Datum: 08.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017
2 Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.07.2017
3 Baugesuche
3.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld
3.2 Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld
3.3 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld); Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.
3.4 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Technikraum und Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 544, Außenbereich, Gemarkung Röthlein
3.5 Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1435/9, Am Gern 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt" sowie einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (Landratsamt Schweinfurt)
3.6 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/32, Schubertstraße 4, Gemarkung Heidenfeld
3.7 Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/56, Am Auwald 11, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein
4 Energieversorgung; Abschluss eines Gasversorgungs-Sondervertrag mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH
5 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017  wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten Bauaus schusssitzung vom 27.07.2017 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 3
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3.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das vorliegende Bauvorhaben im Außenbereich der Gemarkung Hirschfeld realisiert werden soll. Geplant ist die Betriebszweigaussiedlung mit einer Maschinenhalle mit Getreidelager in einer Mehrzweckhalle. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über den  bestehenden betonierten Flurbereinigungsweg. Vor der Maschinenhalle und der Getreideabnahme werden die Flächen betoniert werden. Die Entwässerung von der Halle wird in 1 bis 3 Rigolen westlich der Heckenpflanzung zur Versickerung eingeleitet. Das Regenwasser von der betonierten Fläche wird in die geplante Zisterne eingeleitet. Die Eingrünung und zum Ausgleich für die versiegelte Fläche wurde bei einem Ortstermin mit dem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde die Pflanz- und Ansaatmaßnahmen festgelegt.

Vom Geschäftsleiter Simon Göbel werden der Standort und das Vorhaben aufgezeigt und erläutert. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden.

Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das vorliegende Bauvorhaben im Außenbereich der Gemarkung Hirschfeld realisiert werden soll. Geplant ist die Errichtung von zwei Güllelagerbehältern, die als Zwischenlager für das Abfall-Wirtschaftszentrum Rothmühle genutzt werden. Die Zu- und Abfahrt erfolgt auf dem bestehenden betonierten Flurbereinigungsweg. An den Zwischenlagerbehältern wird der Abfüll- und Wendeplatz betoniert. Die Rundfahrt zum Rührplatz wird mit Schotter befestigt. Das Regenwasser von der betonierten Fläche wird in die geplante Zisterne eingeleitet. Die Eingrünung und zum Ausgleich für die versiegelte Fläche wurde bei einem Ortstermin mit dem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde die Pflanz- und Ansaatmaßnahmen festgelegt. Der Standort und das Vorhaben werden aufgezeigt und erläutert. Danach handelt es sich um 5 m hohe Erdtanks, mit einem Fassungsvermögen von je 1.900 m³.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den Leiter der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Schweinfurt, Herrn Thomas Fackelmann, der  erläutert, dass die Behälter als Lagerbehälter für organisches Gärsubstrat aus der Bioabfallverwertung der Deponie Rothmühle genutzt und in den Wintermonaten befüllt werden. Der Landwirt bringt dann das Substrat nach und nach auf Feldern aus. Eine ähnliche Anlage wird auch in Poppenhausen errichtet werden. Die Zu- und Abfahrt soll über den Weg Flur-Nr. 772 bei den Hundevereinsheimen oder Flur-Nr. 306 (beim Anwesen Manfred Dotzel) erfolgen. Bei schlechter Witterung besteht die Möglichkeit über die Gernacher Straße zu fahren.

Ingeborg Wegner fragt nach Geruchsbelästigungen. Das es zu keinen Geruchsbelästigungen kommen wird, stellen Herr Fackelmann und 2. Bürgermeister Martin Weth klar, da das organische Gärsubstrat bei Anlieferung bereits fermentiert sei. Das Produkt sei bereits wie Klärschlamm ausgefault und könne daher nicht mehr riechen, so Martin Weth. Thomas Fackelmann ergänzt, dass Kompost nur im frühen Stadium riecht, jedoch nicht mehr nach der Behandlung.

Elke Lanz spricht das zusätzliche Verkehrsaufkommen an und Peter Gehring spricht sich dafür aus, dass ein anderer Standort für das Vorhaben gesucht wird.

Andreas Hetterich befürchtet Geruchsbelästigungen und wünscht sich eine Abdeckung der Behälter. Diese könnte, so Fackelmann, nachgerüstet werden, wenn es zu Geruchsbelästigungen kommen würde.

Auf Nachfrage von Simon Stock erläutert Fackelmann, dass Grundwasserverunreinigungen durch ein Leckageerkennungssystem ausgeschlossen sind.

Der anwesende Bauherr erwähnt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass die Ausbringung nur auf eigenbewirtschafteten Flächen erfolgen wird.

Der Vorsitzende spricht sich angesichts der offenen Fragen dafür aus, das Bauvorhaben zurückzustellen, bis die offenen Fragen geklärt sind.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium  den Bauantrag zurückzustellen, bis die offenen Fragen geklärt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld); Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Firma Beuerlein betreibt auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773 der Gemarkung Heidenfeld eine vom Landratsamt Schweinfurt immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttrecycling-Anlage). Durch den Betreiber der Anlage wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für diese Anlagen gestellt. Demnach sollen auf dem Betriebsgelände eine Lagerhalle sowie eine Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz) errichtet werden. Zudem sollen zukünftig  folgende Abfallarten mit aufgenommen werden können:

- AVV 191209 Mineralien (z.B. Sand, Steine)

- AVV 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen (AVV 170302 = kohlenteerhaltige Bitumengemische);  diese werden ausschließlich in den überdachten Bereichen zwischengelagert)


Die Betriebszeiten, die eingesetzten Maschinen und Anlagen sowie die Gesamtlagerkapazität bleiben laut den Antragsunterlagen gleich. Es ist eine Erhöhung der Durchsatzleistung von 60.000 t/Jahr auf 108.000 t/Jahr vorgesehen.


Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein. Die Gemeinde Röthlein wurde vom Landratsamt zur Abgabe einer Stellungnahme sowie um Mitteilung, ob das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt wird, gebeten.


Die für die Außenbereichsbebauung erforderliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB liegt vor.


Ingeborg Wegner schlägt vor, dass in der Stellungnahme der Gemeinde folgende Punkte mit aufgenommen werden sollten:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden

Der Vorsitzende schlägt vor, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt hinsichtlich der zu erteilenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Einwände vorzubringen. Folgende Stellungnahme wird abgegeben:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Technikraum und Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 544, Außenbereich, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Die Bauherren haben bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Technikraum und Kfz-Stellplatz eingereicht (siehe Lageplan in der Anlage). Den Bauantragsunterlagen haben sie ein Schreiben beigefügt (siehe Anlage). Zwei Nachbarn haben das Bauvorhaben unterschrieben, der Nachbar Flur-Nr. 545 hat dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, so dass sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB richtet. Bei der Anwendung dieser Vorschrift ist immer zu bedenken, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung frei bleiben soll. Ein sog. privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Eine Zulassung des Bauvorhabens wäre danach nur möglich, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Zur Ver- und Entsorgung teilen die Bauherren mit, dass Zusagen von der ÜZ (Strom/Medien), RMG (Wasser) und Bayernwerk (Gas) vorliegen. Bezüglich Kanal und Oberflächenwasser haben die Bauherren Vorschläge unterbreitet, wie diese erfolgen sollen. Die Zufahrt soll über die Lippertstraße erfolgen.

Der Errichtung des Wohnhauses im Außenbereich steht das Zersiedlungsverbot nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB entgegen, da mit einer Genehmigung ein Bezugsfall geschaffen würde. Das Bauvorhaben widerspricht weiter dem Flächennutzungsplan, da in diesem Bereich keine Wohnbebauung vorgesehen ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Eine Bezugnahme auf die Bebauung der benachbarten Grundstücke Flur-Nrn. 540 und 540/1 ist nicht möglich, da diese als sog. privilegierte Vorhaben vom Landratsamt nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigt wurden. Privilegierte Vorhaben sind Bauvorhaben, die im Außenbereich bevorrechtigt sind.

Beim von den Bauherren vorgeschlagenen Erlass einer sog. Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ist ein Bebauungszusammenhang mit der bestehenden Innenbereichsbebauung erforderlich. Bei einer Besprechung am 02.11.2016 wurde den Bauherrn vorgeschlagen, das Bauvorhaben an die bestehende Bebauung zu rücken. Damit wäre eine aufeinanderfolgende Bebauung, die den Eindruck von Bebauungsgeschlossenheit vermittelt, erreicht worden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein verweigert sein planungsrechtliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Technikraum und Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 544, Gemarkung Röthlein nach § 36 i. V. m. § 35 Abs. 2 u.Abs. 3 Nrn. 1 und 7 BauGB. Eine sog. Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB kann aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht erlassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3.5. Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1435/9, Am Gern 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt" sowie einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (Landratsamt Schweinfurt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass sich das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müsste.

Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt, er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung des Gerätehauses die massive Bauweise nicht eingehalten. Desweiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung bezüglich der massiven Bauweise nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Desweiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/32, Schubertstraße 4, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 13 vom 13.09.2016 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Damals wurde der Bauherrin vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Baumgärtlein" in Aussicht gestellt und das Einvernehmen erteilt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen des Vorbescheides, welcher am 21.10.2016 durch das Landratsamt Schweinfurt erlassen wurde, übereinstimmen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baulinie, der Baugrenze, der Dachneigung des Wohnhauses, der für Garagen vorgesehenen Flächen sowie der unterschiedlichen Dachform und -neigung des Wohnhauses und der Garage nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.7. Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/56, Am Auwald 11, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt. Er zeigt die Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird das Gartenhaus außerhalb der Baugrenze errichtet sowie die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Dachneigung und der Dacheindeckung  nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Energieversorgung; Abschluss eines Gasversorgungs-Sondervertrag mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.06.2016 hat die Gasversorgung Unterfranken GmbH (gasuf) auf die bevorstehende KUBUS-Ausschreibung für Erdgas aufmerksam gemacht und bereits den Energiepreis aus der KUBUS-Ausschreibung garantiert. Nun hat die gasuf den neuen Gasversorgungs-Sondervertrag für den Zeitraum 01.10.2017 bis 01.01.2021 zum Abschluss vorgelegt. Der Energiepreis beträgt 1,7269 Cent/kWh (netto). Der Vertrag umfasst weiterhin die volle Mengenflexibilität für die Belieferung der Liegenschaften.

Für einen Aufpreis von 0,17 Cent/kWh (netto) wird der Bezug von klimaneutralem Erdgas angeboten. Hierbei wird das gelieferte Erdgas über ein Waldschutz-Projekt CO-2-frei gestellt und durch den TÜV-Rheinland zertifiziert.

Bisher beträgt der Energiepreis 2,65 Cent/kWh. Auf die Jahresgesamtmenge bezogen ergibt sich eine Ersparnis von ca. 5.500 EUR pro Jahr. Für das klimaneutrale Erdgas fallen Mehrkosten in Höhe von ca. 1.000 EUR pro Jahr an.

In der Diskussion ist sich der Gemeinderat einig, die Mehrkosten für klimaneutrales Erdgas nicht anzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt einen Gasversorgungs-Sondervertrag mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 01.01.2021 mit einem Energiepreis von 1,7269 Cent/kWh abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Elke Lanz war bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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5. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Peter Gehring schlägt vor, angesichts des Rückbaus des KKWs Grafenrheinfeld und dem damit verbundenen Abtransport des Materials mit der Nachbargemeinde Grafenrheinfeld wegen des Baus einer Umgehungsstraße für Grafenrheinfeld zu sprechen.

Ingeborg Wegner hinterfragt die Höhe des neuen Kreisels. Der Vorsitzende führt aus, dass die Neigung wegen der Entwässerung erforderlich sei. Diese würde auch für eine Geschwindigkeitsreduzierung sorgen. Ingeborg Wegner schlägt vor, das Ortschild weiter Richtung Schwebheim zu versetzen. Der Vorsitzende wird deshalb das Staatl. Bauamt anschreiben. Ingeborg Wegner weist darauf hin, dass es im Röthleiner Friedhof nur noch vier Urnengräber gebe und sie darum bittet, Baumbestattungen zu ermöglichen.

Armin Götz findet den verzögerten Breitbandausbau der Telekom sehr ärgerlich. Er bittet zu überprüfen, ob die Feuerwehr Hirschfeld einen freien Zugang zum Main hätte.

Der Vorsitzende erklärt auf Nachfrage, dass die Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Heidenfeld Plätze und der Hirschfelder Kanuanlegestelle in Kürze beginnen werden.

Oliver Schmitt bittet das Landratsamt Schweinfurt anzuschreiben und ein Tempo-60-Schild vor dem Röthleiner Ortseingang von Heidenfeld kommend zu fordern.

Datenstand vom 03.09.2020 09:49 Uhr