Datum: 28.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
2 Baugesuche
2.1 Antrag auf Vorbescheid für den Umbau/Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Unterer Friedhofsweg 9, Gemarkung Heidenfeld
2.2 Umbau des best. Wohnhauses, Errichtung eines Stahlbalkons und Anbau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442, Nelkenweg 4, Gemarkung Röthlein
2.3 Überdachung einer Freifläche (Anschluss an best. Garage) auf dem Grundstück Fl. Nr. 713/1, St.-Kilian-Straße 1a, Gemarkung Hirschfeld
2.4 Formlose Bauvoranfrage für An- bzw. Umbaumaßnahmen am best. Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 14, Hauptstraße 40, Gemarkung Röthlein
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/7, Oberer Herzenberg 15, Gemarkung Hirschfeld
2.6 Anbau eines Lagerraumes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1320, Lippertstraße 11, Gemarkung Röthlein
2.7 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Feuerwehrwesen; Wahl des Kommandanten der FFW Hirschfeld - Bestätigung der Wahl
4 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
5 Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein
6 Finanzwesen - Jahresrechnung 2014
6.1 Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung
6.2 Entlastung
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.11   .2017  wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid für den Umbau/Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Unterer Friedhofsweg 9, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel.

Dieser zeigt das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen auf und erläutert diese. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Die Nachbarunterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer sind vollständig.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen  hinsichtlich des 2. Vollgeschosses zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Umbau des best. Wohnhauses, Errichtung eines Stahlbalkons und Anbau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442, Nelkenweg 4, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei dem Umbau des bestehenden Wohnhauses die Anzahl der Vollgeschosse nicht eingehalten. Bei der Errichtung des Stahlbalkons und dem Anbau der Garage wird die Baugrenze sowie die für Garagen vorgesehenen Flächen nicht eingehalten.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer liegen, bis auf die Unterschriften der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 1442/3 und 1442/4, vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse sowie der für Garagen vorgesehenen Flächen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Überdachung einer Freifläche (Anschluss an best. Garage) auf dem Grundstück Fl. Nr. 713/1, St.-Kilian-Straße 1a, Gemarkung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor", Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Überdachung die Baugrenze nicht eingehalten.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Stock ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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2.4. Formlose Bauvoranfrage für An- bzw. Umbaumaßnahmen am best. Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 14, Hauptstraße 40, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass bezüglich von An- bzw. Umbaumaßnahmen am best. Gebäude eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Das geplante Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel.

Dieser zeigt das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um den erdgeschossigen Anbau eines Treppenhauses im nordwestlichen Bereich sowie um den Rückbau von zwei Garagen und erdgeschossigen Anbau im südöstlichen Bereich. Desweiteren soll ein neuer Dachstuhl als Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 7,5° errichtet und im Dachgeschoss eine Wohnung eingebaut werden.
Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/7, Oberer Herzenberg 15, Gemarkung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Herzenberg", GT Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium eine Befreiung erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wurden für dieses Bauvorhaben bereits im März 2017 Bauantragsunterlagen eingereicht und von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt, da es mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans im Einklang gestanden war.

Bei der Bauausführung wurde nun festgestellt, dass der Kniestock von max. 0,50 m nicht eingehalten werden kann und stattdessen 0,79 m beträgt. Somit ergibt sich eine Erhöhung des Kniestocks um 0,29 m.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan wird die notwendige Befreiung bezüglich des Kniestocks  nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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2.6. Anbau eines Lagerraumes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1320, Lippertstraße 11, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müsste.

Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird durch den Anbau des Lagerraumes die Baugrenze nicht eingehalten. Desweiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung von der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Desweiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.7. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö informativ 2.7

Sachverhalt

Folgende Bauvorhaben wurden im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:

Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage & Abstellraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/12, An der Tränke 7, Gemarkung Röthlein

Die Bauvorhaben wurden geprüft und stehen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Feuerwehrwesen; Wahl des Kommandanten der FFW Hirschfeld - Bestätigung der Wahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die am 11.11.2017 vorgenommene Wahl des Kommandanten der FFW Hirschfeld im Ergebnis erneut die Wahl von Georg Dittmann gebracht hat. Die Verwaltung hat, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, das Landratsamt - Kreisbrandrat Holger Strunk - vom Ergebnis der Wahl verständigt und um die notwendige Zustimmung vor der Bestätigung der Wahl gebeten. Mit Schreiben vom 16.11. 2017 hat er seine Zustimmung gegeben, so dass die Bestätigung vorgenommen werden kann.

Er stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, den neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld, Georg Dittmann, zum 01.12.2017 nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. FWG in seinem Amt zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 13.05.2014 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen. Im Zuge der angedachten Einführung eines Ratsinformationssystems hat der Gemeinderat in der Sitzung am 05.09.2017 mehrheitlich beschlossen, eine monatliche IT-Pauschale von 15 EUR für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz für die Ratsmitglieder einzuführen, die das Ratsinformationssystem nutzen.

Es wird in § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 15 EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.

Mit Email vom 02.11.2017 hat Gemeinderatsmitglied Petra Jakob Änderungsanträge gestellt, die ebenfalls die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts betreffen. Der Antrag ist in der Anlage abgedruckt. Über den Antrag hat der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden. 

Danach kann über die Änderungssatzung entschieden werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 40 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 30 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Stundensätze nach § 3 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 30 € je Stunde  zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 4

Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2014

Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

1. Änderungssatzung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts



§ 1

§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.



§ 2

In § 3 wird folgender Absatz 5 eingefügt:

Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 15  EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.


§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Röthlein, den _____________
Gemeinde Röthlein

Hofmann
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat aufgrund der gedachten Einführung eines Ratsinformationssystems in der Sitzung am 05.09.2017 über die Änderung der Geschäftsordnung der gesprochen.

§ 4 erhält folgende neue Fassung:


§ 4

Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien



(1) 1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente, insbesondere Sitzungsunterlagen, sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen.

(2) Die Gemeinderatsmitglieder, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des § 25 übersandt bzw. von der Anträge im Sinne des § 26 versandt werden.

(3) 1Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Gemeinderatsmitglieder gelten § 21 Abs. 2 Sätze 3 und 4 entsprechend.


§ 25 erhält folgende neue Fassung:

§ 25

Form und Frist für die Einladung



(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) 1Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. 2Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt. 

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt vier Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


§ 26 erhält folgende neue Fassung:

§ 26

Anträge


(1) 1Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und ausreichend zu begründen. 2Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu übermitteln. 3Anträge sollen spätestens bis zum fünften Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. 4Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.

(2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

  1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder
  2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, Änderungsanträge u.ä., können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form gestellt werden.


§ 35 erhält folgende neue Fassung:


§ 35

Einsichtnahme und Abschrifterteilung


(1) In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO).

(2) 1Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse erteilen lassen (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO). 2Abschriften von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, können sie verlangen, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 i.V.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO).

(3) 1Niederschriften über öffentliche Sitzungen können den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. 2Gleiches gilt für Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Niederschriften früherer Wahlzeiten.

(5) In Rechnungsprüfungsangelegenheiten können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 4 GO); Abschriften werden nicht erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Ergänzung zu § 26 Abs. 1: Von Mitgliedern des GR während einer Sitzung mündlich gestellte Anträge werden in die Niederschrift aufgenommen und wie schriftliche gestellte Anträge behandelt.
Außerdem wird  in § 35 Abs. 3 Satz 1 das Wort "können" durch das Wort "werden" ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Finanzwesen - Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö 6
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6.1. Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Hofmann erteilt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusse Peter Krenzer. Dieser gibt das Prüfungsergebnis bekannt.

Sodann verliest Kämmerer Maximilian Nunn die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 12. und 14.09.2017 die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der vor dieser Gemeinderatssitzung stattgefundenen Abschlusssitzung dem Gemeinderat empfohlen, die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2014 zu beschließen.

Beschluss

Das Gremium beschließt die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Da für den nächsten Punkt der 1. Bürgermeister gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt 3. Bürgermeister Peter Gehring  den Vorsitz.

Diese stellt anschließend die Entlastung zur Abstimmung.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2014 wird mit den im vorherigen Gemeinderatsbeschluss festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der erste Bürgermeister Albrecht Hofmann war während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum anwesend.

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2017 ö informativ 7

Sachverhalt

Ingeborg Wegner spricht die chaotischen Zustände rund um die neuen Container für Pappe und Papier am Festplatz an. Die neuen Container an den Festplätzen in Röthlein und Heidenfeld sind für Altmetall. Sie waren durch die Betreiberfirma aber nicht richtig gekennzeichnet, sodass Altpapier eingeworfen wurde.
Simon Stock regt zum wiederholten Mal an, die Schlaglöcher auf der Straße von Hirschfeld nach Gernach zu verfüllen.
Peter Krenzer möchte wissen, warum keiner der Bürgermeister bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld war. Hier erfolgte keine persönliche Einladung durch die Feuerwehr.
Außerdem wollte er wissen, nachdem nun die neuen Tore eingebaut sind, wann die alte Rahmen entfernt werden und das Gebäude anständig verputzt wird. Dies wird an den Bauhof weitergegeben. Außerdem ist für die rückwertige Türe noch eine Schließung einzubauen. Darum wollte sich der Kommandant kümmern.
Weiter fragt Peter Krenzer nach dem organisatorischen Ablauf bezüglich der Umstellungen mit der Umsatzsteuer. Hier kann  der Kämmerer Auskunft geben.

Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr