Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2022
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2022
3 Baugesuche
3.1 Errichtung eines Pavillons auf dem Grundstück Fl. Nr. 673/2, Elmußweg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein
3.2 Anzeige der Beseitigung zum Abbruch ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Flur-Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5, Gemarkung Heidenfeld
4 Rückbau ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Flur-Nr. 79 der Gem. Heidenfeld - Beauftragung
5 Gewässerentwicklungskonzept - Anpassung des Antrags an das Wasserwirtschaftsamt zur Umsetzung Teilstück Heidenfelder Mühlbach an die Förderrichtlinien
6 Zusammenarbeit im Mainbogen
7 Informationen und Anfragen
7.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen.

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Martina Braum bittet bei Tagesordnungspunkt 1 sie nicht als Leiterin sondern als Sprecherin des Arbeitskreises zu benennen. Weiterhin hat nicht die Leitung die Vorschläge gemacht sondern der Arbeitskreis. Auch diese soll geändert werden.

Nachdem keine weiteren Beanstandungen vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.06.2022 wird unter Aufnahme der entsprechenden Änderungen genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 3
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3.1. Errichtung eines Pavillons auf dem Grundstück Fl. Nr. 673/2, Elmußweg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Errichtung eines Pavillons im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Vorhabens die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Der Pavillon hat ein Flachdach aus Aluminium. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Auf Nachfrage wird erläutert, dass bei der Größenordnung das Bauvorhaben eigentlich verfahrensfrei ist. Der Antragsteller muss sich allerdings an den Bebauungsplan halten. Deshalb muss ein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Anzeige der Beseitigung zum Abbruch ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Flur-Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Für den Abbruch des ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Fl. Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5 der Gemarkung Heidenfeld liegt eine Anzeige auf Beseitigung des Büros Joachim Ingenieure vor. Die eingereichten Planunterlagen werden in der Sitzung aufgezeigt. Vorgesehen ist der Rückbau der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude. Die vorläufige Grenze des Rückbaus sind die Wände WC-Anlage und Küche. Das denkmalgeschützte Gebäude ist nicht betroffen. 
Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, keine Einwände zu erheben, zur Aussprache.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die Anzeige der Beseitigung zum Abbruch des ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Fl. Nr. 79, Kardinal-Faulhaber-Platz 5 der Gemarkung Heidenfeld im baurechtlichen Verfahren keine Einwände zu erheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Rückbau ehem. Tanzcenter auf dem Grundstück Flur-Nr. 79 der Gem. Heidenfeld - Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2022 den Rückbau der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude beschlossen. Das Denkmalamt und das Landratsamt Schweinfurt hat um eine Prüfung und Aussage eines Statikers über die Standsicherheit der unmittelbar angrenzenden Nachbargebäude gefordert. Dies liegt der Verwaltung nun vor. Der ganze Rückbau der Anbauten samt Nebengebäuden wird durch das Ingenieurbüro Joachim Ingenieure begleitet. 

Bis ein endgültiges Nachnutzungskonzept vorliegt, ist die vorläufige Grenze des Rückbaus die Wände zu den WC-Anlagen bzw. der Küche.
 
Herr Schander rechnet mit einer Bruttossumme für den Rückbau zwischen 100.000 EUR und 120.000 EUR.  Angebote werden eingeholt. 


Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob das Gebäude auf besondere Stoffe, die beim Abbruch zu Tage kommen könnten, untersucht wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass vor dem Kauf grob geprüft wurde, ob solche Stoffe vorhanden sind. Der Abriss des Gebäudes ist vorerst nicht förderfähig. Sobald förderfähige Planungen für das Grundstück vorliegen kann der Abriss in den Antrag mit aufgenommen werden. Das noch vorhandene Inventar kann nach Aussage des Vorsitzenden noch entnommen werden. Der Abriss ist erst für Oktober/November geplant. Es besteht kein Zeitdruck. Grundstückvermessungen wurden noch nicht vorgenommen. Weiterhin gibt der Vorsitzend bekannt, das noch eine letzte Party im Rehberger geplant ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Rückbau der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude an das wirtschaftlichste Unternehmen mit einer Bruttosumme bis 120.000 EUR zu vergeben. Die vorläufige Grenze des Rückbaus, Wand WC-Anlage bzw. Küche, ist zu beachten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Gewässerentwicklungskonzept - Anpassung des Antrags an das Wasserwirtschaftsamt zur Umsetzung Teilstück Heidenfelder Mühlbach an die Förderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat für das Projekt bereits einen Antrag auf Förderung beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht. Nachdem die Gemeinde die Fl.-Nr. 1201 und 1202 nicht erwerben konnte und somit der Ökologische Ausbau und Umgestaltung am Heidenfelder Mühlbach im östlichen Bereich nur teilweise auf dem Fl.-Nr. 1203 umgesetzt werden kann, hat das Wasserwirtschaftsamt um Anpassung der eingereichten Unterlagen gefordert.
 
Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen für die Förderung insofern geändert, dass die Kosten für den Grunderwerb und der Planungsleistungen förderfähig sind. Gleichzeitig können die Kosten der aktuellen angespannten Marktsituation angepasst werden. Hiermit ergeben sich Gesamtkosten des Vorhabens von 330.975,06 EUR inkl. MwSt.

Es wird festgestellt, dass dies bereits der dritte Beschluss zu diesem Thema ist.  Sobald der Beschluss vorliegt, wird Frau Glanz mit der Ausschreibung beauftragt. Die Haushaltsmittel wurden für 2022 bereits bewilligt. Weitere Grundstücke sollen noch erworben werden um das Konzept fortführen zu können. In Moment ist im Konzept der Löschteich integriert. Die Planungen müssen noch detailliert ausgearbeitet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den angepassten Kosten für die Umsetzung des  Gewässerentwicklungskonzeptes für das Teilstück des Heidenfelder Mühlbachs (Bereich West) und Teilstück (Bereich Ost) wie vorgestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Zusammenarbeit im Mainbogen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Evaluierungsbericht wurde bereits in einer anderen Sitzung besprochen. Da laut dem Vorsitzenden nichts dagegen steht wird  zugestimmt die neue Förderperiode fortzuschreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde stimmt zu, dass die im vorgelegten Evaluierungsbericht 2010-2021 zusammengefassten Ergebnisse der interkommunalen Zusammenarbeit und die Ausblicke, die Grundlagen der weiteren gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der integrierten Ländlichen Entwicklung der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) Schweinfurter Mainbogen bilden.
Im Gesamtergebnis hat sich die Zusammenarbeit als positiv bewährt und soll in der Zukunft fortgeführt werden. 
Für die neue Förderperiode (2022-2027) wird das ILEK 2010 im Nachgang der Evaluierung fortgeschrieben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass im Bauhof zur Zeit sechs Mitarbeiter fehlen. Trotzdem werden die dringenden Arbeiten für den Skaterplatz ausgeführt. Der Platz für die Geräte wird vorbereitet. Diese kommen in der nächsten Woche. Die Geräte sind größer als gedacht, der Preis bleibt gleich. Der Bauhof ist beauftragt Mülleimer und Bänke zu besorgen.
Es wird nachgefragt, ob die Umfrage für den Pumptrack in den Amtsboten kommt. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass der Flyer im aktuellen Amtsboten veröffentlicht wird und bereits 100 Personen abgestimmt haben. Der Vorsitzende möchte bei dem Termin mit den Nutzern reden.  Die Jugendbeauftragten sind hierzu ebenfalls eingeladen. Das Gremium ist als Zaungäste gerne gesehen. Andere Anliegen müssen außerhalb von diesem Termin besprochen wrden. Die Maßnahme muss ausgeschrieben werden, da diese über 10.000 € liegt.

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7.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 09.08.2022 10:42 Uhr