Datum: 25.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017
2 Einführung einer Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Röthlein; Vorstellung des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern und Entscheidung über einen Beitritt (Mitgliedschaft) oder den Abschluss einer Zweckvereinbarung
3 Baugesuche
3.1 Anbau eines Bürogebäudes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 483/1 und 485, Mühläckerstraße 2, Gemarkung Röthlein
3.2 Anbau einer Garage mit darüber liegendem Wohnhraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365, Barthstraße 56, Gemarkung Röthlein
3.3 Errichtung eines Schuppens für den Kindergarten Heidenfeld auf dem Grundstück Flur-Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1
3.4 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
5 Gemeindegrundstücke; Spielplatz Baugebiet "An der Tränke" - Vorstellung der Planung und Angebote und Entscheidung durch den Gemeinderat
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04 .04.2017 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Einführung einer Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Röthlein; Vorstellung des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern und Entscheidung über einen Beitritt (Mitgliedschaft) oder den Abschluss einer Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 17.01.2017 festgelegt, dass aufgrund des Antrags von Daniel Götz in der Bürgerversammlung 2016 Informationen über eine kommunale Verkehrsüberwachung eingeholt werden sollen. Durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern wird bereits in den Gemeinden Schonungen, Dittelbrunn, Gochsheim und Werneck eine Verkehrsüberwachung durchgeführt.

Zur Vorstellung des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern begrüßt der Vorsitzende deren Geschäftsleiter Herrn Simon Wallner und erteilt ihm das Wort. Dieser geht auf die Struktur, Kosten und die Vorteile des Zweckverbands ein. Um die 120 Kommunen nutzen bereits die Dienste des Zweckverbandes. Es besteht die Möglichkeit den ruhenden und den fließenden Verkehr durch den Zweckverband überwachen zu lassen.

Für die Gemeinde Röthlein gibt es zwei Möglichkeiten, um die Dienste des KVÜ Südostbayern nutzen zu können. Die Gemeinde könnte dem  KVÜ Südostbayern als Mitglied beitreten. Oder sie schließt eine befristete Zweckvereinbarung für längstens zwei Jahre mit dem KVÜ Südostbayern ab.

Der Vorsitzende gibt die Überwachungsstunden der Gemeinden bekannt, die den Zweckverband bereits beauftragt haben:
Werneck:  36 Stunden/Monat ruhender Verkehr, 20 Stunden/Monat fließender Verkehr
Schonungen: 20 Stunden/Monat ruhender Verkehr, 20 Stunden/Monat fließender Verkehr
Dittelbrunn: 4 Stunden/Monat ruhender Verkehr, 4 Stunden/Monat fließender Verkehr
Gochsheim: 10 Stunden/Monat ruhender Verkehr, 15 Stunden/Monat fließender Verkehr

Petra Jakob und Andreas Hetterich sprechen sich gegen einen Beitritt aus, da die Bürger nicht belastet werden sollen. Ingeborg Wegner  und Wolfgang Weller können sich die Überwachung des fließenden Verkehrs gut vorstellen. Letztendlich einigte man sich darauf, die Auswertung der neuangeschafften Geschwindigkeitsmessgeräte erst einmal abzuwarten und dann das Thema erneut im Gemeinderat zu behandeln.

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö informativ 3
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3.1. Anbau eines Bürogebäudes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 483/1 und 485, Mühläckerstraße 2, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mühläcker", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei dem Anbau des Bürogebäudes die Baugrenze nicht eingehalten.

Wegen der im Bebauungsplan in dem Bereich des Bauvorhabens liegenden „mit Leitungsrechten zu belastende Fläche auf der unterirdische Versorgungsleitungen vorhanden sind“ hat die Gemeinde die Deutsche Telekom um Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschli eßt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme wegen dem Leitungsrecht der Deutschen Telekom zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach  § 31 Abs. 2 BauGB von der Baugrenze erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Anbau einer Garage mit darüber liegendem Wohnhraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365, Barthstraße 56, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der geplanten Errichtung der Garage die Baugrenze, der Garagenstandort sowie die vor Garagen vorgeschriebene Stellplatztiefe von 5 m nicht eingehalten. Auch ist die Dachform des Garagengebäudes nicht an die Dachform des Wohngebäudes angepasst. Desweiteren wird die Grundflächenzahl nicht eingehalten.

Bei der Errichtung der Dachgaube wird die Dachneigung und die zulässige Breite für Einzelgauben von max. 1,50 m nicht eingehalten. Desweiteren ist die Dachgaube breiter als 1/3 der Gebäudelänge und der Abstand zum Ortgang ist weniger als 1,25 m.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache  beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen bezüglich der Garage von der Baugrenze, dem Garagenstandort, der Stellplatztiefe von 5 m, der abweichenden Dachform des Garagengebäudes zur Dachform des Wohnhauses sowie bezüglich der Errichtung der Dachgaube von der Dachneigung, der Breite für Einzelgauben von 1,50 m, der Gaubenbreite von mehr als 1/3 der Gebäudelänge sowie dem Abstand zum Ortgang und der Grundflächenzahl erteilt.

Die zur Errichtung geplante Garage ist mit einem Sektionaltor zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Errichtung eines Schuppens für den Kindergarten Heidenfeld auf dem Grundstück Flur-Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung Heidenfeld plant die Errichtung eines Schuppens auf dem Grundstück Flur-Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1. Das geplante Bauvorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen, da hier kein Bebauungsplan existiert. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, da Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³  verfahrensfrei sind und bedarf somit keiner Baugenehmigung. Durch die Errichtung des Gartenschuppens werden jedoch die zulässigen Abstandsflächen überschritten, womit die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich ist. Diese wird durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die Errichtung des Schuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 11, Gemarkung Heidenfeld, Dr.-Paul-Hahn-Str. 1 und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö informativ 3.4

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Im Ölgarten" in Röthlein wurde der Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1270/3, Lärchenweg 6, als Baugesuch eingereicht. Das Vorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt.

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4. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Abwasserzweckverband hat seinen Haushaltsentwurf 2017 vorgelegt. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.
Geschäftsleiter Simon Göbel stellt den vom Abwasserzweckverband übermittelten Haushaltsentwurf vor. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 947.600 EUR (2016: 877.730 EUR), der Verwaltungshaushalt liegt bei 647.600 EUR (2016: 577.730 EUR), der Vermögenshaushalt bei 300.000 EUR (2016: 300.000 EUR).
Die Betriebskostenumlage für Röthlein erhöht sich von 295.392 EUR (2016) auf 304.962 EUR (2017). Eine Investitionsumlage wird im Jahr 2017 von Röthlein in Höhe von 116.759 EUR erhoben. Hierbei ist ein Überschussanteil für Röthlein in Höhe von 25.392 EUR berücksichtigt.

Beschluss

Das Gremium beschließt dem Haushaltsentwurf 2017 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Gemeindegrundstücke; Spielplatz Baugebiet "An der Tränke" - Vorstellung der Planung und Angebote und Entscheidung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch den Bauhofvorarbeiter Roland Geis werden zwei Vorschläge zur Gestaltung des neuen Spielplatzes im Baugebiet „An der Tränke“ auf Flur-Nr. 618/29 der Gemarkung Röthlein vorgestellt. Die Konzepte der Spielplatzgerätehersteller Maier und Spessart sehen für das ca. 700 qm große Grundstück folgende Geräte vor: Spielturm, Dreisitz-Schaukel, Trampolin, Sandkasten, Sitzgruppe mit Tisch. Zusätzlich sieht das Konzept der Firma Maier eine Kugelspielwippe vor. Die Firma Spessart bietet zusätzlich noch ein Wirbeltier und einen Taumelbalken in ihrem Konzept an. Die Angebote der Firmen belaufen sich auf 17.000 EUR bis 20.000 EUR, je nachdem, welche Geräte beschafft werden sollen.

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die neue Drehleiter der Feuerwehr Gochsheim am 26.04.2017 um 19 Uhr in Röthlein auf dem Festplatz vorgestellt wird.

Auf Nachfrage von Petra Jakob erläutert der Vorsitzende, dass die Eigentümer des Teilabschnitts der Landrat-Wolf-Straße, in der vom Gemeinderat über eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot nachgedacht wird, von der Gemeinde angeschrieben wurden. Sie können bis 31.05.2017 eine Stellungnahme ab geben.

Ingeborg Wegner fragt nach Nachpflanzungen in den Pflanzbeeten in der Hauptstraße, da einige Pflanzen den Winter nicht überlebt hätten. Der Bauhofvorarbeiter Roland Geis erläutert dazu, dass Nachpflanzungen durch den Bauhof vorgenommen werden.

Weiter wollte Ingeborg Wegner wissen, was aus den beim Landrat eingereichten Unterschriften zur Busanbindung der Gemeinde geworden sei. Der Vorsitzende wird sich beim Landratsamt erkundigen.

Simon Stock will wissen, ob für den Maibaum in Hirschfeld ein neuer Standort gefunden wurde. Peter Gehring erläutert dazu, dass 2017 der Maibaum noch wie gehabt am „alten“ Sportplatz aufgestellt werden wird. Für 2018 ist man derzeit auf der Suche nach einem neuen Standort auf dem Hirschfelder Festplatz. Weiter fragt er nach der Kanuanlegestelle in Hirschfeld. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, dass der Leaderförderbescheid nun eingetroffen sei und das Ingenieurbüro derzeit die Ausschreibung vorbereiten würde.

Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr