Datum: 01.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015
2 Baugesuche
3 Gemeindestraßen und -wege; Kernwegenetz - Auswahl der Straßen und Wege, die in den nächsten 5 Jahren saniert bzw. neu erstellt werden sollen
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
4.1 Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs
4.2 Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs
4.3 Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
5 Gemeindegebietsänderung; Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Grafenrheinfeld und Röthlein
6 Gemeindestraßen; Umbenennung der "Schulzenstraße" in Heidenfeld in "Bürgermeister-Alfred-Hetterich-Straße" - Antrag des Kreisheimatpflegers des Landkreises Schweinfurt (Bezirk Süd) Stefan Menz
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt die Gemeinderäte eingangs der Tagesordnung, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.

Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö 2

Sachverhalt

Es lagen keine Baugesuche vor.

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3. Gemeindestraßen und -wege; Kernwegenetz - Auswahl der Straßen und Wege, die in den nächsten 5 Jahren saniert bzw. neu erstellt werden sollen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö 3

Sachverhalt

Über das Kernwegenetzkonzept können bestehende Feld- und Wirtschaftswege und Ortsverbindungsstraßen saniert und ausgebaut werden.

Strukturwandel und technischer Fortschritt, aber auch Freizeit und Tourismus stellen zunehmend andere Anforderungen an das Wegenetz als noch vor einigen Jahrzehnten. Die landwirtschaftlichen Maschinen werden immer größer und schwerer, Radwege immer populärer, und viele alte Wege befinden sich in einem schlechten Zustand. Je nach Zustand werden die Straßen und Wege in Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Die Entscheidung über die Umsetzung trifft jede Gemeinde selbst.

Der Gemeinderat Röthlein hat am 11.02.2014 beschlossen, dass die Gemeinde Röthlein am Kernwegenetzkonzept teilnehmen wird. Das Projekt läuft über die Mainbogen-Gemeinden. Ebenso wurde das Projekt in der gemeinsamen Mainbogen-Gemeinderatssitzung am 13.11.2014 vorgestellt. Am 20.01.2015 hat der Gemeinderat Röthlein dem vom Büro BBV Landsiedlung erstellten Kernwegenetzkonzept zugestimmt.

Nun sollen die Wege und Straßen festgelegt werden, die in den nächsten 5 Jahren saniert bzw. neu erstellt werden sollen. Dabei sind die verschiedenen Fördermodelle zu berücksichtigen, die neben den möglichen Straßen und Wegen vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt werden.

(3. Bürgermeister Peter Gehring und Ratsmitglied WolfgangWeller kommen im Laufe des Sachvortrags)

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, folgende Straßen und Wege in die 5-jährige Planung zur Sanierung und Erneuerung mit aufzunehmen:
Weg Nr. 240        Röthlein-Unterspiesheim                        2,23 km        Kosten:        523.775 €
Weg Nr. 241        beginnt bei 242 – Lindach (Schorn)        1,22 km        Kosten        243.000 €
Weg Nr. 242        Hirschfeld-Gernach                                1,32 km        Kosten        290.775 €
Weg Nr. 150        Heidenfeld – Röthlein (Sulzweg)                1,69 km        Kosten        338.000 €
Weg Nr. 151        Kreisstraße SW 1 – Weg Nr. 240                2,37 km        Kosten        473.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beratend 4
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4.1. Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 17.07.2015 beschlossen das 8. Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röthlein durchzuführen. Die Darstellung für eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 496 der Gemarkung Röthlein soll von gewerblicher Baufläche zu Sonderbaufläche geändert werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 27.07. bis 07.08.2015.

Die eingegangenen Stellungnahmen behandelte der Gemeinderat in der Sitzung am 29.09.2015. Der Plan mit Begründung wurde vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen, die in vom 19.10. bis 20.11.2015 durchgeführt wurde.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat zu behandeln.


4.1.1 Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

       - Deutsche Post
       - Kreisbrandrat
       - Kreisheimatpfleger
       - ZV „Unterer Unkenbach“
       - Gesundheitsamt
       - Vermessungsamt
       - Bayer. Bauernverband
       - Wasserwirtschaftamt
       - Ferngas Nordbayern (Pledoc)
       - Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bamberg
       - Gemeinde Grafenrheinfeld
       - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
       - Gemeinde Schwebheim
       - Gemeinde Kolitzheim
       - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt
       - Bergamt Nordbayern
       - Wasser- und Schifffahrtsamt
       - Handwerkskammer für Unterfranken
       - Staatliches Bauamt Schweinfurt

       
4.1.2        Keine Anregungen haben vorgebracht:

4.1.2.1 Regierung von Unterfranken, Schreiben vom  21.10.2015

Gegen die vorliegende Änderung des oben genannten Flächennutzungsplans werden keine Einwände erhoben.  Unserem Hinweis bezüglich der Wasserleitung mit Beschlussvorschlag 3.7.1 hinreichend Rechnung getragen.

4.1.2.2 Regionaler Planungsverband, Schreiben vom  30.10.2015

Der vorliegende Bauleitplanentwurf wurde nach regionalplanerischen Gesichtspunkten überprüft. Anregungen oder Einwendungen haben sich dabei nicht ergeben.

4.1.2.3 Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Schreiben vom 2.11.2015

Mit der geänderten Planfassung vom 29.9.2015 der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein besteht aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt das Einverständnis.

4.1.2.4 Landratsamt Schweinfurt - Bauamt Technik, Schreiben vom 26.10.2015

Die Unterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein für den Gemeindeteil Röthlein wurden fachtechnisch überprüft. Es werden keine weiteren Feststellungen für erforderlich erachtet.

4.1.2.5 Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld, Schreiben vom 12.11.2015

Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein haben wir unseren vorangegangenen Schreiben keine Ergänzungen mehr.

4.1.2.6 Bayernwerk AG , Schreiben vom 20.08.2015 zu e-mail vom 15.10.2015

Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung befinden sich keine Strom-, Gas- und Fernmeldeleitungen unseres Unternehmens. Somit bestehen unsererseits keine Einwände gegen die Aufstellung des oben genannten Flächennutzungsplanes.
Bitte beteiligen Sie uns auch weiterhin an Aufstellungen bzw. an Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und wenden Sie sich bezüglich einer Stellungnahme Strom auch an den örtlichen Energieversorger.








4.1.3  Anregungen haben vorgebracht:

4.1.3.1 ZV zur Wasserversorgung Rhön-Maintal, Schreiben vom 26.10.2015

Aus technischer Sicht bestehen keine Bedenken. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 24.11.2011 bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans „Mühläcker III“.


Stellungnahme vom 24.11.2011:
Den oben genannten BPP haben wir geprüft.
Das Grundstück ist über die Hauptstraße (St 2277) bzw. dem Schweinfurter Weg mit Trinkwasser zu versorgen.
Durch die entfernte Lage des Grundstücks ist mit einer Hausanschlusslänge von ca. 80 - 100 m zu rechnen. Um keine großen Druckverluste  zu bekommen ist eine Bedarfsermittlung erforderlich.
Auf Grund der Lage des zu erschließenden Grundstücks und der hierdurch erschwerten und kostenintensiveren Verlegung, hat der Grundstückseigentümer sich an den Verlegungskosten zu beteiligen.
Die tatsächliche Verlegung des Anschlusses erfolgt erst mit Antragstellung und Baubeginn. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird gefolgt. Sie wird bei der Bauausführung beachtet.

Beschluss: Die Gemeinde bekräftigt ihren Beschluss vom 29.9.2015.


                               Abstimmungsergebnis:        Ja: 16
                                                               Nein: 0

4.1.3.2 Vodafone KabelDeutschland GmbH, Schreiben vom 28.10.2015

Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens.  Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.

Beschluss:  Der Anregung wird gefolgt. Sie wird bei der Bauausführung beachtet.

                               Abstimmungsergebnis:        Ja: 16
                                                               Nein: 0

4.1.3.3 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Schreiben vom 13.11.2015

Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken mit Schreiben vom 18.8.2015 im Rahmen der Beteiligung der Träger für die Belange Stellung genommen. Im Rahmen der Beteiligung nach §4 Abs. 2 BauGB wird auf diese Stellungnahme verwiesen.
Schreiben vom 18.8.2015:
Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für Röthlein kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen.  Gegen die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung bestehen daher keine flurbereinigungsrechtlichen Einwände..
Angesichts der demographischen Entwicklung im Landkreis Schweinfurt wir jedoch empfohlen, die Aspekte der Innenentwicklung, wie Stärkung und Vitalitätserhaltung des Ortskerns von Röthlein sowie des Flächenverbrauchs in die Planungsüberlegungen zur Ausweisung einer Gewerbefläche für den Einzelhandel ganz besonders zu berücksichtigen.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: Der für einen leistungsfähigen Einzelhandel erforderliche Flächenbedarf kann im Ortszentrum nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der gewählte Standort ist jedoch ebenfalls „städtebaulich integriert“ (vgl. Landesplanerische Stellungnahme der Reg. v. Ufr. vom 30.6.15). Die ausgewiesene Fläche liegt noch relativ zentrumsnah und ist mit öffentliche Verkehrsmitteln (Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe), sowie dem am Grundstück vorbeiführenden Geh- und Radweg gefahrlos erreichbar.


Beschluss: Die Gemeinde bekräftigt ihren Beschluss vom 29.9.2015.

                               Abstimmungsergebnis:        Ja: 15
                                                               Nein: 1


4.1.3.4 Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz, Schreiben vom 16.11.2015

Diese Flächennutzungsplan Änderung wurde erstmals mit Stellungnahme vom 20.8.2015 beurteilt. In der nun vorliegenden Planfassung wurden dem gegenüber keine aus der Sicht des Immissionsschutzes relevanten Änderungen vorgenommen, so dass auf die o. g. Stellungnahme verwiesen wird.
Stellungnahme vom 20.8.2015:
Im Rahmen dieser Flächennutzungsplan Änderung soll eine gewerbliche Baufläche in eine „Sonderbaufläche-Lebensmitteleinzelhandel“ umgewandelt werden. Die in nördlicher und östlicher Richtung angrenzenden Bereiche der gewerblichen Baufläche werden beibehalten. Am nordwestlichen Rand des Planungsgebiets verläuft die Staatstraße St 2277. Weiter westlich schließt sich daran ein Gebiet mit Wohnbebauung an, das im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet dargestellt ist. In südlicher Richtung grenzen ausgewiesenen Flächen für die Erwerbsgärtnerei an, die zur Anzucht von Pflanzen genutzt werden. In einer Entfernung von ca. 60 m in östlicher Richtung befindet sich ein durch Bebauungsplan ausgewiesenes GI-Gebiet.
Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist die vorgesehene Sonderbaufläche mit den umliegenden Nutzungen grundsätzlich vereinbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Planung so vorzunehmen ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auch sonstige schutzwürdige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Hierbei sind Vorbelastungen durch vorhandene Nutzungen, wie z. B. GE- und GI-Gebiete, zu berücksichtigen. Des Weiteren sind im Bebauungsplanverfahren mögliche Einwirkungen und deren Ausmaß auf die im Plangebiet im Einzelnen zulässigen Nutzungen zu prüfen.
damaliger Beschluss des Gemeinderats: Der Anregung wird gefolgt. Im Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, in dem die Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung wie auch im Planungsgebiet untersucht wird.


Beschluss:  Der Gemeinderat bestätigt seinen Beschluss vom 29.9.2015. Mittlerweile liegt ein Lärmgutachten vor, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan „Mühläcker III“ der Gemeinde Röthlein, GT Röthlein eingearbeitet sind.


                               Abstimmungsergebnis:        Ja: 15
                                                               Nein: 1

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4.2. Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 17.07.2015 beschlossen das 8. Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röthlein durchzuführen. Die Darstellung für eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 496 der Gemarkung Röthlein soll von gewerblicher Baufläche zu Sonderbaufläche geändert werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 27.07. bis 07.08.2015. Die eingegangenen Stellungnahmen behandelte der Gemeinderat in der Sitzung am 29.09.2015. Der Plan mit Begründung wurde vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen, die in vom 19.10. bis 20.11.2015 durchgeführt wurde.

Seitens der Bürger wurden keine Einwände und Stellungnahmen vorgebracht.

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4.3. Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Nachdem die Bedenken, Anregungen und Einwände, vorgebracht von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, behandelt und in die Planung umgesetzt wurden, kann nun die endgültige Entwurfsplanung mit der angepassten Begründung, anerkannt werden. Dies ist notwendig damit die Änderungsplanung der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Entwurfsplanung (Stand: 01.12.2015) nebst Begründung (Stand: 01.12.2015) zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein anzuerkennen und festzustellen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Gemeindegebietsänderung; Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Grafenrheinfeld und Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vermessungsamt Schweinfurt hat angeregt, die Grenze zwischen der Gemeinde Röthlein und der Gemeinde Grafenrheinfeld zu ändern. Anlass ist der Ausbau der Kreisstraße SW 1. Die bestehenden Grenzen verlaufen innerhalb der Verkehrsflächen und sind in der Natur nicht erkennbar.

Danach werden in die Gemeinde Röthlein aus der Gemeinde Grafenrheinfeld folgende Flurstücke der Gemarkung Grafenrheinfeld eingegliedert:

- Flur-Nr. 2264/1 zu  23 m²
- Flur-Nr. 2265/1 zu  11 m²
- Flur-Nr. 2266/1 zu          33 m²
- Flur-Nr. 2267/1 zu            7 m²
- Flur-Nr. 2268/1 zu          34 m²
- Flur-Nr. 2268/2 zu            4 m²
- Flur-Nr. 2269/1 zu         142 m²
- Flur-Nr. 2285/1 zu          86 m²        

In die Gemeinde Grafenrheinfeld wird aus der Gemeinde Röthlein das folgende Flurstück der Gemarkung Heidenfeld eingegliedert:

- Flur-Nr. 671/9 zu 9 m²        

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein stimmt der vom Vermessungsamt Schweinfurt vorgeschlagenen Grenzänderung zu.
Danach werden in die Gemeinde Röthlein aus der Gemeinde Grafenrheinfeld folgende Flurstücke der Gemarkung Grafenrheinfeld eingegliedert:

- Flur-Nr. 2264/1 zu  23 m²
- Flur-Nr. 2265/1 zu  11 m²
- Flur-Nr. 2266/1 zu          33 m²
- Flur-Nr. 2267/1 zu            7 m²
- Flur-Nr. 2268/1 zu          34 m²
- Flur-Nr. 2268/2 zu            4 m²
- Flur-Nr. 2269/1 zu         142 m²
- Flur-Nr. 2285/1 zu          86 m²        

In die Gemeinde Grafenrheinfeld wird aus der Gemeinde Röthlein das folgende Flurstück der Gemarkung Heidenfeld eingegliedert:

- Flur-Nr. 671/9 zu 9 m²        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gemeindestraßen; Umbenennung der "Schulzenstraße" in Heidenfeld in "Bürgermeister-Alfred-Hetterich-Straße" - Antrag des Kreisheimatpflegers des Landkreises Schweinfurt (Bezirk Süd) Stefan Menz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund eines Antrags der Gemeindebürger Stefan Menz und Martin Weth befasste sich der Gemeinderat Röthlein bereits in der Sitzung am 08.04.2014 mit der Umbenennung der "Schulzenstraße" in Heidenfeld in "Bürgermeister-Alfred-Hetterich-Straße". Im Gemeinderat wurde jedoch die Meinung vertreten, eventuell die Heidenfelder Mehrzweckhalle oder, bei Ausweisung eines neuen Baugebiets, eine Straße nach dem früheren Heidenfelder Bürgermeister zu benennen.

Mit Schreiben vom 15.10.2015, eingegangen bei der Gemeinde am 06.11.2015, bittet der Kreisheimatpfleger des Landkreises Schweinfurt (Bezirk Süd), Herr Stefan Menz, über den Antrag im Gemeinderat eine Beschlussfassung herbeizuführen. Auf das Schreiben des Kreisheimatpflegers und die dort vorgetragenen Argumente wird verwiesen.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein beschließt die "Schulzenstraße" in Heidenfeld in "Bürgermeister-Alfred-Hetterich-Straße" umzubenennen. Das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Röthlein für Gemeindestraßen ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Andreas Hetterich hat an der Abstimmung nicht teilgenommen

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 01.12.2015 ö informativ 7

Sachverhalt

Information:
Der Vorsitzende informiert das Gremium über die Errichtung eines Stahlbetonantennenträgers zur Aufnahme von Funkantennen auf Flur-Nr. 2151 der Gemarkung Grafenrheinfeld.

Weitere Anfragen
Ingeborg Wegner
spricht die Straße am Sportplatz (Thema in der BV) an. 30 Zonen-Schilder- stehen dort, werden jedoch nicht eingehalten. Zahl „30“ auf die Straße schreiben (s. Riemenschneiderstraße) oder Bodenwellen zumindest im unteren Bereich der Einfahrt Friedhofstraße zur Kirche – bzw. zum Sportplatzgelände
Simon Göbel erklärt, dass die Punkte aus der Bürgerversammlung in einer der nächsten Sitzungen besprochen werden.

Elke Lanz
Treppenabgang hinter der Kirche (Bauträger Pfarrgemeinde) evtl. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde neu gestalten.
Von Rätin Ingeborg Wegner wurde die Instandhaltung der Treppe bereits in früheren Gemeinderatssitzungen angesprochen. Sie sieht die Gemeinde in der Pflicht. Hier sollte man eine gemeinsame Lösung finden, da dieser Weg auch von den Schulkindern benutzt wird.

Simon Stock
spricht die Parksituation an der Bushaltestelle in Hirschfeld Röthlein (Korrektur Sitzung 22.12.2015) an. Hier habe die Gemeinde, so der Vorsitzende, keine rechtliche Handhabe.

Andreas Hetterich
möchte Auskunft über die weitere Vorg ehensweise beim Bau der Heidenfelder Dorfplätze – wann kommen die Zuschüsse - wie läuft es ab - kommt ein Bescheid? Wenn die Planung feststeht, so der Vorsitzende, kann der Förderweg eingeschlagen werden.

Florian Kress
Parksituation in der Bäckertorstraße – beim FFW Einsatz am Wochenende kein Durchkommen bei Gegenverkehr.
Einzige Lösung wäre, so Bürgermeister Hofmann, die Einführung eines Verkehrsüberwachungssystems. Über dieses Thema wurde jedoch in der Vergangenheit ausgiebig diskutiert.

Datenstand vom 04.01.2018 10:35 Uhr