Datum: 06.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:16 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022
2 Baugesuche
2.1 Neubau von 6 Produktions- und Lagerhallen mit Büros und Sozialräumen und Errichtung einer Trafostation auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - Tektur
2.2 Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein um drei Klassenräume sowie Anbau einer Ganztagsbetreuung auf dem Grundstück Fl. Nr. 129, Friedhofstraße 2, Gemarkung Röthlein – Antrag auf Baugenehmigung
3 Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2023
3.1 Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan 2023 und Finanzplan
3.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen
3.3 Beschlussfassung über den Finanzplan
3.4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023
3.5 Vollzug des Haushalts 2022; Bildung und Auflösung von Haushaltsresten
3.6 Zuschussrichtlinien
4 Zuschussanträge Vereine
5 Vergabe Lieferung Strom 2023
6 Vergabe Lieferung Gas 2023
7 Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Umlage der Betriebskosten für die Schlauchwaschanlage
8 Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und der Kommandantenstellvertretungen in Hirschfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung
9 Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und der Kommandantenstellvertretung in Röthlein - Bestätigung der Wahl und Bestellung
10 Ausweisung weiterer Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich "Am Auwald", Gt. Röthlein
11 Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
12 Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens für das kommunale Förderprogramm für die Ortsteile Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld - Beauftragung Stadtplaner
13 Sanierungsberater für die Sanierungsgebiete Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld - Beauftragung Stadtplaner
14 Anträge von Gemeinderäten
14.1 Antrag PV Zuschuss Gemeinde
14.2 Förderung Micro PV
15 Information und Anfragen
15.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022 wurde den Gemeinderäten zugestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Neubau von 6 Produktions- und Lagerhallen mit Büros und Sozialräumen und Errichtung einer Trafostation auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 17 am 01.12.2020, TOP 2.3, wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB für den Bauantrag – Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, erteilt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Etzberg“, Gt. Röthlein. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist für diese Grundstücke maßgeblich.

Das Gremium fasste folgenden Beschluss:
Nach Aussprache beschießt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (privat), der Traufhöhe und der Gebäudelänge erteilt.

Das Landratsamt Schweinfurt erteilte am 13.08.2021, AZ: 40.2-B-0858-2020 die Baugenehmigung. 


Nun wurde für das o. g. Bauvorhaben eine Tektur bei der Gemeinde eingereicht. Die baulichen Veränderungen gegenüber dem Bauantrag werden in der Sitzung vorgestellt. Im Tekturantrag wurden keine weiteren Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Die eingereichten Pläne werden aufgezeigt und erläutert.

Es wird eine weitere Ausfahrt geplant. Dadurch fallen drei öffentliche Parkplätze weg.  Von den sechs auf dem Grundstück vorgesehenen Parkplätzen werden deshalb drei als öffentliche Parkplätze ausgewiesen. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur eingereichten Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein um drei Klassenräume sowie Anbau einer Ganztagsbetreuung auf dem Grundstück Fl. Nr. 129, Friedhofstraße 2, Gemarkung Röthlein – Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein um drei Klassenräume sowie Anbau einer Ganztagsbetreuung auf dem Grundstück Fl. Nr. 129, Friedhofstraße 2, Gemarkung Röthlein, liegt vor. Das Grundstück befindet sich im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. den Kindergarten, das Sportgelände mit Turnhalle des TSV Röthlein, Wohnhäuser, Garagen, Scheunen und den Friedhof. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Planunterlagen werden vorgestellt. 

Beschluss

Das Gremium beschließt zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

.

zum Seitenanfang

3.1. Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan 2023 und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss in den Sitzungen am 24.11.2022 und 29.11.2022 den Haushalt vorberaten hat. Den Gemeinderäten wurden die Unterlagen mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Der Haushalt wird vom Kämmerer vorgestellt. Dabei geht er nicht auf jede einzelne Haushaltsstelle ein, sondern thematisiert die wichtigsten Positionen.

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert die Haushaltsansätze, den Stellenplan und die Schulden. Des Weiteren geht er auf die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde und die Investitionsschwerpunkte, welche vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen wurden, ein. Die Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden ebenfalls vorgestellt.

Nachdem die offenen Fragen geklärt wurden, lässt der Vorsitzende über den Haushalt abstimmen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, den vom Finanzausschuss empfohlenen Haushaltsplan abzuändern und die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 mit dem neuen, aktuellen Wert anzugleichen. Die Mindereinnahmen werden aus den Überschüssen aus dem Jahr 2022 beglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2023 schließt wie folgt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit:        9.636.545,00 EUR und
im Vermögenshaushalt mit:        5.291.100,00 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Beschlussfassung über den Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Die Finanzpläne der Jahre 2024 bis 2026 schließen folgendermaßen ab:

Finanzplan für 2024
Verwaltungshaushalt:                10.112.767,00 EUR
Vermögenshaushalt:                3.973.100,00 EUR

Finanzplan für 2025
Verwaltungshaushalt:                10.116.757,00 EUR
Vermögenshaushalt:                3.895.100,00 EUR

Finanzplan für 2026
Verwaltungshaushalt:                10.116.757,00 EUR
Vermögenshaushalt:                1.015.931,00 EUR

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Finanzplan der Jahre 2024 bis 2026 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Elke Lanz war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

zum Seitenanfang

3.4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung, welche auch aufgezeigt wird.

Beschluss

Das Gremium beschließt die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte und vorgelesene Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.5. Vollzug des Haushalts 2022; Bildung und Auflösung von Haushaltsresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Nach § 19 Abs. 1 KommHV bleiben im Vermögenshaushalt die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung in ihren Zweck verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für übertragbar erklärt werden (§ 19 As. 2 KommHV). Die Übertragung erfolgt durch Bildung von Haushaltsausgaberesten (VV zu Nr. 19 KommHV). Somit stehen im neuen Jahr Ausgabeansätze zur Verfügung ohne den neuen Haushalt zu belasten. Es wird der Haushalt des vorherigen Jahres dadurch belastet.

Nach § 19 Abs. 2 KommHV können Ausgabenansätze im Verwaltungshaushalt für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabenansätze bleiben bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar. Ausgabenansätze eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den Kämmerer, der die aufzulösenden und zu bildenden Haushaltsreste vorstellt.
Die einzelnen Beträge werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die als Anlage dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsstellen neue Haushaltsreste mit den tatsächlichen Werten am Ende des Jahres neu zu bilden, bzw. die genannten Haushaltsreste der Anlage zu den tatsächlichen Jahresendwerten aufzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.6. Zuschussrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die bestehenden Zuschussrichtlinien der Gemeinde überarbeitet werden sollen. Hierzu sollen 3 Änderungen beziehungsweise Erweiterungen in den Richtlinien aufgenommen werden. Diese hatte der Vorsitzende in den vergangenen Finanzausschusssitzungen vorgestellt, eine Empfehlung zum Beschluss der einzelnen Erweiterungen wurde ausgesprochen. Im Folgenden geht er noch einmal auf die einzelnen Punkte ein.

1        Zuwendungen an Feuerwehren 
Für die aktive Feuerwehrarbeit gewährt die Gemeinde je Feuerwehrdienstleitenden einen Zuschuss von 15 EUR pro Jahr, dieser wird an die Feuerwehrvereine ausgezahlt. Außerdem wird ein Betrag von 100 EUR jährlich pauschal für Festbesuche je Feuerwehr gewährt. 

2        Jagdgenossenschaften
Die Jagdgenossenschaften der Gemeinde erhalten jährlich eine Förderung zum Erhalt und Ausbau der Flurwege. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Einzugsgebiet der jeweiligen Genossenschaft. Heidenfeld: 2000 EUR, Röthlein: 1500 EUR, Hirschfeld: 1500 EUR
Nicht ausgeschöpfte Mittel verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres, sie können in begründeten Fällen ins neue Haushaltsjahr übernommen werden oder den anderen Jagdgenossenschaften bereitgestellt werden.

       Heimatpflege, Kultur, Brauchtum,         
Die Vereine der Gemeinde erhalten jährlich eine Förderung zum Erhalt der Heimatpflege, der Kultur, des Brauchtums und des bürgerschaftlichen Miteinanders. Der Betrag ist auf die im Haushalt bereitgestellte Summe beschränkt. Die Förderung wird für langlebige Investitionen gewährt, die grundsätzlich mehr als drei Antragsberechtigte nach Nr.1 der Gemeinde zur Verfügung stehen müssen. Ein Verleih/Vermietung an andere als die Antragsberechtigten nach Nr.1 ist nur nach Genehmigung der Gemeinde zulässig.


Der Vorsitzende bittet die Mitglieder nun über die einzelnen Punkte abzustimmen und deren Übernahme in die bestehenden Zuschussrichtlinien der Gemeinde Röthlein. Diese ist im Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die beigefügten neuen Zuschussrichtlinien vom 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Zuschussanträge Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erklärt, dass 3 durch den Gemeinderat zu beschließende Zuschussanträge von Vereinen bei der Gemeinde eingegangen sind.
Alle 3 Anträge wurden bereits in der vergangenen Finanzausschusssitzung besprochen und für jeden Antrag ist eine Empfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat zum Beschluss ausgesprochen worden. 

Der Kämmerer stellt die 3 Anträge kurz vor.


Antrag 1:

Skk Scharfes Eck

33,33% Zuschuss für ein defektes Kühlgerät; Gesamtkosten: 4.153,70 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 1.384,43 Euro


Antrag 2:

TSV Röthlein

33,33% Zuschuss für das Dach über der Kegelbahn; Gesamtkosten: 14.396,63 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 4.798,40 Euro

Antrag 3:

TSV Röthlein

33,33% Zuschuss für Fußballtore, Anschaffung Motorsense, Instandhaltung Spindelrasenmäher, Anschaffung Tischtennisroboter; Gesamtkosten: 7.883,79 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 2.627,67 Euro

Beschluss 1

Zu Antrag 1:
Der Gemeinderat beschließt gemäß dem Antrag des 1. SKK Scharfes Eck eine Förderung des Sports in Höhe von 33%, maximal 1.384,43 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Antrag 2:
Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und den genannten Antrag 2 des TSV Röthlein mit 33%, maximal 4.798,40 Euro zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 3

Zu Antrag 3:
Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und den genannten Antrag 3 des TSV Röthlein mit 33%, maximal 2.627,67 Euro zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

zum Seitenanfang

5. Vergabe Lieferung Strom 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Lieferung von Strom für ihre Liegenschaften wie folgt ausgeschrieben, der Gemeinderat muss nun die Vergabe formal beschließen,
die Angebote können erst in der Sitzung dargestellt werden, da die Bindefrist nur einen Tag beträgt.

Ausschreibung
für die Belieferung der Abnahmestellen der Gemeinde Röthlein mit Erdgas

Vergabeverfahren: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

1. Lieferungszeitraum:
Beginn der Lieferung: 01.01.2023
Ende der Lieferung: 31.12.2023
Lieferdauer: 12 Monate

2. Unterlagen Ausschreibung:
Ansprechpartner für die Ausschreibung ist Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

3. Angebotsfristen:
Ablauf der Angebotsfrist: 06. Dezember 2021 um 11:00 Uhr 
Später eingehende oder unvollständige Angebote werden nicht gewertet.
Bindefrist der Angebote: 07. Dezember 2021 10:00 Uhr

4. Abgabe Angebote:
Das Angebot ist einzureichen
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, E-Mail: kaemmerei@roethlein.de

Die Angebotsabgabe kann formlos unter Beilage eines Musterliefervertrages erfolgen. 
Die Angebote sind schriftlich oder als PDF via Mail einzureichen und zu unterschreiben. Der Anbieter trägt die Verantwortung für die fehlerfreie Bearbeitung des Angebotes. Unvollständige und nicht unterschriebene Angebote werden nicht berücksichtigt.

5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

6. Auftrag gebende Stelle:
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein
Tel. (09723) 9111-0, E-Mail: gemeinde@roethlein.de
Auskünfte erteilt:
Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

7a. Energiepreise:
Gefordert wird ein Energie- und Arbeitspreis (Wirkarbeitspreise) netto (ct/kWh)

7b. Vertragsmuster:
Dem Angebot ist ein Vertragsmuster beizufügen.

8. Leistungsbeschreibung:
Das Angebot umfasst die Belieferung aller Stromabnahmestellen der Gemeinde.

9. Abnahmestellen:
Die Abnahmestellen sind den Anbietern in Tabellenform mitgeliefert worden, inklusive den aktuellen Verbrauchszahlen.

10. Vergabe:
Die Gemeinde vergibt die Gesamtleistung an einen Bieter, d.h. die Vergabe erfolgt nicht an mehrere Bieter. Die Auswertung erfolgt nach dem niedrigsten Gesamtpreis.


Ergebnis der Ausschreibung 
Die Gemeinde hat 5 Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. 1 Bieter haben ein Angebot abgegeben. 

Nr.
Energiefestpreis je kWh
Abnahmestelle
Anbieter
1
44,725 Ct/kWh
Kleinanlagen - SLP
UEZ  Mainfranken eG

38,310 Ct/kWh
Elektroheizungsanlagen


34,640 Ct/kWh
Straßenbeleuchtungen - SB








zzgl.
Aktueller Satz
Netznutzungsentgelt

Aktueller Satz
Stromsteuer

Aktueller Satz
Umlage KWKG

Aktueller Satz
Konzessionsabgabe

Aktueller Satz
Umlage §17 EnWG-Novelle

Aktueller Satz
Umlage §18 AbLaV

Aktueller Satz
Umlage §19 Abs 2. Strom-NEV



Ab dem Jahr 2024 wird die Gemeinde Röthlein an der Bündelausschreibung teilnehmen.

Es wird bemängelt, dass nur ein Angebot vorliegt. Der Vorsitzende hält dies für wirtschaftlich vertretbar und es wurden fünf Bieter angefragt.

Beschluss

Die Stromlieferung für 2023 wird an den preisgünstigsten Anbieter Nr. 1 zu den Energiefestpreisen von 44,725 Ct/kWh für Kleinanlagen, 38,310 Ct/kWh für Elektroheizanlagen und 34,640 Ct/kWh für Straßenbeleuchtungen – SB vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vergabe Lieferung Gas 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Lieferung von Erdgas für ihre Liegenschaften wie folgt ausgeschrieben, der Gemeinderat muss nun die Vergabe formal beschließen,
die Angebote können erst in der Sitzung dargestellt werden, da die Bindefrist nur ein bis drei Tage beträgt.

Ausschreibung
für die Belieferung der Abnahmestellen der Gemeinde Röthlein mit Erdgas

Vergabeverfahren: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

1. Lieferungszeitraum:
Beginn der Lieferung: 01.01.2023
Ende der Lieferung: 31.12.2023
Lieferdauer: 12 Monate

2. Unterlagen Ausschreibung:
Ansprechpartner für die Ausschreibung ist Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

3. Angebotsfristen:
Ablauf der Angebotsfrist: 06. Dezember 2021 um 12:00 Uhr 
Später eingehende oder unvollständige Angebote werden nicht gewertet.
Bindefrist der Angebote: 07. Dezember 2021 12:00 Uhr

4. Abgabe Angebote:
Das Angebot ist einzureichen
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, E-Mail: kaemmerei@roethlein.de

Die Angebotsabgabe kann formlos unter Beilage eines Musterliefervertrages erfolgen. 
Die Angebote sind schriftlich oder als PDF via Mail einzureichen und zu unterschreiben. Der Anbieter trägt die Verantwortung für die fehlerfreie Bearbeitung des Angebotes. Unvollständige und nicht unterschriebene Angebote werden nicht berücksichtigt.

5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

6. Auftrag gebende Stelle:
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein
Tel. (09723) 9111-0, E-Mail: gemeinde@roethlein.de
Auskünfte erteilt:
Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

7a. Energiepreise:
Gefordert wird ein Arbeitspreis netto (ct/kWh)
zuzüglich aller Steuern und Abgaben, d.h. zzgl. der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe, der Erdgassteuer, der CO2-Abgabe nach BEHG und der Umsatzsteuer.
Grundpreise sind separat anzugeben.
7b. Vertragsmuster:
Dem Angebot ist ein Vertragsmuster beizufügen.

8. Leistungsbeschreibung:
Das Angebot umfasst die Belieferung der Verbrauchsstellen mit Gas.

9. Abnahmestellen:
Die Belieferung mit Gas hat an in folgenden Abnahmestellen zu erfolgen. Für Abnahmestellen, die während der Vertragslaufzeit seitens der Gemeinde Röthlein neu hinzukommen, gelten die Angebotspreise entsprechend.
Wegfallende Abnahmestellen, sowie Mehr- oder Mindermengen zum geschätzten Verbrauch begründen keine Ersatzansprüche.
Es handelt sich ausschließlich um SLP-Abnahmestellen.

Bezeichnung der Anlage
ca. Erdgasverbrauch in kWh
Schule
309.032
Feuerwehrhaus
64.596
Rathaus
34.320
Bauhof
68.447
Turnhalle
145.662
Bibliothek
27.644
Gesamt
649.701

10. Vergabe:
Die Gemeinde vergibt die Gesamtleistung an einen Bieter, d.h. die Vergabe erfolgt nicht an mehrere Bieter. Die Auswertung erfolgt nach dem niedrigsten Gesamtpreis.


Ergebnis der Ausschreibung 
Die Gemeinde hat 5 Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. 1 Bieter haben ein Angebot abgegeben. 

Nr.
Energiefestpreis je kWh
Anbieter
1
13,632 Cent
Gasuf
2


3



zzgl.
0,550
Energiesteuer

1,640
Netzentgelt

0,546
CO2-Umlage

aktueller Satz
MwSt.






Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass es hier einen Preissprung über das 2,5-fache gegeben hat (5,665 Cent je Kw/h in 2022). Ab dem Jahr 2024 wird die Gemeinde Röthlein an der Bündelausschreibung teilnehmen.

Beschluss

Die Gaslieferung für 2023 wird an den preisgünstigsten Anbieter Nr. 1 zu Energiefestpreis von 13,632 Cent je kW/h vergeben. Gesamttauftragsumme netto 110.455,83 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Umlage der Betriebskosten für die Schlauchwaschanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schwebheim hat der Gemeinde Röthlein mitgeteilt, dass die Zweckvereinbarung für die Umlage der Betriebskosten für die Schlauchwaschanlage im Zuge der Umsatzsteuerpflicht zu ändern ist. Die Zweckvereinbarung ist der Anlage zu entnehmen.

Auf Nachfrage wird erläutert , dass die Schläuche nach jeder Benutzung gereinigt und geprüft werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt der Zweckvereinbarung für die Umlage der Betriebskosten für die Schlauchwaschanlage zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und der Kommandantenstellvertretungen in Hirschfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am Samstag, 29. Oktober 2022 fand die Neuwahl des Kommandanten / der Kommandantin und der Stellvertretung(en) der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld für die nächsten 6 Jahre statt. Durch die aktiven Mitglieder wurde der bisherige 2. Kommandant, Herr Andreas Dittmann, wohnhaft in Hirschfeld, St.-Kilian-Straße 22, zum 1. Kommandanten gewählt. Herr Torsten Dotzel, wohnhaft in Hirschfeld, Am Herzenberg 24, wurde zum 1. stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der bisherige 1. Kommandant, Herr Georg Dittmann, wohnhaft in Hirschfeld, St.-Kilian-Straße 22, wurde zum 2. stellvertretenden Kommandanten gewählt. 

Das Ergebnis der Wahl wurde laut Feuerwehrgesetz dem Landratsamt mitgeteilt und durch den Kreisbrandrat Holger Strunk mit Schreiben vom 17. November 2022 bestätigt bzw. zugestimmt. Die Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie der beiden stellvertretenden Kommandanten kann nun durch den Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, den neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld, Andreas Dittmann, dessen 1. Stellvertreter Torsten Dotzel und den 2. Stellvertreter Georg Dittmann, zum 01.01.2023 nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. FWG in ihren Ämtern zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und der Kommandantenstellvertretung in Röthlein - Bestätigung der Wahl und Bestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am Samstag, 12. November 2022 fand die Neuwahl des Kommandanten / der Kommandantin und der Stellvertretung(en) der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein für die nächsten 6 Jahre statt. Durch die aktiven Mitglieder wurde der bisherige 1. Kommandant, Herr Harald Marschall, wohnhaft in Röthlein, Am Auwald 74, wiedergewählt. Ebenfalls wiedergewählt wurde der 2. Kommandant, Herr Dominik Halbig, wohnhaft in Röthlein, Szillaweg 10.

Das Ergebnis der Wahl wurde laut Feuerwehrgesetz dem Landratsamt mitgeteilt und durch den Kreisbrandrat Holger Strunk mit Schreiben vom 28. November 2022 bestätigt bzw. zugestimmt. Die Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des wiedergewählten Kommandantenstellvertreters kann nun durch den Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, den wiedergewählten 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein, Harald Marschall sowie den wiedergewählten 2. Kommandanten, Dominik Halbig, zum 01.01.2023 nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. FWG in ihren Ämtern zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Ausweisung weiterer Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich "Am Auwald", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im verkehrsberuhigten Bereich in der Gemeindestraße "Am Auwald", Gt. Röthlein, ist das Parken nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die bereits ausgewiesenen Parkflächen reichen nicht aus, so dass die Gemeinde durch das Ausweisen weiterer Parkflächen die Parkmöglichkeiten erhöhen will. Das Baugebiet, dass durch die Straße „Am Auwald“ erschlossen wird, ist mittlerweile größtenteils bebaut und es liegen Anfragen nach Ausweisung weiterer Parkflächen vor. Seit der Corona-Pandemie ist festzustellen, dass die Beschäftigten verstärkt von zu Hause aus im Homeoffice arbeiten und dadurch auch untertags Parkflächen belegt sind. 

Nach Inaugenscheinnahmen u.a. mit der Polizei am 21.04.2021 wurde ein Konzept zur Ausweisung weiterer Parkflächen erstellt, was die Schaffung von weiteren Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich ermöglicht. Mittels Powerpoint-Präsentation werden den Gemeinderatsmitgliedern ein Luftbild des Baugebiets und Fotos der möglichen Parkflächen in den Stichstraßen vorgestellt. 

Es wurde festgestellt, dass in drei von vier Stichstraßen jeweils eine Parkfläche für einen Parkplatz mit den Maßen 5,00 m x 2,50 m noch möglich wäre. Dies sind die im Lageplan unter den Nummern 1,2 und 4 eingezeichneten Parkplätze. In der Stichstraße bei den Anwesen Haus-Nrn. 33, 35 und 37 reicht der vorhandene Platz nicht aus, so dass dort kein weiterer Parkplatz geschaffen werden kann. Auch nach Einrichtung dieser Parkplätze ist die Zufahrt für Versorgungsfahrzeuge gegeben. 

Auf weitere zwei Parkmöglichkeiten könnte noch im Einmündungsbereich von der Straße „Am Elmuß“ kommend hingewiesen werden. Diese Parkflächen liegen außerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs. 

Ein Gemeinderatsmitglied ist der Meinung, dass die Stichstraßen nicht ausreichend Platz für weitere Parkplätze bieten. Ein anderes Gemeinderatsmitglied ist der Meinung, dass für Anwohnerbesuche Parkplätze geschaffen werden sollten und der Platz in den Stichstraßen ausreichend ist.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt in der Straße „Am Auwald“ im Gt. Röthlein drei weitere Pkw-Parkplätze auszuweisen. Es sind die im Lageplan unter den Nummern 1, 2 und 4 dargestellten Parkflächen. Der Lageplan ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

11. Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 25.10.2022 Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten für die drei Gemeindeteile beschlossen hat, seht der Gemeinde hier zukünftig ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Nr. 3 BauGB zu. Für diese Gebiete bedarf es also keine Vorkaufssatzungen mehr, sie können aufgehoben werden. 

Es wird vorgeschlagen, dies zum Anlass zu nehmen, eine Neubetrachtung des Vorkaufsrechts durch Satzung nach § 25 BauGB durchzuführen. Ziel sollte sein, neue Vorkaufssatzungen zu beschließen, da die bestehenden Satzungen teilweise über 25 Jahre alt sind. In die neuen Vorkaufssatzungen sollten die Gebiete aufgenommen werden, in denen aus Sicht der Gemeinde aktuell Bedarf für den Grunderwerb durch Vorkaufsrechtsausübung besteht. Die bestehenden Vorkaufssatzungen der Gemeinde können dann aufgehoben werden.

Der Geschäftsleiter stellt 5 Gebiete vor, für die ein besonderes Vorkaufrecht mittels Satzung geschaffen werden könnte. Er nannte hier in Röthlein Areale hinter dem Netto-Markt und im Anschluss an den Schweinfurter Weg, in Heidenfeld südlich vom Kloster und zwei Bereiche in Hirschfeld am Friedhof und bei den Spargeläckern.

Die Verwaltung wird für eine der nächsten Sitzung die neuen Vorkaufssatzungen vorbereiten. Damit zeigte sich der Gemeinderat ohne Beschluss einverstanden. 

zum Seitenanfang

12. Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens für das kommunale Förderprogramm für die Ortsteile Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld - Beauftragung Stadtplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 12

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung war auf der Suche nach einem Städteplaner für die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens für die Sanierungsgebiete Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld als Grundlage für die Ausarbeitung eines Kommunalen Förderprogrammes.

Es wurden 4 Büros zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert. Ein Angebot ist eingegangen, dieses lag bei 38.300,00 EUR inkl. MwSt. 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, spricht nichts gegen die Vergabe
der Leistungen auch wenn nur ein Angebot eingegangen ist. 

Das Büro Schlicht Lamprecht hat bereits bei der Gemeinde Estenfeld, Waldbrunn als auch in Röttingen eine Gestaltungssatzung erstellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Büro Schlicht Lamprecht mit der Ausarbeitung eines Gestaltungsleitfadens gemäß Angebot vom 21.11.2022 mit einer Brutto Auftragssumme in Höhe von 38.300,00 EUR zu beauftragen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen Vertrag mit dem Stadtplaner zu schließen und dementsprechend einen 80 % Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

13. Sanierungsberater für die Sanierungsgebiete Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld - Beauftragung Stadtplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 13

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung war auf der Suche nach einem Sanierungsberater zur Unterstützung an Baumaßnahmen von privaten Bauherren als auch die Kommune bei städtebaulichen Maßnahmen und hat dazu 4 Büros zur Abgabe eines Angebots auf Stundenbasis aufgefordert. Es ging ein Angebot ein. Hier lag der Stundensatz bei Architekten 90,00 EUR/h, Dipl.-Ing. 75,00 EUR/h und Technische/Kaufmännischer Mitarbeiter bei 65,00 EUR/h. Als Vergleich zu bereits anderen beauftragten Ingenieurbüros, sind die Stundensätze vergleichbar hoch und somit ein wirtschaftlich günstiges Angebot.

Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, spricht nichts gegen die Vergabe
der Leistungen auch wenn nur ein Angebot eingegangen ist. 

Das Büro war bereits im Landkreis Schweinfurt, Sommerach als auch in Bad Kissingen als Sanierungsberater tätig. 

Das Büro vertritt die Gemeinde. Die Erstberatung (3 – 4 Std.) übernimmt die Gemeinde.
Es sind nur solange Beratungen möglich solange Haushaltsmittel vorhanden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Büro Schlicht Lamprecht mit der Sanierungsberatung auf Stundenbasis zu beauftragen. Bei jedem Objekt ist der Beratungsaufwand auf ein bis zwei Stunden zu beschränken. Bei schwierigeren Vorgängen können bis zu zehn Stunden anerkannt werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Stadtplaner zu schließen und dementsprechend einen 80 % Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 14
zum Seitenanfang

14.1. Antrag PV Zuschuss Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 14.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Simon Stock hat mit Email vom 09.11.2022 folgenden Antrag gestellt:

Werte Kollegen,

auf Grund der umfangreichen Förderung der Regierung für PV Anlagen im Jahr 2023, wie entfallen der Umsatzsteuer bei Lieferung Erwerb usw von PV-Anlagen und zusätzlichen Steuererleichterungen;
beantrage ich:

1; der GemeindeRat Röthlein möge sein ZuschussProgramm für PV-Anlagen aussetzen solange übergeordnete Förderungen oder Anreize angeboten werden.
Begründung: die von der Regierung angebotenen Anreize bringen mind 19% Ersparnis auf die Anschaffung einer PV Anlage, das deckt die momentan anhaltene Inflation und sorgt bereits jetzt für eine Verschiebung der Auftragslage ins Jahr 2023, welche nach wie vor angespannt ist, sowohl in der Verfügbarkeit von Material als auch der nötigen Montagekraft.

2; Der Zuschuss der Gemeine, für noch nicht bewilligte Anträge für das Jahr 2023 und folgende Jahre
 soll für andere Klima/Umwelt relevante Ausgaben oder Anreize zur Verfügung gestellt oder pausieren und zu einem spätern Zeitpunkt aktiviert werden sollten die Anreize der Regierung entfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Stock

Beschluss

Der Gemeinderat setzt sein Zuschussprogramm für PV-Anlagen aus, solange übergeordnete Förderungen oder Anreize angeboten werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

zum Seitenanfang

14.2. Förderung Micro PV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 14.2

Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder Jürgen Lorenz und Detlev Reusch haben einen Antrag gestellt, der Antrag ist in der Anlage angefügt.

Beschluss 1

Ergänzung der bereits vorhandenen Förderrichtlinien für PV Anlagen mit folgender Wirkung: Es werden PV Anlagen ab 300 Watt pauschal mit 100 Euro gefördert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Doris Gill war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Beschluss 2

Ergänzung der bereits vorhandenen Förderrichtlinien für PV Anlagen mit folgender Wirkung: Es werden PV Anlagen ab 300 Watt pauschal mit 50 Euro gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Doris Gill war zum Zeit der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

zum Seitenanfang

15. Information und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö informativ 15

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

zum Seitenanfang

15.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö informativ 15.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 31.01.2023 14:37 Uhr