 90% Regelung der Beitragsanpassungen an die Beiträge des Kindergarten Röthleins zum nächstmöglichen Termin durchzuführen haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Heidenfeld: 114.743 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Hirschfeld: 106.470 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Röthlein: 189.840 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Finanzwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 6
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6.1. Abrechnung Baugebiet "An der Sulz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat zum Ende 2021 eine Zwischenabrechnung mit der KFB bezüglich des Baugebiets An der Sulz durchgeführt, damit die größten Teile der Abrechnung durchgeführt werden können.  


Der Finanzausschuss hat sich mit den Abrechnungen beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat, die im Beschlussvorschlag aufgezeigten Buchungen zu beschließen.

Beschluss 1

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende, über die KFB auf Grund des Erschließungsvertrags als außerhaushaltliche Ausgaben angefallenen Ausgaben, im Haushalt 2021 als Ausgaben einzubuchen. Dabei werden die bereits im Haushalt gebuchte Ausgaben und der Aufteilungsfaktor berücksichtigt. Es ergeben Sie dadurch folgende Buchungen. Gleichzeitig werden Außer- und Überplanmäßigen Ausgaben damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende, über die KFB auf Grund des Erschließungsvertrags als außerhaushaltliche Einnahmen angefallenen Einnahmen, im Haushalt 2021 als Einnahmen einzubuchen. Dabei werden die bereits im Haushalt gebuchte Einnahmen und der Aufteilungsfaktor berücksichtigt. Es ergeben Sie dadurch folgende Buchungen. Gleichzeitig werden Außer- und Überplanmäßigen Einnahmen damit genehmigt.



Haushaltsstelle
Betrag
HH 2021
3600-201-3590
Kostenerst. Naturausgleich
391.894,54
290.000,00
6200-201-3500
sonst. Erschließungskosten
422.484,75
325.000,00
6310-201-3500
Erschließungskosten
1.340.870,75
920.000,00
7010-201-3510
Kanalherstellungsbeiträge
108.968,19
125.000,00
6200-201-3400
Bauplatzverkauf
812.339,25
767.500,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2. Abrechnung Industriegebiet "Etzberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat zum Ende 2021 eine Zwischenabrechnung mit der KFB bezüglich des Industriegebiets Etzberg durchgeführt, damit die größten Teile der Abrechnung durchgeführt werden können. 


Der Finanzausschuss hat sich mit den Abrechnungen beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat, die im Beschlussvorschlag aufgezeigten Buchungen zu beschließen.

Beschluss 1

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende, über die KFB auf Grund des Erschließungsvertrags als außerhaushaltliche Ausgaben angefallenen Ausgaben, im Haushalt 2021 als Ausgaben einzubuchen. Dabei werden die bereits im Haushalt gebuchte Ausgaben und der Aufteilungsfaktor berücksichtigt. Es ergeben Sie dadurch folgende Buchungen. Gleichzeitig werden Außer- und Überplanmäßigen Ausgaben damit genehmigt.


Haushaltsstelle
Betrag
HH 2021
7910-100-9500
sonst. Erschließungskosten
-       124.556,05 € 
403.632,66
6310-100-9500
Erschließungskosten
            949.851,87 € 
1.250.000,00
7010-100-9500
Kanalbaumaßnahme
            436.171,69 € 

3600-100-9500
Kosten Naturausgleich
            450.000,00 € 
450.000,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende, über die KFB auf Grund des Erschließungsvertrags als außerhaushaltliche Einnahmen angefallenen Einnahmen, im Haushalt 2021 als Einnahmen einzubuchen. Dabei werden die bereits im Haushalt gebuchte Einnahmen und der Aufteilungsfaktor berücksichtigt. Es ergeben Sie dadurch folgende Buchungen. Gleichzeitig werden Außer- und Überplanmäßigen Einnahmen damit genehmigt.


Haushaltsstelle
Betrag
HH 2021
3600-100-3500
Kostenerst. Naturausgleich
398.698,56
448.000,00
7910-100-3500
sonst. Erschließungskosten RMG
16.707,60
400.000,00
7910-100-3500
sonst. Erschließungskosten
420.704,06

6310-100-3500
Erschließungskosten
1.330.624,86
1.245.000,00
7010-100-3510
Kanalherstellungsbeiträge
425.216,84
118.000,00
7910-100-3400
Grundstücksverkauf
43.360,00
190.000,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.3. Jahresrechnung 2021 - Bekanntgabe des Rechenschaftsbericht - Beschluss überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 6.3

Sachverhalt

In der Finanzausschusssitzung vom 24.05.2022 hat der Kämmerer Alexander Wächter dem Ausschuss die Jahresrechnung 2021 vorgestellt. Hierbei wurden auch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushalt 2021 vorgestellt. Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2021 sowie eine finale Aufstellung der einzelnen Haushaltsstellen des Jahres 2021 befindet sich im Anhang.


Nach Durchsicht und Diskussion über die Jahresrechnung 2021 mit allen Anlagen hat der Finanzausschuss eine Empfehlung an dem Gemeinderat beschlossen, die Dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushalt 2021 zu billigen. Ebenso empfiehlt der Finanzausschuss dem Gemeinderat, den Rechenschaftsbericht 2021 anzuerkennen und dass die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.


Der Vorsitzende erläutert anhand der im RIS veröffentlichten Unterlagen die Ansatzüberschreitungen 

Beschluss 1

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt, dass die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen gebilligt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium sich der Empfehlung des Finanzausschusses anzuschließen und den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2021 anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Open-Air in Röthlein vom 22.-23.07.2022
Gemeinderat Bernd Wehner informiert über die Veranstaltung. Diese findet auf dem alten Platz statt. Die drei Veranstalter suchen bewusst Bolzplätze aus. Es wird ein Zirkuszelt aufgestellt. Die Veranstalter rechnen mit 1000 Personen. Die Erlaubnis obliegt dem Landratsamt.  Der TSV Röthlein hat den Platz zur Verfügung gestellt damit für die jüngere Generation auch was geboten wird. Die Veranstalter machen einen professionellen Eindruck. 

Der Vorsitzende informierte darüber, dass die provisorische Brücke über den Unkenbach hinter dem Hofladen Götz abgerissen wurde, da diese marode war. Die Verwaltung plant keinen Neubau zu machen, da dies relativ aufwendig wäre.  Der alte Übergang wurde auch nicht von der Gemeinde errichtet.

Weiterhin informiert der Vorsitzende, dass der zerbrochene Christuskorpus nicht restauriert werden kann. Die Entscheidung, was gemacht wird, dauert noch. Der Landkreis und der Kreisheimatpfleger Stefan Menz müssen noch die historische Bedeutung klären. Die Gemeinde wartet bis dahin ab. 

Simon Stock möchte wissen, was mit der Markierung des Fahrradweges in Hirschfeld ist. Der Vorsitzende erklärt, dass hier der Landkreis zuständig ist und dort nachfragen wird. Der Bauhof soll beauftragt werden dies zu klären

Armin Götz erkundigt sich nach der Vorgehensweise für einen Rathausbesuch. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass schon seit mehreren Wochen wieder ein Besuch im Rathaus ohne Termin zu den normalen Öffnungszeiten möglich ist. Es wird aber empfohlen einen Termin zu vereinbaren um lange Wartezeiten zu vermeiden. Zukünftig soll die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung geschaffen werden.

Jürgen Lorenz fragt nach, wie mit den für den Breitbandausbau geöffneten Gehsteigen verfahren wird. Der Vorsitzende bemerkt hierzu, dass nicht jeder Gehsteig wieder asphaltiert werden.   Detlev Reusch möchte wissen, wer die Gehsteige schließen muss. Hierzu gibt es eine feste Vorgabe im Förderverfahren.

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8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr