Datum: 20.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/1, Rheinfeldstraße 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein
2.2 Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 630, Mozartstraße 3, Gemarkung Heidenfeld
2.3 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vollzug der Baugesetze; 18. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Am Auweg" durch die Gemeinde Kolitzheim - Beteiligung der Gemeinde Röthlein gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Dorferneuerung Heidenfeld - Ortsmitte; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
5 Errichtung einer Kanuanlegestelle in Hirschfeld am Main; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
6 Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt; Entscheidung über Projektteilnahme und Ko-Finanzierung
7 Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019, Volksentscheide; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer
8 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017  wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 671/1, Rheinfeldstraße 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten. Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt, er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung des Carports die Baugrenze, die Dachform, die Dachneigung, die Dacheindeckung sowie die für Außenwände vorgeschriebene Putzfassade, der vorgeschriebene Grenzabstand von 3 Metern und die Unzulässigkeit von Flachdächern nicht eingehalten. Desweiteren wird der Carport nicht in baulicher Verbindung zum Hauptgebäude sowie mit einer unterschiedlichen Traufhöhe wie der des Hauptgebäudes errichtet. Die Zufahrt erfo lgt, wie in den Plänen deutlich gemacht, über die bestehende Grundstückszufahrt.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der
für Außenwände vorgeschriebenen Putzfassade, dem Grenzabstand von 3 m, der Unzulässigkeit von Flachdächern, die Errichtung ohne baulicher Verbindung zum Hauptgebäude sowie der unterschiedlichen Traufhöhe wie der des Hauptgebäudes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 630, Mozartstraße 3, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 4 vom 04.04.2017 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Damals wurden dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne und der Nachbarunterschriften sowie der Einhaltung der Stellplatzpflicht nach der BayBO und der Garagen- und Stellplatzverordnung die Erteilung von Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Röthleiner Straße", Gt. Heidenfeld. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die Baulinie, die Anzahl der Vollgeschosse, die Geschossflächenzahl, die Dachneigung des Wohngebäudes sowie die für Balkone max. zulässige Ausladung von 1,75 m nicht eingehalten werden. Hier müssten vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor. Auch werden die erforderlichen fünf Stellplätze nachgewiesen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baulinie, der Zahl der Vollgeschosse, der Grundflächenzahl, der Dachneigung sowie der max. zulässigen Ausladung für Balkone von 1,75 m nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Folgendes Bauvorhaben wurde im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/10, Am Gern 13, Gemarkung Röthlein

Das Bauvorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Vollzug der Baugesetze; 18. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Am Auweg" durch die Gemeinde Kolitzheim - Beteiligung der Gemeinde Röthlein gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Nachbargemeinde Kolitzheim hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Auweg“, Gt. Kolitzheim,  beschlossen.  Anlass der Planungen ist die beabsichtigte Errichtung eines Wohnbaugebiets.

Es wird vorgeschlagen gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Auweg“, Gt. Kolitzheim , der Nachbargemeinde Kolitzheim während der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Dorferneuerung Heidenfeld - Ortsmitte; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hatte in der Sitzung am 14.03.2017 entschieden, dass aufgrund des Ausschreibungsergebnisses und den daraus resultierenden höheren Kosten die Gemeinde den Förderantrag zu dem Projekt zurückzieht und einen neuen Förderantrag mit einer angepassten Kostenaufstellung stellt.

Die Verwaltung hat daraufhin den Förderantrag zurückgezogen und die Förderstelle hat den Zuwendungsbescheid aufgehoben. Weiter hat die Verwaltung einen neuen Förderantrag eingereicht. Aufgrund dessen hat die Gemeinde am 07.06.2017 einen neuen Bescheid mit einer in Aussicht gestellten Zuwendung von bis zu 165.307,76 EUR erhalten. Die Gemeinde kann nun mit 47.368,26 EUR Mehrförderung rechnen. Die Zuschlagsfrist für das Angebot der wirtschaftlich günstigsten Firma Pro-GalaBau wurde verlängert und könnte nun beauftragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Firma Pro-GalaBau aus Oerlenbach mit den Landschaftsbauarbeiten zur Umgestaltung der Heidenfelder Ortsmitte mit einer Vergabesumme von brutto 324.946,74 EUR.

Bei den Erdarbeiten ist die Infrastruktur für E-Ladesäulen  (Kabel und Fundamente) mit vorzusehen und auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Kanuanlegestelle in Hirschfeld am Main; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Landschaftsbauarbeiten für das Bauvorhaben wurden ausgeschrieben und durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro wurde ein Vergabevorschlag erstellt. Das Ergebnis der Ausschreibung wird in der Sitzung aufgezeigt werden.

Geschäftsleiter Simon Göbel erläutert, dass 15 Unternehmen aufgefordert wurden, ein Angebot abzugeben. 5 Angebote wurden bis zur Angebotseröffnung eingereicht, die Firma Herbert Straub GmbH aus Veitshöchheim hat das wirtschaftlich günstigste Angebot mit brutto 120.732,82 EUR abgegeben. Damit liegt die Vergabesumme um 5.752,04 EUR über dem verpreisten Leistungsverzeichnis. Die Gemeinde hat die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn von der Förderstelle mit Schreiben vom 20.04.2017 erhalten. Der
Baubeginn ist am 24.07.2017 geplant, die Fertigstellung am 08.09.2017. Der Förderbescheid wird voraussichtlich im Juli 2017 bei der Gemeinde eingehen. Es wird nach aktueller Auskunft der Förderstelle mit einer Förderung in Höhe von ca. 71.000 EUR gerechnet.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Firma Herbert Straub GmbH aus Veitshöchheim mit den Landschaftsbauarbeiten für die Errichtung einer Kanuanlagestelle in Hirschfeld am Main mit einer Vergabesumme von brutto 120.732,82 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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6. Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt; Entscheidung über Projektteilnahme und Ko-Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Kreisausschuss des Landkreises Schweinfurt hat am 18.05.2017 ein landkreisweites Innenentwicklungskonzept beschlossen. Die Gemeinde Röthlein könnte mit ihren drei Ortsteilen am Projekt „Beratungsgutscheine für Bauinteressierte im Altort“ teilnehmen.

Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen im Landkreis Schweinfurt wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude und Baulücken im Ortskern eine kostenlose Erstbauberatung angeboten. Im Rahmen des Beratungsgespräches durch einen Architekten oder Fachplaner werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Die Beratungssuchenden werden in ihrem Vorhaben, im Ortskern zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, nachhaltig bestärkt sowie für Fragen der regionalen Baukultur sensibilisiert.

Der vorgesehene Beratungsumfang liegt bei max. 5 Stunden pro Beratungsobjekt. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Röthlein würde bei 3.711 EUR liegen. Das Projekt ist auf drei Jahre ausgelegt.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein nimmt mit ihren drei Ortsteilen am LEADER-Teilprojekt „Beratungsgutscheine für Bauinteressierte im Altort“  im Rahmen des Innentwicklungskonzeptes des Landkreises Schweinfurt teil und übernimmt die anteiligen Finanzierungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019, Volksentscheide; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die bevorstehenden Wahlen bzw. Volksentscheide ist durch das Gremium die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer festzusetzen. Die Gemeinde erhält nach § 10 Abs. 2 BWO einen Zuschuss für das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl.

Beschluss

Das Gremium beschließt, für die Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019 und Volksentscheide ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € je Wahlhelfer festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö 8

Sachverhalt

Ingeborg Wegner erinnert daran, dass die öffentlichen Toiletten bei der Kirchweih aufgeschlossen werden. Die Sonnensegel fehlen noch auf den Spielplätzen und auf der Sportplatzstraße sollte die Tempo 30 Markierung erneuert werden. Weiter soll bei den Asphaltierungsarbeiten am Kreisverkehrsplatz ein Splittmastix-Belag verwendet werden.

Florian Kress berichtet davon, dass die Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs der Rathaus-Kämmerei übergeben wurden.

Petra Jakob fragt nach, warum die Ausfahrt aus dem Schleifweg über den Fußweg nicht mehr möglich sei. Dies war bisher möglich, nun wurden Pfosten gesetzt, so der Vorsitzende. Weiter berichtet er davon, dass es Beschwerden und Anzeigen von Nachbarn gegeben hätte. Die Polizei habe dann darauf bestanden, dass die Pfosten wieder eingesetzt werden. In ca. 3 Wochen wird jedoch eine teilweise Öffnung des Schweinfurter Wegs auf die ST 2277 wieder möglich sein.

Armin Götz kritisiert, dass die Gehwege in Hirschfeld im Zuge des Breitbandausbaus geöffnet wurden, obwohl Leerrohre vorhanden sind. Weiter spricht er die Gehwegsanierung des Landkreises bei der Kreisstraße an. Der Vorsitzende erklärt, dass er die Beschwerden über die mangelhafte Asphaltdecke an den Landkreis weitergegeben habe.

Peter Gehring fragt nach dem Bushäuschen in Hirschfeld und der Beschaffung von Defibrillatoren. Dazu wird der Vorsitzende in der nächsten Sitzung Stellung beziehen. Er überreicht dem Vorsitzenden einen schriftlichen Antrag auf Einführung einer zusätzlichen Vereinsförderung (GEMA-Gebühren). Weiter kritisiert Gehring, dass die KJG Heidenfeld wegen des Aufmalens von Werbung auf der Kreisstraße im Rahmen des Autofreien Sonntags eine Rechnung für die Beseitigung erhalten habe, ohne dass mit den Verantwortlichen vorher geredet worden war. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass der Bauhof auf Anweisung des Landratsamtes die Reinigung der Wege übernehmen musste. Ansonsten wäre eine externe Firma durch das Landratsamt beauftragt worden.

Hilmar Kirch vertritt die Meinung, dass die Friedhöfe immer mehr zu Parkflächen werden würden und daher in Teilbereichen mehr Bäume gepflanzt werden sollten. Die Schotterflächen für die aufgelösten Gräber gefallen ihm nicht.

Petra Jakob fragt nach dem Sachstand wegen der Änderung der Parkregelung in der Landrat-Wolf-Straße. Der Vorsitzende berichtet, dass die Anlieger angeschrieben wurden und er noch vor den Sommerferien einen gemeinsamen Besprechungstermin abhalten wolle.


 

Datenstand vom 03.09.2020 09:48 Uhr