Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:09 Uhr bis 20:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022
1.2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022
2 Sanierung und Aufwertung der Klosterstraße und Georg-Nickel-Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung - Zustimmung des Gemeinderats
3 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2023 an die Regierung von Unterfranken
4 Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); - Städtebau -
4.1 Erlass von Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten "Röthlein I", "Heidenfeld I" und "Hirschfeld I" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
4.2 Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Röthlein I"
4.3 Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Heidenfeld I"
4.4 Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Hirschfeld I"
5 Aufhebung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
6 Erlass einer Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö 1
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1.1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. 

Von den Gemeinderäten wird angemerkt, dass unter dem Tagesordnungspunkt 4 dieser Sitzung einige Änderungen im Protokoll durchgeführt werden sollen. 

Zum einen wird festgestellt, dass der Satz „Es betrifft nur Kinder, die bereits in eine höhere Schule gehen“ nicht richtig ist, denn die Situation betrifft jeden Schüler mindestens 1-mal am Tag.
Zum anderen soll der Satz „Deswegen stehe die Kosten und der Platzbedarf der Nutzung entgegen.“ um das Wort „könnte“ erweitert werden.
Abschließend wird angemerkt, dass der Passus „Außerdem wird vorgetragen, dass mit dem neuen Nahverkehrskonzept evtl. eine Lösung gefunden wird.“ herausgenommen werden soll.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 wird mitsamt den genannten Änderungen hiermit genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 wird hiermit genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Sanierung und Aufwertung der Klosterstraße und Georg-Nickel-Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung - Zustimmung des Gemeinderats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 08.03.2022 die Vorplanung des Planungsbüros Perleth angenommen hatte, erfolgte die Beteiligung der Bürger durch Veröffentlichung der Pläne im Amtsboten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage abgedruckt. Frau Müller vom Architekturbüro Perleth stellt dem Gremium die verschiedenen Entwicklungsschritte in der Planung vor. Hierbei verdeutlicht Sie vor allem, wie die Änderungswünsche aus den Stellungnahmen der Anwohner berücksichtigt worden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Entwurfsplanung des Büros Perleth für die Aufwertung der Klosterstraße zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufnahmeantrag für die Maßnahme bei der Städtebauförderung zu stellen und die Kostenberechnung durch das Büro erstellen zulassen. Die Verwaltung soll weitere kleinere Änderungen mit den Anwohnern besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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3. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2023 an die Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat die jährliche Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2023 an die Regierung zu melden. 

Die Verwaltung hat dafür die im Anhang aufgezeigte Ausarbeitung erstellt, welche an die Regierung übermittelt werden soll. Der Bürgermeister geht hierbei besonders auf den Punkt 07. Modernisierung und Instandsetzung in Heidenfeld, Anwesen Kardinal-Faulhaber Platz 5 ein und erläutert, dass für die Planungskosten im kommenden Haushalt 50.000 Euro eingestellt werden sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die vorgestellte „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2023“ anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese an die Regierung von Unterfranken zu melden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); - Städtebau -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö informativ 4
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4.1. Erlass von Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten "Röthlein I", "Heidenfeld I" und "Hirschfeld I" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 02.08.2022 unter den TOPs 4 bis 7 das vom Planungsbüro ideenFinden erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie die vorgeschlagenen Sanierungsgebiete „Röthlein I“, „Heidenfeld I“ und „Hirschfeld I“ behandelt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von der Verwaltung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit einem Behandlungsvorschlag abgedruckt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Behandlung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, nicht als Einzelabstimmung, sondern in Sammelabstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Behandlung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, gemäß der Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Röthlein I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 unter TOP 4 bis 7 vorgestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mittlerweile eingebunden und die Stellungnahmen unter TOP 4.1 behandelt.

Um die Sanierungsgebiete förmlich festzulegen bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. 

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Röthlein I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Satzung soll mit der 1 Ausgabe des Amtsblatts im Jahr 2023 bekannt gemacht werden. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2031 durchgeführt werden (§ 142 Abs. 3 BauGB). 
 

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Röthlein I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 19,40 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Röthlein I". 
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Heidenfeld I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 unter TOP 4 bis 7 vorgestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mittlerweile eingebunden und die Stellungnahmen unter TOP 4.1 behandelt.

Um die Sanierungsgebiete förmlich festzulegen bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. 

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Heidenfeld I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Satzung soll mit der 1 Ausgabe des Amtsblatts im Jahr 2023 bekannt gemacht werden. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2031 durchgeführt werden (§ 142 Abs. 3 BauGB). 
 

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Heidenfeld I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 20,17 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Heidenfeld I". Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.4. Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung eines "Sanierungsgebiets Hirschfeld I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 23.02.2021 einen Einleitungsbeschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in der Gemeinde Röthlein für alle drei Gemeindeteile gefasst. 

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 unter TOP 4 bis 7 vorgestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mittlerweile eingebunden und die Stellungnahmen unter TOP 4.1 behandelt.

Um die Sanierungsgebiete förmlich festzulegen bedarf es des Erlasses von entsprechenden Satzungen für die Gemeindeteile. 

Es wird vorgeschlagen, die vom Planungsbüro Ideenfinden aufgrund der Erkenntnisse aus dem ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ermittelten Sanierungsgebiete für die drei Gemeindeteile in die Satzungen zu übernehmen. Es soll für jeden Gemeindeteil eine eigene Sanierungssatzung erlassen werden. Sie sollen die Kennzeichnungen „Sanierungsgebiet Röthlein I“, „Sanierungsgebiet Heidenfeld I“ und „Sanierungsgebiet Hirschfeld I“ erhalten. Die Sanierungen sollen ohne Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ (keine Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften) durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebiets Hirschfeld I“. Das abgedruckte Sanierungsgebiet ist Bestandteil der Satzung und wird der Satzung als Anlage beigefügt. Die Satzung soll mit der 1 Ausgabe des Amtsblatts im Jahr 2023 bekannt gemacht werden. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2031 durchgeführt werden (§ 142 Abs. 3 BauGB). 
 

Sa t z u n g
der Gemeinde Röthlein 
über die förmliche Festlegung des 
„Sanierungsgebiets Hirschfeld I“

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:

§ 1 
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 7,30 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Sanierungsgebiet Hirschfeld I". Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1: 4000 vom 02.08.2022 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Aufhebung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 17.06.1999 soll aufgehoben werden. In dieser ist die Entschädigung er Schulweghelfer/innen geregelt. Es sollen neue Entschädigungssätze unter dem nächsten TOP festgelegt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt folgende Satzung zu erlassen:

„Satzung über die
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Röthlein (Landkreis Schweinfurt)
über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 17.06.1999


Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der aktuellen Fassung erlässt die Gemeinde folgende Satzung:


§ 1
Die Satzung der Gemeinde Röthlein (Landkreis Schweinfurt) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 17.06.1999 wird aufgehoben.

§ 2
Die Satzung tritt mit dem 31.12.2021 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Entschädigung der Schulweghelfer sowie der Geräte- und Jugendwarte der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren sollen neu geregelt werden. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vorbesprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung:

S a t z u n g 
der Gemeinde Röthlein
über die Entschädigung ehrenamtlich 
tätiger Gemeindebürger


Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20 a und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sowie Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes folgende Satzung:

§ 1 
Personenkreis

(1) Die Schulweghelfer/innen gelten als ehrenamtlich tätige Personen im Sinne des Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

(2) Die in den Ortsteilfeuerwehren ehrenamtlich tätigen Feuerwehrgerätewarte und Jugendwarte erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. 

(3) Die Zahl der Geräte- und Jugendwarte nach Abs. 2 wird wie folgt begrenzt:
- Freiwillige Feuerwehr Röthlein maximal vier Gerätewarte
- Freiwillige Feuerwehr Heidenfeld maximal drei Gerätewarte 
- Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld maximal zwei Gerätewarte
       - für jede Ortsteilfeuerwehr maximal ein Jugendwart


§ 2 
Entschädigung

Der im § 1 genannte Personenkreis erhält folgende Aufwandsentschädigungen:

  1. Schulweghelfer/innen nach § 1 Abs. 1: Erhalten eine Aufwandsentschädigung für jede volle Stunde der ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Stundensatz richtet sich hierbei nach den Entschädigungssätzen der Naturschutzwacht. (Nachrichtliche Anmerkung: aktuell 9,00 Euro/Stunde)

  1. Gerätewarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 275,00 Euro jährlich

  1. Jugendwarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 150,00 Euro jährlich


§ 3 
Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Unter diesem Tagesordnungspunkt gehen folgende Anfragen von den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen ein:

Martina Braum wünscht sich, dass zukünftig umfangreichere Anhänge früher hochgeladen werden sollen, damit mehr Zeit für eine bessere Vorbereitung besteht.

Der Gemeinderat Jürgen Lorenz informiert sich darüber, ob künftig auch Balkonphotovoltaikanlagen oder ähnlich kleine Anlagen von der Gemeinde gefördert werden können. Der Bürgermeister entgegnet, dass dies eine verhältnismäßig kleine Auszahlung wäre, wenn dies jedoch gewünscht werden würde, müsste ein Antrag gestellt werden.

Petra Jakob erkundigt sich nach dem Bauvorgang in der Barthstraße/Ecke Hauptstraße und warum die Verputzerarbeiten nicht weitergehen. Der Bürgermeister teilt mit, dass dies nicht an der Verputzerfirma liegt, sondern dass ein Stück Mauer zunächst noch hergestellt werden muss.

Gemeinderätin Martina Braum merkt abschließend noch an, dass bei künftigen kurzfristigen Absagen von Sitzungen, eine Benachrichtigung an der Rathaustüre angebracht werden soll.

Datenstand vom 05.01.2023 13:05 Uhr