Datum: 10.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
2 Baugesuche
2.1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1439/5 der Gemarkung Röthlein, Szillaweg 10
3 Dorferneuerung in Heidenfeld; Neugestaltung "Kardinal-Faulhaber-Platz" und "Lib.-Wagner-Platz"; Vorstellung der Vorentwurfsplanung durch den beauftragten Landschaftsarchitekten
4 Sommerkirchweih in Heidenfeld 2016; Antrag der Eigenheimer - Terminfestlegung - Genehmigung
5 Wasserrecht; Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzepts mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein durch das beauftragte Fachbüro
6 Vollzug der Baugesetze; Stellungnahme der Gemeinde als Nachbargemeinde zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans "Sommerleite Süd 1" einschl. 1. Änderung Bebauungsplan "Sommerleite" und 5. Änderung Bebauungsplan "Lindacher Weg" im GT Stammheim der Gemeinde Kolitzheim
7 Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreters in Heidenfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung
8 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt die Gemeinderäte eingangs der Tagesordnung ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.
Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1439/5 der Gemarkung Röthlein, Szillaweg 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/5, Szillaweg 10, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gerichtet wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein, zu erteilen.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel aufgezeigt und erläutert. So werden bei der geplanten Errichtung des Anbaus die Dachform „Satteldach“, die Dachneigung, die Baugrenze und die Anzahl der Vollgeschosse nicht eingehalten. Hier müssten Befreiungen erteilt werden. In der Vergangenheit wurden Befreiungen bezüglich der Dachform und der Anzahl der Vollgeschosse in dieser Form nicht erteilt.
Der Vorsitzende führt aus, dass er bereits mit dem Bauherrn gesprochen hat und dieser sich bereit erklärt hat, den Anbau in Form eines Zwerchgiebels auszuführen, sodass die Anzahl der Vollgeschosse eingehalten wird. 
Sodann stellt er die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

N ach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/5, Szillaweg 10, Gemarkung Röthlein, die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Gernäcker III. Abschnitt" bezüglich der Dachform und der Anzahl der Vollgeschosse nicht zuzustimmen. Eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird jedoch in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Dorferneuerung in Heidenfeld; Neugestaltung "Kardinal-Faulhaber-Platz" und "Lib.-Wagner-Platz"; Vorstellung der Vorentwurfsplanung durch den beauftragten Landschaftsarchitekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung Nr. 8 am 16.06.2015 mit den Umgestaltungsplänen für die Heidenfelder Dorfplätze "Liborius-Wagner-Platz" und "Kardinal-Faulhaber-Platz" befasst hat. Die damals vom Gemeinderat gebilligten Planungen wurden mit den Anwohnern der Plätze erörtert. Die hierbei vorgebrachten Änderungsvorschläge bzw. -wünsche der Anwohner wurden an den planenden Landschaftsarchitekten Herrn Dietz vom Landschaftsplanungsbüro Dietz und Partner, Elfershausen, weitergegeben um diese in die Planungen mit aufzunehmen.
Zur Vorstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung begrüßt der Vorsitzende den anwesenden Landschaftsarchitekten Herrn Dietz und erteilt ihm das Wort.
Bei der Variante I soll der "Liborius-Wagner-Platz" mit einem Brunnen als zentralem Punkt des Platzes versehen werden. Die geplanten Sitzbänke können bei der Abhaltung von Festen und Veranstaltungen demontiert werden. Die Bushaltestelle soll in Holz-Lam ellen Bauweise ausführt und so in den Platz integriert werden.
Bei der Neugestaltung des "Kardinal-Faulhaber Platzes" wird die bestehende Bushaltestelle erhalten und das Buswartehäuschen in ähnlicher Ausführung wie das am "Liborius-Wagner-Platz" gestaltet.
Der Bodenbelag der beiden Plätzen wird mit Pflastersteinen in Muschelkalkoptik versehen.
Bei der Variante II wird der "Liborius-Wagner-Platz" im nördlichen Bereich als Abschluss mit einer bepflanzten Grünfläche und integriertem Wasserelement (z. B. Quell- bzw. Brunnenstein) versehen.
Die Gesamtkosten bei beiden Varianten belaufen sich auf ca. 195.000,- € bzw. 198.000,- € netto.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dietz für dessen Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die vom Landschaftsarchitekten Dietz vorgestellte Entwurfsplanung "Variante II" zu billigen. Die Planung soll nun in der Bürgerversammlung am 25.11.2015 in Heidenfeld vorgestellt werden. Desweiteren wird die Gemeindeverwaltung beauftragt nach der Bürgerversammlung gemeinsam mit dem Landschaftsplanungsbüro Dietz und Partner das Antragsverfahren zur Förderung nach der Dorferneuerungsrichtlinie beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Sommerkirchweih in Heidenfeld 2016; Antrag der Eigenheimer - Terminfestlegung - Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Hierzu gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Eigenheimer Vereinigung Heidenfeld, welche im Jahr 2016 die Sommerkirchweih ausrichtet, wie in den vorhergehenden Jahren die Heidenfelder Sommerkirchweih auf den Heidenfelder Ortsplätzen und der Dorfstraße abhalten möchten und um Zustimmung durch den Gemeinderat bitten. Als Termin wurde auf den Samstag, 30.07. bis Montag, 01.08.2016 festgelegt.
Er stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache stimmt der Gemeinderat zu, dass die Heidenfelder Sommerkirchweih 2016 auf den Heidenfelder Ortsplätzen und der Dorfstraße vom 30.07. bis 01.08.2016 abgehalten werden darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Wasserrecht; Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzepts mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein durch das beauftragte Fachbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinden in Bayern für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer, den sogenannten Gewässern III. Ordnung, zuständig sind. Die Gewässerentwicklungskonzepte stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen an diesen Gewässern dar. Die Maßnahmenvorschläge des Gewässerentwicklungskonzeptes basieren auf einer ausführlichen Analyse des Bestandes von Gewässern und Aue und der Gewässerstrukturgütekartierung, einem Bewertungsverfahren, das die Naturnähe von Gewässern bewertet.  Die Gemeinden Röthlein und Grafenrheinfeld hatten als einzige der Mainbogengemeinden ein solches Gewässerentwicklungskonzept noch nicht erstellen lassen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung Nr. 18 am 21.10.2014 beschlossen, dass durch ein Fachbüro ein Gewässerentwicklungskonzept mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein erstellt werden soll. Die Beauftragung erfolgte in Kooperation mit der Nachbargemeinde Grafenrheinfeld. Mit Grafenrheinfeld wurde eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Als federführende Gemeinde wurde für das Projekt die Gemeinde Röthlein vereinbart. Nachdem entsprechende Angebote von Fachbüros eingeholt worden waren, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Nr. 2 am 10.02.2015 das Büro Baurconsult, Haßfurt, mit der Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes mit Gewässerstrukturgütekartierung beauftragt. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wurde aufgrund eines Antrags durch die Gemeindeverwaltung eine Förderung von 75 % in Aussicht gestellt.

Zur Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes begrüßt der Vorsitzende Frau Kupfer vom Büro Baurconsult, Haßfurt, und erteilt ihr das Wort.

Frau Kupfer führt aus, dass es Ziel eines Gewässerentwicklungskonzeptes ist, langfristig die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit einem Minimum an steuernden Eingriffen zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern.

Desweiteren führt sie aus, dass im Gemeindebereich acht Fließgewässer III. Ordnung vorhanden sind. Sie zeigt einzelne Problembereich dieser Gewässer auf und gibt einen Überblick über die möglichen Maßnahmen, welche von der Gemeinde durchgeführt werden könnten.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Kupfer ihre Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium das vom Büro Baurconsult, Haßfurt, erstellte Gewässerentwicklungskonzept mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein als unverbindliches Fachkonzept für die Art und den Umfang der Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer III. Ordnung im Gemeindebereich Röthlein zu billigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Baugesetze; Stellungnahme der Gemeinde als Nachbargemeinde zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans "Sommerleite Süd 1" einschl. 1. Änderung Bebauungsplan "Sommerleite" und 5. Änderung Bebauungsplan "Lindacher Weg" im GT Stammheim der Gemeinde Kolitzheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde Röthlein von der Gemeinde Kolitzheim aufgefordert wurde, als Nachbargemeinde eine Stellungnahme zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans "Sommerleite Süd 1" einschließlich 1. Änderung des Bebauungsplans "Sommerleite" und 5. Änderung des Bebauungsplans "Lindacher Weg" im GT Stammheim der Gemeinde Kolitzheim gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben.
Die Planungen sehen ein "Allgemeines Wohngebiet" mit 19 Baugrundstücken am östlichen Ortsrand von Stammheim vor. Diese Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan der Gemeinde enthalten.
Bereits in der Gemeinderatssitzung Nr. 7 am 26.05.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgestellt und hierzu vom Gremium keine Einwände erhoben.
Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, gegen die Planung der Nachbargemeinde nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen, zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "Sommerleite Süd 1" einschließlich 1. Änderung des Bebauungsplans "Sommerleite" und der 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Lindacher Weg" der Nachbargemeinde Kolitzheim für den Gemeindeteil Stammheim nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Petra Jakob und 3. Bürgermeister Peter Gehring waren bei der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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7. Feuerwehrwesen; Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreters in Heidenfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 07. November 2015 die Neuwahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld für die nächsten 6 Jahre stattgefunden hat. Durch die aktiven Mitglieder wurde der bisherige 1. Kommandant, Werner Volland, wohnhaft in Heidenfeld, Am Rathaus 5, wieder gewählt. Als stellvertretende Kommandantin wurde Sandra Kaufmann, wohnhaft in Heidenfeld, Heidwiesen 14, ebenfalls in ihrem Amt bestätigt.
Das Ergebnis der Wahl wurde laut Feuerwehrgesetz dem Landratsamt mitgeteilt und durch den Kreisbrandrat Holger Strunk mit Schreiben vom 09. November 2015 bestätigt bzw. zugestimmt. Die Bestätigung der neu gewählten Kommandanten kann nun durch den Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, den neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld, Werner Volland und dessen Stellvertreterin Sandra Kaufmann, zum 28.11.2015 nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. FWG in ihren Ämtern zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 8

Sachverhalt

Auf Wunsch von Gemeinderätin Petra Jakob aus der letzten Gemeinderatssitzung gibt der Vorsitzende Informationen zur Bürgerstiftung der Gemeinde Röthlein. Die aktuelle Stiftungseinlage beträgt 40.250,- €. Zur Ausschüttung stehen derzeit 2.380,- € zur Verfügung. Desweiteren gibt er einen Überblick über die bisher geleisteten Ausschüttungen.


Desweiteren spricht er die noch offenen Punkte an. So sind einige Punkte des Bauausschusses noch nicht erledigt wie z. B. die Restaurierung des Kreuzes im Friedhof in Röthlein und die Gehwegverbreiterung in der Hauptstraße in Richtung Grafenrheinfeld. Bei beiden Vorhaben wartet er noch auf ein zweites Angebot, so der Vorsitzende.

Der Quellstein, welcher im Vorgarten des Rathauses aufgestellt werden soll, wurde bereits angeschafft und im Bauhof zwischengelagert. Im Frühjahr des nächsten Jahres soll dieser dann aufgestellt werden. Bis dahin ist dann, laut Aussage des 1. Bürgermeisters Albrecht Hofmann, auch der neue Briefkasten beschafft und kann ebenfalls aufgestellt werden.


Gemeinderat Simon Stock spricht die Kinderspielplätze in Heidenfeld und Hirschfeld an. Hier sollte man sich einmal Gedanken machen, wie diese kinderfreundlicher und altersentsprechend gestaltet werden könnten.


Gemeinderat Oliver Schmitt kommt auf die Fußwege im Bereich des Baugebietes "Am Elmuß I. Abschnitt" in Röthlein zu sprechen, welche neu beschottert werden sollten um die Verschmutzungen bei schlechtem Wetter zu vermeiden.



Auswahl Pflaster Baugebiet „An der Tränke“ in Röthlein.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 04.11.2015 der Spatenstich für das Baugebiet "An der Tränke" in Röthlein stattgefunden hat. Nun müsste man für den Gehweg im Bereich der Gemeindestraße "Am Gern", die Stichstraßen und die Parkflächen das Pflaster auswählen. Er zeigt einen Entwurf des Ingenieurbüros IWM Müller, Gochsheim, auf, wonach die Parkflächen in anthrazit, der Gehweg mit rotem und die Stichstraßen im Baugebiet mit braunem Pflaster versehen sind.

Oliver Schmitt macht den Vorschlag, dass der Gehweg mit braunem und die Stickstraßen mit rotem Pflaster versehen werden. Das Gremium ist sich mehrheitlich einig, dass die P flasterung im Baugebiet "An der Tränke" wie von Oliver Schmitt vorgeschlagen ausgeführt werden soll.

Datenstand vom 04.01.2018 10:34 Uhr