Datum: 23.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25
.04.2017 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen
bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
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|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/13, Am Weinberg 1, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Oberer Herzenberg", Gt. Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
|
beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Oberer Herzenberg", Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Vom Kämmerer Maximilian Nunn
wird das Vorhaben vorgestellt, er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird der Gartenschuppen außerhalb der Baugrenze und mit einem Grenzabstand von nur ca. 1,30 m errichtet. Bei Nebenanlagen in Holzbauweise sieht der Bebauungsplan einen Grenzabstand von mind. 5 m vor. Desweiteren wird die Dachform, die Dacheindeckung und das Fensterformat nicht eingehalten. Weiter ist die Stellung des Gartenschuppens nicht an die Firstrichtung des Wohnhauses angeordnet. Hier sieht der Bebauungsplan vor, dass von der Firstrichtung bei den Nebenanlagen im Einzelfall abgewichen werden kann, wenn keine gestalterischen Belange berührt werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform, der Dacheindeckung, des Fensterformats und der Firstrichtung, welche nicht an die des Wohnhauses angepasst ist, nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/28, An der Tränke 15, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/28, An der Tränke 15, Gemarkung Röthlein bereits von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurde, da die Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke" eingehalten wurden.
Da jedoch bei der geplanten Errichtung der Garage und des Carports die an der Grundstücksgrenze maximal zulässige mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht eingehalten wird, ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Vom Kämmerer Maximilian Nunn
wird das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen und die Abweichung vorgestellt und erläutert. Demnach soll die geplante Garage mit einer mittleren Wandhöhe von 3,76 m errichtet werden. Das Wohnhaus wurde an das Straßenniveau angepasst, womit sich durch die topographischen Gegebenheiten eine Überschreitung der Höhe der Garage an der Grundstücksgrenze ergibt.
Die Nachbarn haben durch Unterschrift auf den Planunterlagen Ihre Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben.
Der Vorsitzende schlägt vor, gegen erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände zu erheben und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Desweiteren werden gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ab diesen Tagesordnungspunkt ist Peter Gehring anwesend.
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2.3. Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 386 der Gemarkung Röthlein (Außenbereich) - Antrag der Bauherrn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat das Bauvorhaben „Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 386 der Gemarkung Röthlein (Außenbereich)“ in der Sitzung am 14.03.2017 behandelt und sein Einvernehmen erteilt. Da das Bauvorhaben dem Flächennutzungsplan widersprach, wurde das Bauvorhaben nach Norden verschoben, so dass es nicht mehr in der Straßentrasse für die im Flächennutzungsplan eingezeichnete Umgehungsstraße liegt (Neubau ST 2277). Die Bauherren haben sich mit Schreiben vom 28.04.2017, eingegangen bei der Gemeinde Röthlein am 17.05.2017, an die Gemeinde gewandt. Darin bitten die Bauherrn um Zustimmung zum ursprünglich geplanten Standort. Die Gemeinde müsste in diesem Fall erklären, dass sie den Flächennutzungsplan ändern und die Umgehungsstraße herausnehmen wird. Das Schreiben der Bauherren ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium die Umgehungsstraße (Staatsstraße 2277) nördlich von Röthlein aus dem Flächennutzungsplan zu streichen und das notwendige Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Ab diesem Tagesordnungspunkt ist Peter Krenzer anwesend.
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2.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
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beratend
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2.4 |
Sachverhalt
Folgende Bauvorhaben wurden im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/14, Am Gern 14, Gemarkung Röthlein
Neubau eines Carports an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/11, An der Tränke 21, Gemarkung Röthlein
Die Bauvorhaben wurden geprüft und stehen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.
Desweiteren wurde im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg" in Röthlein die Überdachung des Verladeplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 412, Am Etzberg 4, als Baugesuch eingereicht. Das Vorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt.
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3. Vollzug der Wassergesetze;
Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Interessensgemeinschaft Heidenfelder Landwirte hat die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld bei der Gemeinde beantragt. Die Gemeinde Röthlein ist Eigentümerin der Seefläche und wird ebenso um die Erteilung einer privatrechtlichen Gestattung gebeten. Für die Genehmigung ist das Landratsamt Schweinfurt zuständig.
Kämmerer Maximilian Nunn wird in der Sitzung die zu beregneten Flächen und den Antrag mit Erläuterungsbericht vorstellen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Antrag der Interessensgemeinschaft Heidenfelder Landwirte auf Erteilung der Erlaubnis nach § 7 WHG zur Wasserentnahme aus dem Gewässer "Baggersee" auf Flur-Nr. 1296 der Gemarkung Heidenfeld zur Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke/Nutzflächen zu. Weiter erteilt der Gemeinderat Röthlein die mit dem Antrag auf Wasserentnahme verbundene privatrechtliche Gestattung für die Benutzung gemeindeeigener Land- und Wasserflächen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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4. Finanzwesen;
Jahresrechnung 2016
Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2017
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende bittet den anwesenden Gemeindekämmerer Maximilian Nunn den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden vom Gemeindekämmerer Maximilian Nunn ergänzende Angaben getätigt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nunn und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2016 anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.
Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Zuschussanträge der Vereine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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1. Sitzung des Finanzausschusses
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02.03.2017
|
nö
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beratend
|
1.2 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss möchte für das nächste Jahr im Vorfeld eine Aufstellung wie bei ähnlichen Zuschussanträgen bisher entschieden wurde.
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5.1. Zuschuss Gesangverein Heidenfeld
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.1 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt
Der Gesangverein Heidenfeld beantragt die Bezuschussung der Neubeschaffung eines Tanzbodens. Es liegen 3 Angebote vor.
Rabenring: 648,34 EUR
Werning: 723,00 EUR
Tüchler: 704,88 EUR
1/3 vom günstigsten Gesamtpreis wären 216,11 EUR (max. 220 EUR)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
dem Gesangverein Heidenfeld einen Zuschuss zur Beschaffung eines Tanzbodens von einem Drittel, maximal 220,-- EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.2. Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.2 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.2 |
Sachverhalt
Der Volkstrachtenverein Röthlein hat einen Zuschussantrag für einen Kaminofen gestellt. Die Maßnahme wurde Ende des letzten Jahrs durchgeführt. Die Rechnungen liegen vor. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.698,61 EUR. 1/3 der Kosten wären 563,87 EUR. Zudem wurde ein Zuschussantrag für den Austausch der Hebeanlage gestellt. Hier liegen zwei Angebote vor:
Kress: 5.527,91 EUR
Wehner: 6.045,20 EUR
Zudem kommen noch eine Kamerabefahrung und Reinigung der Anschlussleitung mit geschätzten 500,00 EUR. Gesamtkosten: 6.027,91 EUR. 1/3 der Kosten wären 2.009,30 EUR (max. 2.010 EUR).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss von einem Drittel der Kosten des Ofens (563,87 EUR) sowie einem Drittel der nachgewiesenen Kosten für die Hebeanlage (ohne Kamerabefahrung)
zu gewähren. Der Höchstbetrag beträgt insgesamt 2.420 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Florian Kreß ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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5.3. Zuschuss Kath. Kirchenstiftung Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.3 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenstiftung Hirschfeld beantragt einen Zuschuss eine neue Heizungspumpe und Zeitschaltuhr (Heizung/Glocken). Es liegt nun auch ein offizieller Antrag vor.
Heizung Stock: 987,26 EUR
Uhr Hörz(Rechnung): 1.215,72 EUR
1/3 wären 734,33 EUR (max. 740 EUR)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Kath. Kirchenstiftung Hirschfeld einen Zuschuss von 10
% der nachgewiesenen Kosten, maximal 220,-- EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.4. Zuschuss TSV Röthlein
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.4 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.4 |
Sachverhalt
Der TSV Röthlein beantragt die Bezuschussung der Toilettenrenovierung im Sportheim. Im letzten Jahr wurden hierfür maximal 2.400 EUR (Haushaltsrest) gewährt. Es fallen nun aber noch weitere Arbeiten an. Es liegen nur die Angebote aus dem letzten Jahr und eine Kostenaufstellung vor.
Gesamtbetrag lt. Kostenaufstellung: 31.495 EUR
1/3 wären 10498,33 EUR (max. 10.500 EUR)
Ansatz 2017: 8.100 EUR
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
dem TSV Röthlein für die Sanierung der Toiletten einen Zuschuss von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 10.500 EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.5. Zuschuss TSV Heidenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.5 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.5 |
Sachverhalt
Der TSV Heidenfeld beantragt die Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen im Sportheim. Es liegen keine Angebote, sondern nur eine Kostenschätzung in Höhe von 30.700 EUR vor. 1/3 der Kosten wären 10.233,33 EUR (max. 10.240 EUR).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
dem TSV Heidenfeld für die Sanierung der Umkleiden einen Zuschuss von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 10.240 EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.6. Jugendförderung der Vereine
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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1. Sitzung des Finanzausschusses
|
02.03.2017
|
nö
|
beratend
|
1.2.6 |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
5.6 |
Sachverhalt
Die Jugendförderung wurde vor einigen Jahren ins Leben gerufen. Dabei wurden pro Jugendlichen bis 18 Jahre 2,50 EUR an die Vereine auf Antrag überwiesen. In den letzten Jahren fielen folgende Gesamtausgaben an:
2014: 1267,50 EUR
2015: 1082,50 EUR
2016: 1135,00 EUR
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Förderung auf 5,-- EUR pro Jugendlichen zu erhöhen. Dabei sollen die Vereine im Antrag angeben was für Jugendarbeit geleistet wird und für was das Geld geplant ist. Dies soll auch im Amtsboten veröffentlicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Festlegung eines Standorts für das Johannisfeuer in Hirschfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die DJK Hirschfeld möchte das Johannisfeuer vom alten Sportplatz in Hirschfeld auf den Festplatz verlegen und bitte die Gemeinde um Überlassung und Festlegung eines Standortes für das Feuer.
Beschluss
Am Festplatz Hirschfeld darf eine Feuerstelle mit maximal 3,50 m Durchmesser durch die DJK Hirschfeld errichtet werden. Die Begrenzung erfolgt durch Steine oder Aushub. Die Genehmigung für das Johannisfeuer 2017 ist auf Probe und kann jeder Zeit widerrufen werden. Die Lage ist entsprechend der Skizze mit Abstand zu Bäumen und Tennisplatz.
Die weitere Benutzung ist Vereinen nach Genehmigung durch die Gemeinde erlaubt. in der Genehmigung wird der Benutzer verpflichtet die Feuerstelle sauber zu hinterlassen. Ferner wird auf den Brandschutz wie folgt verwiesen: Grundsätzlich ist der Veranstalter für der Brandschutz selbst verantwortlich. Löschmittel und Löschgeräte sind in ausreichender Anzahl betriebsbereit vorzuhalten. Eine kurzfristige Absage der Veranstaltung wegen erhöhter Brandgefahr bei extremer Trockenheit bleibt vorbehalten. Die Feuerstelle ist bei starkem Wind sofort zu löschen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Feuerwehrwesen;
Freiwillige Feuerwehr Röthlein - Abberufung eines Gerätewartes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Röthlein hat der Gemeinde gegenüber angezeigt, dass sich bei den Gerätewarten eine Änderung ergeben hat. Der bisher als Gerätewart tätige Feuerwehrangehörige Sebastian Kraus, geb. 10.01.1997, Rheinfeldstraße 21, 97520 Röthlein scheidet aus. Kraus war vom Gemeinderat am 24.05.2016 als Gerätewart mittels Beschluss bestellt worden. Die Feuerwehrführung bittet um Bestätigung durch den Gemeinderat.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Bestätigung des Feuerwehrangehörigen Sebastian Kraus zum Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein mit sofortiger Wirkung
zu widerrufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Informationen und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Kämmerer Maximilian Nunn stellt wie in der letzten Sitzung gewünscht die Umlagezahlungen der letzten zehn Jahre an den Zweckverband "Unterer Unkenbach" vor. Diese verteilen sich relativ ausgeglichen auf die beiden Gemeinden. Peter Gehring regt an, dass bei größeren Investitionen über mehrere Jahre nicht nach den aktuellen Abwassereinheiten des Jahres, sondern nach einem Schnitt der z. B. letzten fünf Jahre abgerechnet wird.
Ebenfalls gibt der Kämmerer einen Überblick über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Heidenfeld und Hirschfeld.
Florian Kreß hat gesehen, dass am gemeindlichen Anwesen Hauptstraße 30 bereits Ziegel vom Dach fallen und bittet um Sicherung.
Desweiteren kritisiert er das Vorgehen in Sachen "Parkraum Landrat-Wolf-Straße". Hier sollte
mit den Anwohner über die Parkplätze gesprochen werden, damit sie ihre Wünsche einbringen. Nun sind die Anwohner angeschrieben worden um sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden. Ein entsprechendes Schreiben von Johannes Götz ging am Nachmittag vor der Sitzung ein.
Petra Jakob weist darauf hin, dass im gemeindlichen Anwesen Hauptstraße 3 öfters ein Auto und ein Roller für längere Zeit steht. Ingeborg Wegner vermutet, dass es sich um Fahrzeuge der in der Garage eingemieteten Austräger handelt.
Armin Götz kritisiert den neu asphaltierten Gehweg entlang der Kreisstraße in Hirschfeld. Der Asphalt bröselt bereits und Unkraut wächst durch.
Ebenso bemerkt er, dass auf dem Spielplatz "Am Weinberg" kein Spielgerät für ältere Kinder (3./4. Klasse) mehr vorhanden ist.
Desweiteren bittet er die Beschilderung für den neuen Sportplatz der DJK Hirschfeld vorzunehmen und die Lampe zu errichten.
Außerdem fragt er ob für das gemeindliche Anwesen Mainstraße 12 eine Brandbeschau anberaumt wurde und was aus dem angedachten Umbau wird.
Florian Kreß fragt nach dem Feuerwehrbedarfsplan.
Ingeborg Wegner regt an, um die Verkehrssicherheit am Heidenfelder Kindergarten zu erhöhen, analog wie in Bergrheinfeld Kinder aus Holz aufzustellen.
Peter Gehring fragt nach der Förderung für die Heidenfelder Plätze. Hier gab es eine mündliche Zusage.
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9. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
6. Sitzung des Gemeinderates
|
23.05.2017
|
ö
|
informativ
|
9 |
Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr