Datum: 05.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.06.2022
3 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 26.04.2022
4 Baugesuche
4.1 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
4.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
4.3 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Finanzwesen - Zwischenstand Haushalt 2022
6 PumpTrack/Skaterbahn - Vorstellung der Erstentwürfe
7 Gemeinde Wipfeld - Außenbereichssatzung "An der Staustufe" - Aufstellung: Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
8 Informationen und Anfragen
8.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.06.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 21.06.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 26.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 26.04.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 26.04.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö informativ 4
zum Seitenanfang

4.1. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung Nr. 5 vom 22.03.2022, TOP 4.2, wurde die formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld behandelt. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Unterm Wasen-Am Thor“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen. Das Bauvorhaben stimmte mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es waren Befreiungen hinsichtlich der Geschossigkeit (B-Plan: II – 7. Änderung: I+D), der Dachform für Hauptgebäude (Satteldach), der Dachneigung (7. Änderung B-Plan: 43° - 47°), des Dacheindeckungsmaterials (hartes Material und engobierte Ziegeleindeckung), der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage notwendig. Die Nachbarunterschriften lagen vollständig vor.
Der Gemeinderat beschloss für die formlose Bauvoranfrage bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.

Nun wurde für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem o. g. Grundstück ein Bauantrag eingereicht. Das Wohnhaus soll mit zwei Vollgeschossen und einem begrünten Tonnendach zur Ausführung gelangen. Entsprechend der formlosen Bauvoranfrage wird somit die Geschossigkeit, die Dachform, die Dachneigung, das Dacheindeckungsmaterial und die Dacheindeckungsbeschaffenheit nicht eingehalten. Hinsichtlich der Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze ist ebenfalls eine Befreiung erforderlich. Die beantragten Befreiungen des Bauantrages sind mit denen der formlosen Bauvoranfragen identisch.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachform für Hauptgebäude, der Dachneigung, des Dacheindeckungsmaterials, der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Simon Stock nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

zum Seitenanfang

4.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld, eine formlose Bauvoranfrage (vom 23.06.2022) am 24.06.2022 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das geplante Wohnhaus und die Garage sollen mit einer Dachneigung von 30° (B-Plan: 42° - 48°) und einer Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln bzw. Betondachsteinen (B-Plan: Farbe: rot) zur Ausführung gelangen. Des Weiteren weicht die Traufhöhe der beiden Gebäude um 80 cm - 130 cm voneinander ab. Diese ist gemäß Bebauungsplan einheitlich auszuführen. Anstelle von stehenden Fenstern sollen im Obergeschoss liegende Fenster eingebaut werden. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die Schriftführerin verliest die vom Bauherrn aufgeführten Gründe für die Genehmigung der beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan. Des Weiteren teilt sie mit, dass bislang in diesem Bebauungsplangebiet nur wenige Befreiungen erteilt oder auch bereits abgelehnt wurden. Befreiungen von der Dacheindeckungsfarbe anthrazit und von den stehenden Fensterformaten ohne senkrechte Teilung wurden bereits erteilt.

Das Gremium hat geteilte Meinungen hinsichtlich des Bauvorhabens und der zu erteilenden Befreiungen, besonders hinsichtlich der Dachneigung.

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage (vom 23.06.2022, Eingang bei der Gemeindeverwaltung am 24.06.2022) zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Oberer Herzenberg“, GT. Hirschfeld, bezüglich der Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, der einheitlichen Traufhöhe und der stehenden Fensterformate in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

4.3. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.

zum Seitenanfang

5. Finanzwesen - Zwischenstand Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Zwischenstand des Haushalts anhand der angefügten Aufstellung. Er geht auf einzelne Haushaltsstellen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts näher ein und gibt entsprechende Erläuterungen. 

Zusammengefasst sind die geplanten Haushaltsansätze eingehalten. Aufgrund von Preissteigerungen kann es bei einzelnen Haushaltsstellen gegen Ende des Jahres zu Abweichungen kommen. 

Bei weiteren Fragen kann sich das Gremium gerne an den Kämmerer wenden. 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Bericht in dieser Form zum Standard werden soll, wenn dies vom Gremium so gewünscht wird. Dem pflichtet das Gremium bei, da so ein guter Überblick entsteht.

zum Seitenanfang

6. PumpTrack/Skaterbahn - Vorstellung der Erstentwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt die Auswertung der Bedarfserhebung und die Erstentwürfe des Pump Tracks und der Skaterbahn in Heidenfeld vor. Diese sind im Anhang enthalten. 

Die Lage der Anlage wurde kürzlich vom Gemeinderat beschlossen. Ein Teil der Fläche soll asphaltiert werden und eine Wiese mit Bäumen soll an den Mühlbach angrenzend entstehen. Auf der Wiese sollen Reckststangen und ähnliche Geräte aufgebaut werden.

Der Gemeinderat muss noch entscheiden, ob durch die Fläche ein Weg für Pkws oder für Fußgänger entstehen soll. 

Zu überlegen ist auch, ob die Holzplätze beim Schlittenberg entfernt werden sollen, um dort Parkplätze zu schaffen. Die dort bestehende Halle, die der Jagdgenossenschaft gehört, könnte ggf. auch verlegt werden. Der Schlittenberg selbst, wird nicht angetastet.

Die Sorge um die Kleingärten wird vorgetragen. Hier gab es auch bereits bei dem vor Ort Termin Bedenken. Die Kleingärten werden zum einen durch Abgrenzung mittels Erdwall geschützt, zum anderen wird die neu entstehende Anlage Öffnungszeiten erhalten, um so die Nachtruhe einzuhalten.

Gemeinderäte halten die Maßnahmenkosten für zu hoch. Im Projektplan wurden allerdings entsprechende Mittel eingeplant.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag vor: Der Gemeinderat beschließt, einen PumpSkatePark weiter voran zu bringen. Dazu wird ein Antrag nach LEADER mit einem Umfang von 400.000 € gestellt und die Fläche bis zur GEK-Fläche miteinbezogen.

Simon Stock stellt daraufhin folgenden Antrag: Der Platz in Heidenfeld soll als Pumptrack- und Dirtbike-Stecke ausgebaut werden. Im Gegenzug soll die Skate-Strecke in Röthlein erweitert werden.

Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung auch weitgehend die erforderliche Mehrheit erhalten hat, entfällt die Beschlussfassung über den Antrag von Simon Stock. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen PumpSkatePark weiter voran zu bringen. Dazu wird ein Antrag nach LEADER mit einem Umfang von 400.000 € gestellt und die Fläche bis zur GEK-Fläche miteinbezogen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

7. Gemeinde Wipfeld - Außenbereichssatzung "An der Staustufe" - Aufstellung: Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Wipfeld beabsichtigt, eine Außenbereichssatzung für den Bereich „An der Staustufe“ aufzustellen. Die Gemeinde Röthlein wurde als Nachbargemeinde in das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingebunden und kann bis zum 18.07.2022 eine Stellungnahme abgegeben. 

Ziel der Satzung ist es, die hier bestehenden Wohnnutzungen baurechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise Umnutzung von Gebäuden auf dem Kraftwerksgelände für Gewerbe und privates Wohnen zu schaffen. Sämtliche Grundstücke liegen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß dem kommunalen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit ist eine Umnutzung bestehender Gebäude am Standort in Gewerbe und Wohnen planungsrechtlich nicht möglich. Für Teile des Planbereichs ist jedoch eine Umnutzung bestehender Gebäude, die der Kraftwerksbetreiber nicht mehr zum Betrieb des Kraftwerks benötigt, für künftig gewerbliche Nutzungen und private Wohnnutzungen beabsichtigt.

Die Begründung und der Lageplan sind den Sitzungsunterlagen angefügt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die Planungen der Gemeinde Wipfeld zum Erlass einer Außenbereichssatzung "An der Staustufe" keine Bedenken oder Anregungen zu erheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Ablagerung von landwirtschaftlichen Anhängern in der Flur
Simon Stock wurde von Bürgern darauf angesprochen, dass in Angrenzung an das Naturschutzgebiet in Heidenfeld alte landwirtschaftliche Anhänger abgelagert werden. 
Der Vorsitzende ruft den Lageplan auf und stellt fest, dass sich diese wohl auf dem Gemeindegebiet von Grafenrheinfeld befinden. 
Sofern sich Ablagerungen auf Privatgrund befinden, kann die Gemeinde wenig Einfluss nehmen.

Schreiben des TSV Heidenfeld
Harald Fuchsberger nimmt Bezug auf das Schreiben des TSV Heidenfelds, dass der Verein jedem Gemeinderatsmitglied zugeleitet hat. In diesem geht es um die Hallennutzung während der Ferienzeiten. Die Behandlung erfolgt in der kommenden Gemeinderatssitzung.

zum Seitenanfang

8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 09.08.2022 10:31 Uhr