Datum: 08.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.08.2015
2 Baugesuche
2.1 Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines ehem. Bankgebäudes zum Wohnhaus und Anbau eines Büroraumes am bestehenden Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 563, Spiesheimer Weg 13, Gemarkung Röthlein
2.2 Errichtung eines WC-Hauses (Sanitärcontainer) für Busabfahrten auf dem Grundstück Fl. Nr. 500/1, Mühläckerstraße 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan und wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (LRA SW)
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes "An der Tränke", Gt. Röthlein, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Behandlung der während der Öffentlichen Auflage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
4 Informationen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.08.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.08 .2015 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt die Gemeinderäte eingangs der Tagesordnung, ob gegen diese Niederschrift Einwände bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines ehem. Bankgebäudes zum Wohnhaus und Anbau eines Büroraumes am bestehenden Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 563, Spiesheimer Weg 13, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauherr bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt hat. Mit dem Vorbescheidsverfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", GT. Röthlein, und stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Befreiungen sind nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachneigung und Zahl der Vollgeschosse erforderlich.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachneigung und Zahl der Vollgeschosse erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Florien Kreß war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

2.2. Errichtung eines WC-Hauses (Sanitärcontainer) für Busabfahrten auf dem Grundstück Fl. Nr. 500/1, Mühläckerstraße 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan und wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (LRA SW)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mühläcker", GT. Röthlein, liegt und mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht übereinstimmt, sodass hier vom Gremium eine Befreiung erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen werden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist bezüglich der offenen Bauweise erforderlich. Bezüglich der Abweichung von den Abstandsflächen muss das Landratsamt entscheiden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der offenen Bauweise erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes "An der Tränke", Gt. Röthlein, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Behandlung der während der Öffentlichen Auflage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat Röthlein in der Sitzung am 16.06.2015 beschlossen hat, für den Bebauungsplan „An der Tränke“, Gt. Röthlein, das 1. Änderungsverfahren durchzuführen. Grund dafür war, dass im Rahmen einer Langzeitbeobachtung festgestellt worden war, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans teilweise Grundwasser anzutreffen ist. Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan angepasst werden. Die Öffentliche Auflage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in der Zeit vom 06.07. bis 06.08.2015.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugeschickt. Anregungen wurden keine vorgebracht. 

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röthlein, in der Fassung vom 15.05.2015 wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röthlein, in der Fassung vom 15.05.2015 wird hiermit gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt den Termin für die interkommunale Gemeinderatssitzung am 19.11.2015 in der Kulturhalle Grafenrheinfeld bekannt. Eine Einladung folgt noch.

Weiter nimmt der Vorsitzende Bezug auf den Pressebericht zur Gefahrgutlagerhalle Schäflein und auf das Schreiben des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein, Robert Herbig, wegen der Erstellung eines Bedarfsgutachtens und der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen. Benötigt werden für mögliche Einsätze im Außenbereich der Halle vier Chemieschutzanzüge, ein Gaswarngerät und eine Notdekontaminationsdusche. Es wurden bereits Gespräche mit Kreisbrandrat, Betreiber und Landratsamt geführt.  Die geforderten Beschaffungen sollen zügig durchgeführt werden, damit die Feuerwehrbediensteten größtmöglichen Schutz haben. Ingeborg Wegner sieht das genauso und wünscht dass die im Pressebericht angekündigte Information des Betreibers an die Bevölkerung baldmöglichst erfolgen sollte. Armin Götz zeigt sich überrascht über die im Pressebericht genannten Lagerstoffe in der Halle und Deklarierung als Störfallbetrieb und hinterfragt die Zuständigkeit der Gemeinde bezüglich der geforderten Ausrüstungsgegenstände. Florian Kreß erläutert, dass sich die Röthleiner Feuerwehr eingehend mit der Thematik beschäftigt habe und zukünftig mit der neuen Ausrüstung entsprechende Ausbildungen und Übungen durchführen wird. Die Anforderungen an einen Störfallbetrieb will er geklärt haben.

Ingeborg Wegner spricht die durchgeführte Fragebogenaktion zur Nachbarschaftshilfe an. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass derzeit noch Fragebogen bei der Gemeinde eingehen und eine Auswertung erstellt werde. Ingeborg Wegner regt an, dass sich der Kulturausschuss im Herbst mit der Thematik beschäftigen sollte.

Wolfgang Weller fragt nach den Umgestaltungsplänen für die Heidenfelder Dorfplätze. Laut dem Vorsitzenden soll nach der Sommerpause ein neuer Entwurf präsentiert werden.

Simon Stock weist darauf hin, dass Nagetiere an der Mainstraße in Hirschfeld gesichtet wurden. Im Amtsboten sollte darauf hingewiesen werden, dass Essen nicht in den Kanal gespült werden soll, regte 2. Bürgermeister Martin Weth an.

Elke Lanz spricht die neuen Parkplatzmarkierungen in der Hauptstraße an. Dort sind einige Parkplätze weggefallen, wie der Vorsitzende erläutert. Zur Parksituation in der Bäckertorstraße meinte er, dass auf der Höhe des Bäckerladens eine Zickzack-Linie eingezeichnet werden soll, damit die Ausfahrt in die Hauptstraße problemlos erfolgen kann.

Datenstand vom 04.01.2018 10:34 Uhr