Datum: 01.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | 1 |
Sachverhalt
2. Baugesuche
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | 2 |
Sachverhalt
3. Gemeindestraßen und -wege; Kernwegenetz - Auswahl der Straßen und Wege, die in den nächsten 5 Jahren saniert bzw. neu erstellt werden sollen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | 3 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beratend | 4 |
4.1. Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
4.1.2.1 Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 21.10.2015
Gegen die vorliegende Änderung des oben genannten Flächennutzungsplans werden keine Einwände erhoben. Unserem Hinweis bezüglich der Wasserleitung mit Beschlussvorschlag 3.7.1 hinreichend Rechnung getragen.
4.1.2.2 Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 30.10.2015
Der vorliegende Bauleitplanentwurf wurde nach regionalplanerischen Gesichtspunkten überprüft. Anregungen oder Einwendungen haben sich dabei nicht ergeben.
4.1.2.3 Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Schreiben vom 2.11.2015
Mit der geänderten Planfassung vom 29.9.2015 der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein besteht aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt das Einverständnis.
4.1.2.4 Landratsamt Schweinfurt - Bauamt Technik, Schreiben vom 26.10.2015
Die Unterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein für den Gemeindeteil Röthlein wurden fachtechnisch überprüft. Es werden keine weiteren Feststellungen für erforderlich erachtet.
4.1.2.5 Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld, Schreiben vom 12.11.2015
Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein haben wir unseren vorangegangenen Schreiben keine Ergänzungen mehr.
4.1.2.6 Bayernwerk AG , Schreiben vom 20.08.2015 zu e-mail vom 15.10.2015
Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung befinden sich keine Strom-, Gas- und Fernmeldeleitungen unseres Unternehmens. Somit bestehen unsererseits keine Einwände gegen die Aufstellung des oben genannten Flächennutzungsplanes.
Bitte beteiligen Sie uns auch weiterhin an Aufstellungen bzw. an Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und wenden Sie sich bezüglich einer Stellungnahme Strom auch an den örtlichen Energieversorger.4.1.3 Anregungen haben vorgebracht:
4.1.3.1 ZV zur Wasserversorgung Rhön-Maintal, Schreiben vom 26.10.2015
Aus technischer Sicht bestehen keine Bedenken. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 24.11.2011 bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans „Mühläcker III“.
Stellungnahme vom 24.11.2011:
Den oben genannten BPP haben wir geprüft.
Das Grundstück ist über die Hauptstraße (St 2277) bzw. dem Schweinfurter Weg mit Trinkwasser zu versorgen.
Durch die entfernte Lage des Grundstücks ist mit einer Hausanschlusslänge von ca. 80 - 100 m zu rechnen. Um keine großen Druckverluste zu bekommen ist eine Bedarfsermittlung erforderlich.
Auf Grund der Lage des zu erschließenden Grundstücks und der hierdurch erschwerten und kostenintensiveren Verlegung, hat der Grundstückseigentümer sich an den Verlegungskosten zu beteiligen.
Die tatsächliche Verlegung des Anschlusses erfolgt erst mit Antragstellung und Baubeginn. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird gefolgt. Sie wird bei der Bauausführung beachtet.Beschluss: Die Gemeinde bekräftigt ihren Beschluss vom 29.9.2015.
4.1.3.2 Vodafone KabelDeutschland GmbH, Schreiben vom 28.10.2015
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.
Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Sie wird bei der Bauausführung beachtet.
4.1.3.3 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Schreiben vom 13.11.2015
Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken mit Schreiben vom 18.8.2015 im Rahmen der Beteiligung der Träger für die Belange Stellung genommen. Im Rahmen der Beteiligung nach §4 Abs. 2 BauGB wird auf diese Stellungnahme verwiesen.
Schreiben vom 18.8.2015:
Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für Röthlein kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen. Gegen die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung bestehen daher keine flurbereinigungsrechtlichen Einwände..
Angesichts der demographischen Entwicklung im Landkreis Schweinfurt wir jedoch empfohlen, die Aspekte der Innenentwicklung, wie Stärkung und Vitalitätserhaltung des Ortskerns von Röthlein sowie des Flächenverbrauchs in die Planungsüberlegungen zur Ausweisung einer Gewerbefläche für den Einzelhandel ganz besonders zu berücksichtigen.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: Der für einen leistungsfähigen Einzelhandel erforderliche Flächenbedarf kann im Ortszentrum nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der gewählte Standort ist jedoch ebenfalls „städtebaulich integriert“ (vgl. Landesplanerische Stellungnahme der Reg. v. Ufr. vom 30.6.15). Die ausgewiesene Fläche liegt noch relativ zentrumsnah und ist mit öffentliche Verkehrsmitteln (Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe), sowie dem am Grundstück vorbeiführenden Geh- und Radweg gefahrlos erreichbar.
Beschluss: Die Gemeinde bekräftigt ihren Beschluss vom 29.9.2015.4.1.3.4 Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz, Schreiben vom 16.11.2015
Diese Flächennutzungsplan Änderung wurde erstmals mit Stellungnahme vom 20.8.2015 beurteilt. In der nun vorliegenden Planfassung wurden dem gegenüber keine aus der Sicht des Immissionsschutzes relevanten Änderungen vorgenommen, so dass auf die o. g. Stellungnahme verwiesen wird.
Stellungnahme vom 20.8.2015:
Im Rahmen dieser Flächennutzungsplan Änderung soll eine gewerbliche Baufläche in eine „Sonderbaufläche-Lebensmitteleinzelhandel“ umgewandelt werden. Die in nördlicher und östlicher Richtung angrenzenden Bereiche der gewerblichen Baufläche werden beibehalten. Am nordwestlichen Rand des Planungsgebiets verläuft die Staatstraße St 2277. Weiter westlich schließt sich daran ein Gebiet mit Wohnbebauung an, das im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet dargestellt ist. In südlicher Richtung grenzen ausgewiesenen Flächen für die Erwerbsgärtnerei an, die zur Anzucht von Pflanzen genutzt werden. In einer Entfernung von ca. 60 m in östlicher Richtung befindet sich ein durch Bebauungsplan ausgewiesenes GI-Gebiet.
Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist die vorgesehene Sonderbaufläche mit den umliegenden Nutzungen grundsätzlich vereinbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Planung so vorzunehmen ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auch sonstige schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Hierbei sind Vorbelastungen durch vorhandene Nutzungen, wie z. B. GE- und GI-Gebiete, zu berücksichtigen. Des Weiteren sind im Bebauungsplanverfahren mögliche Einwirkungen und deren Ausmaß auf die im Plangebiet im Einzelnen zulässigen Nutzungen zu prüfen.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird gefolgt. Im Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, in dem die Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung wie auch im Planungsgebiet untersucht wird.
Beschluss: Der Gemeinderat bestätigt seinen Beschluss vom 29.9.2015. Mittlerweile liegt ein Lärmgutachten vor, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan „Mühläcker III“ der Gemeinde Röthlein, GT Röthlein eingearbeitet sind.
4.2. Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt
4.3. Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beschließend | 4.3 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
5. Gemeindegebietsänderung; Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Grafenrheinfeld und Röthlein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
6. Gemeindestraßen; Umbenennung der "Schulzenstraße" in Heidenfeld in "Bürgermeister-Alfred-Hetterich-Straße" - Antrag des Kreisheimatpflegers des Landkreises Schweinfurt (Bezirk Süd) Stefan Menz
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Andreas Hetterich hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
7. Informationen und Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 15. Sitzung des Gemeinderates | 01.12.2015 | ö | informativ | 7 |
Sachverhalt
Hirschfeld Röthlein (Korrektur Sitzung 22.12.2015) an. Hier habe die Gemeinde, so der Vorsitzende, keine rechtliche Handhabe.