Datum: 05.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.08.2017
2 Baugesuche
2.1 Neubau eines Vierfamilienwohnhauses mit sechs Kfz-Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1379 und 1380, Landrat-Wolf-Straße 53, Gemarkung Röthlein
2.2 Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld
2.3 Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein
4 Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld; Vorstellung des Konzepts durch den Architekten - Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat
5 Vollzug der StVO; Anordnung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot in der Landrat-Wolf-Straße - Bericht über die Beteiligung der Anwohner und Entscheidung
6 Vollzug des Haushalts 2017; Zwischenbericht des Kämmerers
7 Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein
8 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
9 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.08 .2017  wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö 2
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2.1. Neubau eines Vierfamilienwohnhauses mit sechs Kfz-Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1379 und 1380, Landrat-Wolf-Straße 53, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die beiden Grundstücke auf denen das Bauvorhaben errichtet werden soll, nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegen. Die Prüfung des Baugesuchs richtet sich daher nach § 34 BauGB, weil es dem planungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Die Unterschriften der Eigentümer von zwei benachbarten Grundstücken liegen nicht vor.


Weiter ist für das Bauvorhaben eine Zustimmung zur Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV erforderlich, wonach zwischen Stellplätzen und öff. Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m vorhanden sein müssen.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erteilt zum Bauvorhaben „Neubau eines Vierfamilienwohnhauses mit sechs Kfz-Stellplätzen“ auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1379 und 1380, Landrat-Wolf-Straße 53, Gemarkung Röthlein, ihr planungsrechtliches Einvernehmen. Weiter wird Zustimmung zur Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV gegeben, wonach zwischen Garagen und öff. Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m vorhanden sein müssen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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2.2. Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.08.2017 dem Gemeinderat vorgestellt. In der Sitzung haben sich Fragen zur Erschließung, Standort und Geruchsbelästigung ergeben. Der Bauantrag wurde zurückgestellt, damit diese Fragen geklärt werden können.

Am 31.08.2017 wird ein Ortstermin auf der Deponie Rothmühle stattfinden, bei dem die Fragen geklärt werden sollen. In der Gemeinderatssitzung am 05.09.2017 soll dann über das gemeindliche Einvernehmen entschieden werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monate nach Eingang des Bauantrags verweigert wird (§ 36 Ab2. 2 Satz 2 BauGB). Der Bauantrag wurde am 31.07.2017 bei der Gemeindeverwaltung Röthlein eingereicht.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erteilt zum Bauvorhaben „Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld“ ihr planungsrechtliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich der Prüfung durch das Landratsamt Schweinfurt, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb Agrarservice Müller dient.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Folgendes Bauvorhaben wurde im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/5, An der Tränke 4 , Gemarkung Röthlein

Das Bauvorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung Röthlein hat bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein eingereicht. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Schweinfurt. Die Gemeinde ist nach Art. 15 Abs. 1 DSchG aufgefordert, eine gemeindliche Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben.

Das Kirchengebäude ist mit der Nr. D-6-6027-0195 in die Denkmalliste, dem Verzeichnis der Denkmäler in Bayern, eingetragen. Wie die Kirchenverwaltung mitteilt, soll die Maßnahme in den Jahren 2018/19 durchgeführt werden. Die Kostenschätzung liegt laut dem Kath. Pfarramt bei 965.000 EUR.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erklärt nach Art. 15 Abs. 1 DSchG, dass mit der beantragten Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld; Vorstellung des Konzepts durch den Architekten - Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 4
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5. Vollzug der StVO; Anordnung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot in der Landrat-Wolf-Straße - Bericht über die Beteiligung der Anwohner und Entscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat sich in der Sitzung am 20.12.2016 mit der Parksituation in der Landrat-Wolf-Straße beschäftigt und beschlossen, die Einrichtung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot zu prüfen. Auf Wunsch des Gemeinderats wurde durch das Planungsbüro IWM ein Plan mit möglichen Parkbereichen erstellt, der dem Gemeinderat in Sitzung am 04.04.2017 vorgelegt wurde. Die Anwohner dieses Teilbereichs wurden schriftlich von den Planungen informiert und am 18.07.2017 fand eine gemeinsame Besprechung statt. Dort vereinbarten die Anwohner, dass sie gemeinsam nach Lösungen suchen werden und sich untereinander absprechen wollen. Damit zeigten sich die bei der Besprechung anwesenden Gemeinderatsmitglieder und der 1. Bürgermeister einverstanden.

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6. Vollzug des Haushalts 2017; Zwischenbericht des Kämmerers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Kämmerer Maximilian Nunn gibt in der Sitzung einen Überblick über den aktuellen Stand des Haushalts. Im Detail geht er auf die Einnahmen und Ausgaben ein und sieht die Gemeinde auf einem guten Weg, die eingeplanten Gesamteinnahmen auch zu erreichen. Die aktuellen Stände bei den Investitionsprojekten der Gemeinde im Vermögenshaushalt werden im einzelnen vorgestellt.

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7. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 13.05.2014 eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein beschlossen. Mit der angedachten Einführung eines Ratsinformationssystems ist die Geschäftsordnung zu ändern.



§ 4 erhält folgende neue Fassung:


§ 4

Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien



(1) 1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente, insbesondere Sitzungsunterlagen, sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen.

(2) Die Gemeinderatsmitglieder, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des § 25 übersandt bzw. von der Anträge im Sinne des § 26 versandt werden.

(3) 1Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Gemeinderatsmitglieder gelten § 21 Abs. 2 Sätze 3 und 4 entsprechend.


§ 25 erhält folgende neue Fassung:

§ 25

Form und Frist für die Einladung



(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) 1Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. 2Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt. 

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt vier Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


§ 26 erhält folgende neue Fassung:

§ 26

Anträge


Alternative 1: Schriftliche Anträge (bisherige Regelung)

(1) 1Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich zu stellen und ausreichend zu begründen. 2Sie sollen spätestens bis zum fünften Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. 3Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.

(2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

  1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder
  2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, Änderungsanträge u.ä., können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Schriftform gestellt werden.


Alternative 2: Schriftliche oder elektronische Anträge

(1) 1Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und ausreichend zu begründen. 2Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu übermitteln. 3Anträge sollen spätestens bis zum fünften Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. 4Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.

(2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

  1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder
  2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, Änderungsanträge u.ä., können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form gestellt werden.


§ 35 erhält folgende neue Fassung:


§ 35

Einsichtnahme und Abschrifterteilung


(1) In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO).

(2) 1Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse erteilen lassen (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO). 2Abschriften von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, können sie verlangen, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 i.V.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO).

(3) 1Niederschriften über öffentliche Sitzungen können den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. 2Gleiches gilt für Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Niederschriften früherer Wahlzeiten.

(5) In Rechnungsprüfungsangelegenheiten können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 4 GO); Abschriften werden nicht erteilt.

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8. 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 13.05.2014 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen. Im Zuge der angedachten Einführung eines Ratsinformationssystems ist über die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdurcken u.a.) und deren Schutz über die Einführung einer monatlichen IT-Pauschale zu entscheiden.

Es wird in § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von ____ EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zur Kenntnis und beschließt eine IT-Pauschale von 15 € im Monat einzuführen. Dies soll von der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet werden und dem Gemeinderat zur Abstimmung über die Änderungssatzung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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9. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö 9

Sachverhalt

Armin Götz bittet darum bei der Telekom Druck zu machen, da einige Haushalte bereits ihren Anschluss gekündigt haben. Peter Gehring ergänzt, dass die Kunden bei Umstellung der Anschlüsse einen Anspruch auf monatliche Verlängerung der Verträge haben. Es wird klargestellt, dass nicht die Gemeinde, sondern die Telekom die Verzögerungen zu verantworten hat.
Ingeborg Wegner regt an ein Konzept für den neuen Kreisel zu erstellen und bittet darum im Amtsboten zu einem Ideenwettbewerb aufzurufen.
Petra Jakob bittet die Schraffierung bei der Einfahrt in den Schweinfurter Weg wieder herzustellen, da dort im Kurvenbereich auch öfters mal Autos stehen. Desweiteren möchte sie wissen, ob im neuen Teil des Röthleiner Friedhofs wieder zweireihige Urnengräber angelegt werden und bittet darum einen Platz für Baumbestattungen zu suchen. Die Urnengräber werden teilweise zweireihig, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass auf der Baustelle der Heidenfelder Plätze momentan Stillstand herrscht, da Kanäle ausgewechselt werden müssen und die Kunststoffrohre momentan aber nicht vorrätig sind. In der nächsten Woche geht es weiter. Desweiteren wurde bei einer Kamerabefahrung festgestellt, dass der alte Brunnen eingefallen ist. Dieser wird nun verfüllt.
Jürgen Lorenz meldet ein großes Loch in er Feldhofstraße auf Höhe des Pfarrhauses. Desweiteren bittet er zu prüfen, ob das ausgebaute Material der Heidenfelder Plätze auf Feldwegen ausgebracht werden darf. Das Material wird momentan noch beprobt, so der Vorsitzende.
Elke Lanz meldet 5 defekte Lampen in der Sportplatzstraße.
Florian Kreß fragt nach den Buswartehallen. Hier wird noch auf die Zustimmung der Regierung gewartet, so der Kämmerer.
Peter Gehring hatte bereits angeregt eine Pappel im Grünordnungsplan der  Kanuanlagestelle durch einen anderen Baum zu ersetzen.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die VR-Bank einen Defibrillator in der Filiale in Röthlein anbringt. Für Heidenfeld und Hirschfeld müssen nun Plätze für gemeindeeigene Geräte gefunden werden.

Datenstand vom 03.09.2020 09:50 Uhr