Datum: 16.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.05.2015
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2 |
Baugesuche
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2.1 |
Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/16, Barthstraße 65, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt"
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2.2 |
Antrag auf Abgrabung und Bodenverbesserung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein
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2.3 |
Antrag auf Auffüllung des Grundstücks Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein
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2.4 |
Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/20, Am Auwald 38, Gemarkung Röthlein
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2.5 |
Bauvoranfrage zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 573/3 der Gemarkung Heidenfeld, Riemenschneiderstr. 4
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2.6 |
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1365/17 der Gemarkung Röthlein, Barthstraße 67
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3 |
Dorferneuerung in Heidenfeld;
Neugestaltung "Kardinal-Faulhaber-Platz" und "Lib.-Wagner-Platz;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung durch den Landschaftsarchitekten Dietz
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4 |
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme der Ge-meinde
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5 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplans "An der Tränke", Gemeindeteil Röthlein, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
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6 |
Informationen und Anfragen
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.05.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2015 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt die Gemeinderäte eingangs der Tagesordnung ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen.
Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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2 |
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2.1. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/16, Barthstraße 65, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der Errichtung des Carports die Baugrenze und die Baulinie nicht eingehalten. Auch wird der Carport nicht auf den für Garagen vorgesehenen Flächen und nicht in massiver Bauweise errichtet. Desweiteren wird die Stellplatztiefe von 5 m und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze, der Baulinie, der massiven Bauweise aller Gebäude, der für Garagen vorgesehenen Flächen, der Stellplatztiefe von 5 m und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.2. Antrag auf Abgrabung und Bodenverbesserung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, der vorhandene Boden abgegraben und ausgetauscht werden soll. Ziel ist es, den bestehenden Untergrund hinsichtlich der Tragfähigkeit zu verbessern. Der natürliche Geländeverlauf wird in seinen ursprünglichen Höhen nicht wesentlich verändert.
Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen.
Der Vorsitzende stellt die Thematik, mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Abgrabung und Bodenverbesserung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Weiter wird beschlossen, dass der natürliche Geländeverlauf in seinen ursprünglichen Höhen nicht wesentlich verändert werden darf.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.3. Antrag auf Auffüllung des Grundstücks Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, der vorhandene Boden abgegraben und ausgetauscht werden soll. Ziel ist es, den bestehenden Untergrund hinsichtlich der Tragfähigkeit zu verbessern. Der natürliche Geländeverlauf wird in seinen ursprünglichen Höhen nicht wesentlich verändert.
Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen.
Der Vorsitzende stellt die Thematik, mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung des Grundstücks Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Weiter wird beschlossen, dass der natürliche Geländeverlauf in seinen ursprünglichen Höhen nicht wesentlich verändert werden darf.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.4. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/20, Am Auwald 38, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der Errichtung des Erkers am Wohngebäude die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten. Bei der geplanten Errichtung der zwei Fertiggaragen sowie bei dem Anbau an die Garage werden ebenfalls die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Im Bereich des Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt" wurden bisher noch keine Garagen mit Flachdach genehmigt.
Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben und den damit verbundenen Befreiungen erteilt.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung des Wohnhauses (Erker) sowie für den Anbau an die Garage bezüglich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Die erforderlichen Befreiungen (Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung) für die Errichtung der zwei Flachdachgaragen werden nicht erteilt. Der Bauherr hat seine Planunterlagen dahingehend abzuändern, dass die zwei Fertiggaragen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° zu versehen sind.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.5. Bauvoranfrage zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 573/3 der Gemarkung Heidenfeld, Riemenschneiderstr. 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass für den geplanten Abbruch der bestehenden Gebäude und zum Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/3, Riemenschneiderstraße 4, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gerichtet wurde.
Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser zeigt die Planung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. Demnach beabsichtigt der Bauherr die bestehenden Gebäude abzureißen und ein Wohngebäude mit Doppelgarage zu errichten. Das Wohnhaus soll mit einem Walmdach, die Garage mit einem Flachdach versehen werden.
Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung dem Wohnen dient. Es sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern vorhanden, sodass sich die geplante Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügt. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht zu stellen, zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne dem Bauvorhaben zum Abbruch der bestehenden Gebäude sowie dem Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 573/3, Riemenschneiderstraße 4, Gemarkung Heidenfeld, zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.6. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1365/17 der Gemarkung Röthlein, Barthstraße 67
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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2.6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/17, Barthstraße 67, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gerichtet wurde. Das Bauvorhaben soll im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein.
Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser Zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen.
Demnach überschreitet das Bauvorhaben die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie und die Baugrenze im umfangreichen Maß. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 wird mit 0,67 ebenfalls überschritten. Mangels Vorlage von Ansichten, Grundrissplänen usw. konnte nicht geprüft werden, ob das Vorhaben weitere Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhält. Nachbarunterschriften wurden vom Bauherrn nicht eingeholt. Die nötigen Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1393, Gemarkung Röthlein, entstehen.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/17, Barthstraße 67, Gemarkung Röthlein, nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Dorferneuerung in Heidenfeld;
Neugestaltung "Kardinal-Faulhaber-Platz" und "Lib.-Wagner-Platz;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung durch den Landschaftsarchitekten Dietz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung Nr. 15 vom 26.08.2014 den Landschaftsarchitekten Dietz und Partner, Elfershausen, mit den Planungen für die Umgestaltung der Heidenfelder Dorfplätze beauftragt hat. Zur Vorstellung der Vorentwurfsplanung erteilt er das Wort an den anwesenden Landschaftsarchitekten Herrn Dietz.
Dieser zeigt die von ihm ausgearbeitete Vorentwurfsplanung anhand eines Lageplanes auf
, erklärt die Planung und gibt nähere Erläuterungen. Demnach soll der "Liborius-Wagner-Platz" im Bereich zur St. Laurentius Kirche seinen Schwerpunkt erhalten. Hier soll ein Aufenthaltsbereich für Wallfahrer mit Trinkbrunnen und Sitzmöglichkeiten entstehen. Die hierdurch wegfallenden Parkplätze sollen an die Zufahrt der Kirchgasse zurückverlegt und durch eine Informationswand optisch abgetrennt werden.
Auf dem "Kardinal-Faulhaber-Platz" soll das bestehende Buswartehäuschen durch ein moderneres, das an eine Pflanzung angelehnt ist, die die Verkehrsflächen und Parkplätze vom Platz zurücknimmt, ersetzt werden. An den Gebäuden, die an den Platz angrenzen, sollen größere Pflanzbeete entstehen. Durch die Verwendung von einheitlichen Materialien auf beiden Plätzen, sollen diese optisch zusammengeführt werden. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf netto 199.860,- €. Ziel ist es, für die Maßnahme eine Förderung vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken nach der Dorferneuerungsrichtlinie zu erhalten.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dietz für dessen Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, die vom Landschaftsarchitekten Dietz vorgestellte Vorentwurfsplanung. Als nächster Schritt sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Heidenfelder Vereine an der Planung beteiligt werden. Desweiteren wird das Landschaftsarchitekturbüro Dietz und Partner, Elfershausen, mit der Erstellung einer zweiten Vorentwurfsplanung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme der Ge-meinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 21.05.2015, eingegangen bei der Gemeinde Röthlein am 27.05.2015, einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim, übermittelt hat. Als Behörde, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, wurde die Gemeinde um die Abgabe einer Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gebeten.
Durch den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel werden die eingereichten Antragsunterlagen vorgestellt und erläutert. Demnach ist die Errichtung einer Windenergieanlage zur Eigenstromversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs geplant. Laut Planunterlagen wird der Abstand vom zehnfachen der Gesamthöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim keine Einwände oder Bedenken vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Peter Gehring war bei der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplans "An der Tränke", Gemeindeteil Röthlein, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass im Rahmen einer Langezeitbeobachtung festgestellt wurde, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Tränke“ teilweise Grundwasser anzutreffen ist. Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan angepasst und wie folgt geändert werden:
Unter Punkt B „Hinweise“ wird folgender Text ergänzt:
Das Grundwasser kann geländegleich ansteigen. Deshalb und wegen des allgemein hohen Grundwasserstandes (ca. 2,0m unter Gelände bei +/- 1,0m Schwankungsbreite) wird empfohlen, die Kellergeschosse als wasserdichte Wannen auszuführen.
Er stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium für den Bebauungsplan "An der Tränke", Gt. Röthlein, ein 1. Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Änderungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Peter Gehring war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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6. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2015
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Ingeborg Wegner fragt nach der Festlegung eines Termins bezüglich der geplanten Fahrradtour des Gemeinderats durch die Großgemeinde. Diese sollte noch vor den Sommerferien durchgeführt werden.
Gemeinderat Armin Götz fragt nach der Hundetoilette, welche durch den Bauhof probeweise gegenüber dem Rathaus aufgestellt wurde und ob diese durch die Hundebesitzer angenommen wird.
Der als Zuhörer anwesende Vorarbeiter des Bauhofs, Roland Geis, führt aus, dass die Hundetoilette zwar teilweise genutzt wird aber eine auffällige Abnahme der Hundekottüten in der Röthleiner Flur bis jetzt nicht eingetreten ist. In Zukunft sollten rote Hundekottüten angeschafft werden, da diese auffälliger sind und vielleicht den ein oder anderen daran hindern, diese in der freien Flur zu entsorgen.
Gemeinderat Wolfgang Weller spricht die Ortsbeleuchtung in Heidenfeld an. Hier sollte bei der Unterfränkischen Überlandzentrale eine Überprüfung der Ortsbeleuchtung angeregt werden, da eine Straßenlaterne seit einigen Wochen defekt ist und bis heute nicht repariert wurde.
3. Bürgermeister Peter Gehring spricht die Beleuchtung in der Mehrzweckhalle in Heidenfeld an. Hier lag vor einiger Zeit ein Angebot des Elektromeisters Wolfgang Weller
für eine attraktivere Lampengestaltung vor. Hierüber sollte noch einmal nachgedacht werden, da dies eine Aufwertung des Mehrzweckraumes darstellen würde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:30 Uhr