Datum: 02.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.07.2022
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.09.2021
3 Baugesuche
3.1 Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer mittels Containern auf dem Grundstück Fl. Nr. 437/16, Außenbereich: Eichholz, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Errichtung eines Gartenhauses mit Gartenteich auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
3.3 Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Wohnraum und Abriss des Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/5, Riemenschneiderstraße 6, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Wohnraumerweiterung Hauptgebäude und Umnutzung Nebengebäude zum Therapieraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 69/3, Am Kirchplatz, Fl. Nr. 76, Am Kirchplatz 3 und Fl. Nr. 77, Zehntstraße 12, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
3.5 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Vorstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) durch das beauftragte Büro Ideenfinden und Beschlussfassung durch den Gemeinderat
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Röthlein I"
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Heidenfeld I"
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Hirschfeld I"
8 Beteiligung der Gemeinde Röthlein an der 19. Änderung FNP Gemeinde Schwebheim und Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II"
9 Feuerwehrbeschaffungen; Start der Ausschreibung HLF20
10 Bereitstellung Mehrzweckhalle in den Ferien
11 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.09.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö informativ 3
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3.1. Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer mittels Containern auf dem Grundstück Fl. Nr. 437/16, Außenbereich: Eichholz, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung Nr. 17 vom 16.11.2021, TOP 2.5, wurde der Vorbescheid für die Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer auf dem Grundstück Fl. Nr. 450, Außenbereich, Lage: Eichholz, Gemarkung Röthlein, behandelt.
Aus der Baubeschreibung ging hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sind. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und nicht für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen.

Der Bauherr wollte im Vorbescheid den Brandschutz, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, die Ausführung der Module von 2 x (2x7Modulen) als Blockbebauung für die temporäre Unterkunftsnutzung sowie die Zustimmung der Anbringung einer Überdachung der Modulbaukörper und des Freiraums zwischen den Modulbaukörpern entsprechend der Beschreibung abklären. 


Das Gremium fasste folgenden Beschluss:
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird. Mit der Gemeinde ist eine entsprechende Vereinbarung über die Erschließung abzuschließen. Die Stellplätze sind nachzuweisen.

Nach Weiterleitung der Vorbescheidsunterlagen an das Bauamt des Landratsamt Schweinfurts teilte dieses dem Bauherrn mit Schreiben vom 04.03.2022 ihre Einwendungen hinsichtlich des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, des Brandschutzes und der Erschließung mit. Daher konnte die Erteilung des Vorbescheides derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Der Bauherr teilte der Gemeinde schriftlich mit, dass er den Antrag auf Vorbescheid noch zurückziehen wird.


Nun wurde für die Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer mittels Containern auf dem Grundstück Fl. Nr. 437/16, Außenbereich: Eichholz, Gemarkung Röthlein, ein Bauantrag gestellt. Laut Bauherrn sind auf dem alternativen Standort ausreichende Stellplätze eingeplant und die vom Landratsamt vorgetragenen Einwendungen und Aufforderungen können durch jeweilige Fachplaner nachgewiesen und auch umgesetzt werden. 

Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sein werden, voraussichtlich April bis Oktober. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und nicht für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen. Ein Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasser-Kanal und das Trinkwasser-Netz wird erfolgen. Das Regenwasser wird in einer dafür zu errichtenden Zisterne aufgefangen und gesammelt.

Als temporärer Baukörper sollen 24 Fertigmodule für Wohnen aufgestellt werden. Zur Versorgung der max. 48 Bewohner, die die Wohnmodule temporär bewohnen, sind insgesamt 4 eigene Sanitärbereiche vorgesehen, die jeweils für ein gesamtes Geschoss zur Verfügung stehen. Jedes Wohnmodul verfügt über eine kleine Küchen-Nische, einen Essbereich sowie einen Schlafbereich. 

Martina Braum kritisiert die Einfachkeit der Unterkünfte und hinterfragt weitere bewohnte Container stünden. Detlev Reusch möchte nicht, dass die Kapazitäten für bewohnte Container erhöht werden.   

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben, vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben durch das Landratsamt Schweinfurt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Mit der Gemeinde ist eine entsprechende Vereinbarung über die Erschließung abzuschließen. Die Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3.2. Errichtung eines Gartenhauses mit Gartenteich auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Errichtung eines Gartenhauses mit Gartenteich soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Des Weiteren wird die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Das Gartenhaus hat ein Flachdach aus Aluminium. Der Gartenteich hält die Baugrenze nicht ein.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich des Gartenhauses für die Baugrenze, die Dachform, die Dachneigung sowie die Dacheindeckung und hinsichtlich des Pools für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Wohnraum und Abriss des Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/5, Riemenschneiderstraße 6, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für die Nutzungsänderung der bestehenden Garage zum Wohnraum und Abriss des Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/5, Riemenschneiderstraße 6, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Garagen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befindet sich ein Fuhrparkservice und das Feuerwehrhaus in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind teilweise vorhanden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der durch die Umnutzung der Garage wegfallende Stellplatz ist in den Plänen an anderer Stelle nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Martin Braum ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO).

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3.4. Wohnraumerweiterung Hauptgebäude und Umnutzung Nebengebäude zum Therapieraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 69/3, Am Kirchplatz, Fl. Nr. 76, Am Kirchplatz 3 und Fl. Nr. 77, Zehntstraße 12, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 16 vom 26.10.2021, TOP 3.1, wurde die formlose Bauvoranfrage für Umbaumaßnahmen mit Nutzungsänderung für die Grundstücke Fl.
Nrn. 69/3 und 76, Am Kirchplatz 3, Gemarkung Hirschfeld, behandelt.

Das Gremium fasste folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat Röthlein zeigt sich mit der Voranfrage des Eigentümers der Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld vom 29.09.2021 grundsätzlich einverstanden. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen sind genehmigungsfähige Planunterlagen mit den erforderlichen Nachbarunterschriften.

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 69/2 befindliche Kühlhaus kann abgerissen werden, vorbehaltlich der Unterbringung der Reservisten an einem anderen Ort.


Nun wurde ein Bauantrag für die Wohnraumerweiterung des Hauptgebäudes und Umnutzung des Nebengebäudes zum Therapieraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 69/3, Am Kirchplatz, Fl. Nr. 76, Am Kirchplatz 3 und Fl. Nr. 77, Zehntstraße 12, Gemarkung Hirschfeld, eingereicht. 

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Garagen, Scheunen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befinden sich die Kirche und das Gemeindehaus in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö informativ 3.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die folgenden Bauvorhaben Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/12, An der Sulz 20, Gemarkung Heidenfeld

  • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/13, An der Sulz 21, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/27, An der Sulz 8, Gemarkung Heidenfeld

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4. Vorstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) durch das beauftragte Büro Ideenfinden und Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 25.08.2020 das Planungsbüro Ideenfinden mit der Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das gesamte Gemeindegebiet Röthlein beauftragt, welches den Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB entsprechen soll. Mit diesen Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung förmlich festgelegter Sanierungsgebiete gemäß §§ 136 ff. BauGB für die drei Ortskerne geschaffen werden.

Daneben sollte das Büro eine gesonderte Rahmenplanung für das Umfeld des ehemaligen Gasthofes "Zum Goldenen Kreuz" im Ortskern von Heidenfeld erarbeiten, welches dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 08.03.2022 vorgestellt wurde.

In der Gemeinderatssitzung stellte Herr Böhringer vom Büro Ideenfinden das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie die durch die ISEK-Lenkungsgruppe erarbeiteten Projektvorschläge/Maßnahmen vor. Er umriss die bis dato getätigten Schritte von den Ortsspaziergängen bis hin zu den in den ISEK-Lenkungsgruppen erarbeiteten Projektvorschlägen. Letztendlich haben sich vier Handlungsfelder (Innenentwicklung, sozialer Zusammenhalt, Mobilität und Klimaschutz) und damit verbunden konkrete Mitmachprojekte ergeben, dazu verschiedene Großprojekte, teils ebenfalls – wie die Umgestaltung des Rehberger-Areals – mit Beteiligungspotenzial.

Herr Böhringer wurde zum Sachstand beim Bürgerpark gefragt, da sich auf dem Gelände nichts tut. Dazu erläuterte er, dass aktuell die Projektplanung laufe und es Verzögerungen gab, da die Baugenehmigung aussteht und eine Projektkooperationspartner von ihm gesucht werden musste, da eine erste Kooperation nicht zustande kam.  Herr Böhringer sagte zu, dass die Ausschreibung bis Oktober diesen Jahres auf den Weg gebracht wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt das vom Planungsbüro Ideenfinden erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Röthlein I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Mit Vorstellung und Billigung der Ergebnisse durch das Planungsbüro unter TOP 4 dieser Sitzung können nun die Sanierungsgebiete förmlich festgelegt werden. Dazu bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. Zuvor sind die Träger öffentlicher Belange einzubinden.

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beabsichtig den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Röthlein I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB soll damit auf den Weg gebracht werden.
 

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Röthlein I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 19,40 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Röthlein I". 
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Heidenfeld I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Mit Vorstellung und Billigung der Ergebnisse durch das Planungsbüro unter TOP 4 dieser Sitzung können nun die Sanierungsgebiete förmlich festgelegt werden. Dazu bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. Zuvor sind die Träger öffentlicher Belange einzubinden.

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beabsichtig den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Heidenfeld I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB soll damit auf den Weg gebracht werden.

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Heidenfeld I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 20,17 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Heidenfeld I". 
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauG) - Städtebau -; Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Hirschfeld I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Mit Vorstellung und Billigung der Ergebnisse durch das Planungsbüro unter TOP 4 dieser Sitzung können nun die Sanierungsgebiete förmlich festgelegt werden. Dazu bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. Zuvor sind die Träger öffentlicher Belange einzubinden.

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beabsichtig den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Hirschfeld I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB soll damit auf den Weg gebracht werden.

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Hirschfeld I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 7,30 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Hirschfeld I". 
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Röthlein an der 19. Änderung FNP Gemeinde Schwebheim und Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Schwebheim gebeten. 
Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2022 gefasst.

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim und die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „PHOTOVOLTAIK-SOLARPARK SCHWEBHEIM II“ ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage.

Die vorgelegten Pläne werden in der Sitzung vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der  Gemeinde Schwebheim und den Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II" keine Anregungen oder Einwände vorzubringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Andreas Hetterich war bei dem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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9. Feuerwehrbeschaffungen; Start der Ausschreibung HLF20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö 9

Sachverhalt

Das Altfahrzeug der Feuerwehr Röthlein ist mittlerweile 28 Jahre alt und benötigt immer häufiger Reparaturen.  Dementsprechend steigen die Unterhaltskosten und die Ausfallzeiten nehmen zu. Aus diesem Grund soll ein Ersatzfahrzeug für das reparaturanfällige LF16/12 mit Baujahr 1994 (HLF20 - Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) angeschafft werden.

Das Fahrzeug ist das einzige wasserführende Fahrzeug in der Gemeinde.

Es werden für die Gesamtkosten der Beschaffung 510.000,00 Euro veranschlagt.

Es wurde ein Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt und dieser bewilligt. In diesem Antrag wurde auch eine Sammelbeschaffung mit weiteren Gemeinden beantragt. Dies konnte aber nicht umgesetzt werden, da alle entsprechenden Gemeinden bereits eine Ausschreibung veranlasst haben und somit eine gemeinsame Beschaffung nicht möglich ist.

Somit ist eine Zuwendung in Höhe von 125.000,00 Euro bewilligt worden.

Das von der Gemeinde Röthlein erstellte Fahrzeugkonzept ist für die Kreisbrandinspektion schlüssig und wird von ihr unterstützt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) für die Feuerwehr Röthlein zu den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 510.000,00 EURO und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Bereitstellung Mehrzweckhalle in den Ferien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Halle bisher in den Ferienzeiten für den Sportbetrieb geschlossen war, da der Hausmeister Urlaub hat und die Putzfirmen für diese Zeit nicht beauftragt sind. Nun liegt der Wunsch einer Sportgruppe vor, die Halle auch in dieser Zeit zu öffnen. 

Martina Braum befürwortet die Öffnung, da mittlerweile Transponder ausgeteilt wurden und nicht geduscht werden soll. Der Vorsitzende entgegnet, dass trotzdem durch einen Gemeindebeschäftigten ein Rundgang durch die Halle unternommen werden müsste. Detlev Reusch möchte es auf einen Versuch ankommen lassen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Mehrzweckhalle probehalber für die Sommer- und Herbstferien zu öffnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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11. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö informativ 11

Sachverhalt

Die Leiterin der Gemeindebibliothek Alexis Lender teilt dem Gremium mit, dass die Gemeindebibliothek den Lesezeichenpreis der Bayernwerknetz AG gewonnen und einen Gutschein über 1.000 EUR erhalten hat. 

Petra Jakob fragt ob die Gemeindeverwaltung sich bereits Gedanken über Energieeinsparungen mache. Dies ist laut dem Vorsitzenden der Fall. Er verweist darauf, sich den Maßnahmen für die bayerischen Staatsbehörden anzuschließen. 

Detlev Reusch fragt nach der Austauschaktion bei den Straßenlampen. Hier teilt der Vorsitzende mit, dass noch auf den Bewilligungsbescheid gewartet wird. 

Auf Nachfrage nach Beschaffung eines Transporters teilt der Vorsitzende mit, dass noch kein geeignetes Fahrzeug gefunden wurde. 

Detlev Reusch möchte wissen, ob angesichts der Wasserknappheit die Löschwasserverfügbarkeit gegeben wäre. Der Vorsitzende erläutert, dass laut RMG die Netzstabilität gegeben ist und 3. Bürgermeister Florian Kress gibt bekannt, dass die Feuerwehr Röthlein Stichproben machen würde.  

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr