Datum: 13.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Gartenhauses / Holzlager auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld
2.2 Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/5 der Gem. Heidenfeld, Unt. Friedhofsweg 52
3 Kindergarten St. Laurentius Vergabe Gewerk Kücheneinrichtung
4 Geplante Änderung des Flächennutzungsplans; Ergebnis der Abfrage der Interessensbekundung zur Freifeldphotovoltaikanlage
5 Anträge von Gemeinderäten
5.1 Antrag zur Beschaffung von drei Sonnenliegen
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. 

Die Einwände von Gemeinderat Simon Stock konnten geklärt werden. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Gartenhauses / Holzlager auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Es soll ein Gartenhaus / Holzlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, errichtet werden. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze aus Metall und Kunststoff errichtet werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.

Auf Nachfrage erläutert der Geschäftsleiter anhand der Baupläne die Größe und Höhe des Gartenhauses. Er zeigt auf, wo die Baugrenze überschritten wird und wenn das Gartenhaus direkt an der Garage anschließen würde, die Baugrenze nicht überschritten werden würde. Es werden Bedenken geäußert, das bei einer Genehmigung viele Bauherren nachziehen. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Genehmigung in anderen Baugebieten bereits so erteilt wurden und das beim Haupthaus keine Ausnahmen gemacht werden.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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2.2. Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/5 der Gem. Heidenfeld, Unt. Friedhofsweg 52

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Es soll ein Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/5, Unt. Friedhofsweg 52, Gemarkung Heidenfeld, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, errichtet werden. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze aus Metall errichtet werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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3. Kindergarten St. Laurentius Vergabe Gewerk Kücheneinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Verwaltung hat für den Kindergarten „St. Laurentius“ in Heidenfeld Angebote für die Kücheneinrichtung über die Freihändige Vergabe eingeholt. Bei 4 angeschriebenen Firmen gingen 3 Angebote ein. Das wirtschaftlich günstige Angebot hat die Fa. Gastro Konzept GmbH aus Bad Bocklet mit einer Angebotssumme von 85.602,01 EUR inkl. MwSt. abgegeben. Die weiteren Brutto Angebotspreise lagen bei 85.718,08 EUR und 88.758,53 EUR. Der Küchenbauer Gastro Konzept hat bereits die Planung und die Ausschreibungsunterlagen zur Angebotseinholung erstellt. Die damals anfallenden Planungskosten wurden dem Angebotspreis angerechnet. 

Die Kostenberechnung von IB Krämer vom 18.06.2020 sieht eine Gesamtsumme für die Kücheneinrichtung in Höhe von 45.220 EUR inkl. MwSt. vor. 

Aufgrund der aktuell schwierigen Baukonjunktur werden die Kostenberechnungen für die aktuell ausgeschriebenen Leistungen über die Preisindizes des Statistischen Bun-desamtes sowie einer Abschätzung der zu erwartenden Preissteigerung für das Jahr 2022 angepasst. Somit beträgt die aktuelle Kostenberechnung für das Gewerk Kücheneinrichtung ca. 61.000 EUR.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Gewerk Kücheneinrichtung zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Laurentius an die wirtschaftlich günstigstes Unternehmen Gastro Konzept GmbH mit einer Bruttoauftragssumme von 85.602,01 EUR zu vergeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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4. Geplante Änderung des Flächennutzungsplans; Ergebnis der Abfrage der Interessensbekundung zur Freifeldphotovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt den aktuell geltenden Flächennutzungsplan zu ändern. Insbesondere geht es um das Vorsehen von Flächen für die Solarenergiegewinnung. Alle Grundstückseigentümer, die sich vorstellen könnten, 
dass auf ihrem Grundstück eine Freifeldphotovoltaikanlage innerhalb der nächsten 5 Jahren entstehen könnte, wurden aufgerufen, eine Interessensbekundung auszufüllen und bei der Gemeinde einzureichen. 

Bis zum 02.09.2022 sind bei der Gemeinde mehrere Interessensbekundungen eingegangen, die mittels eines Lageplans über den Beamer vorgestellt wird. 


Die Flächen werden noch geprüft, wie der Anschluss erfolgen kann. Die Kategorisierung der Bodenwerte wird mit den Flächen zur Verfügung gestellt. Es soll zu einer Infoveranstaltung eingeladen werden. Weiterhin sollen die Flächen von Eigentümern außerhalb des Gemeindegebietes noch dazu kommen.  Eine Nachmeldung von Flächen ist noch kurzfristig möglich.   Ein Termin für die Abstimmung über die Flächen steht noch nicht fest.  Aus dem Gremium kommt der Wunsch den Termin zu fokussieren.

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5. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö informativ 5
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5.1. Antrag zur Beschaffung von drei Sonnenliegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Gemeinderätin Martina Schneider hat einen Antrag zur Beschaffung von drei Sonnenliegen gestellt, siehe Anlage. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass 15.000 € in die Haushaltsplanung 2023 für die Beschaffung der Sonnenliegen gestellt werden. Als Standort für Hirschfeld wird die Kanuanlegestelle festgelegt. Für Heidenfeld und Röthlein sollen noch Standorte gesucht werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass in der nächsten Sitzung der Buswendeplatz am Elmußweg behandelt wird. Die Kostenschätzungen für die Maßnahme belaufen sich auf 200.000 €. Hierüber soll in der nächsten Sitzung diskutiert und ein Beschluss gefasst werden. Für zweite Zahlen soll ein Planer mit der Leistungsphase 1 – 3 hierfür beauftragt werden

Simon Stock will wissen, ob die Schule am Mehrgenerationenplatz beteiligt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass die Schule lediglich zwei Bilder als Vorschläge eingebracht haben.

Es wird angefragt, ob an der Kanuanlegestelle in Hirschfeld Steine mit einer glatten Fläche neben den Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden können. Dort sollen Gläser abgestellt werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass hierzu ein Antrag an den Gemeinderat gestellt werden muss. Diesen stellt sodann Armin Götz.

Weiterhin wird zur Kenntnis gegeben, dass am Sportplatz in Hirschfeld der Wasserdurchlauf defekt ist. Die Rohre haben Risse. Der Vorsitzende wird den Bauhof vor Ort schicken. 

Weiterhin wird nach dem Fortschritt beim Austausch der LED-Straßenbeleuchtung gefragt. Der Vorsitzende informiert, dass die Bewilligung da ist und die Ausschreibung läuft. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden soll. Es wird geprüft, wo eine Zeitschaltuhr die Dauer der Beleuchtung regeln kann, damit diese nicht die ganze Nacht leuchtet. 

Marina Braum fragt an, in wie weit die Gartenbesitzer am Pumptrack in Heidenfeld in die bisherigen Planungen eingebunden wurden. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass die Anlieger zur Vorbesprechung eingeladen waren. Es ist geplant zu den Gartengrundstücken einen Wall zu errichten um möglichen Lärm zu vermindern. Die Straße, die unterhalb des Schlittenberges zu den Gartengrundstücken führt wird überplant und dafür ein Fußweg weiter unterhalb neu angelegt. Dieses Jahr ist eine Förderung über Leader nicht möglich. Es wird davon ausgegangen, dass dies nächstes Jahr möglich ist. Eine Förderung über Städtebauförderung ist nicht möglich, da der Pumptrack dann näher zum Ort gelegt hätte werden müssen. Aktuell sind die Planungsleistungen vergeben, der Bauantrag wird vorbereitet. 


Der Vorsitzende informiert, dass die Abrissparty beim Rehberger für den 14./15.10.2022 geplant ist. Details werden in der nichtöffentlichen Sitzung besprochen.

Datenstand vom 25.11.2022 10:25 Uhr