Datum: 22.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015
2 Baugesuche
2.1 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Technikraum und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld
2.2 Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/36, Sonnenstraße 21, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor", Gt. Hirschfeld
2.3 Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe, etc.) und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstr. 10, Gemarkung Heidenfeld
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
3.1 Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein vom 01.12.2015
3.2 Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs
3.3 Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein
4 Feuerwehrwesen; Gemeinsame Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage mit verschiedenen Nachbargemeinden am Standort Schwebheim - Grundsatzbeschluss
5 Kindergartenwesen; Entscheidung über den Defizitantrag des St. Johannisverein Hirschfeld für das Jahr 2014
6 Finanzwesen; Abwasserbeseitigung - Kanalbenutzungsgebühren
6.1 Festlegung der Kanalbenutzungsgebühren für den Gemeindeteil Hirschfeld ab dem Jahr 2016
6.2 Beschluss über die 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
7 Informationen und Anfragen
8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 291, Schleifweg 23, Gemarkung Röhtlein

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt die Gemeinderäte eingangs der Tagesordnung, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.

Beschluss

Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö informativ 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Technikraum und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt. Mit dem Vorbescheids-Verfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.

Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung dem Wohnen dient. Das Wohnhaus ist ein eingeschossiges Gebäude mit Walmdach. In der benachbarten Bebauung sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern vorhanden. Das direkt angrenzende benachbarte Wohngebäude hat ein Walmdach. Die geplante Bebauung fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen bis auf eine vor.

Das Grundstück verfügt schon über einen Kanalanschluss. Ein weiterer Kanalanschluss ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte vom Grundstückseigentümer ein separater Anschluss für das neue Wohngebäude gewünscht werden, müsste die Bauherrin die Gesamtkosten des Kanalanschlusses übernehmen, auch im öffentlichen Bereich. Hierüber würde mit der Grundstückseigentümerin, wie in vergleichbaren Fällen geschehen, eine Vereinbarung geschlossen werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/36, Sonnenstraße 21, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor", Gt. Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor", Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Garage die Baulinie nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen und stell die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baulinie erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe, etc.) und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstr. 10, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt. Mit dem Vorbescheids-Verfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.

Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Errichtet werden soll ein Bürocontainer mit 6 m x 7,2 m. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Baugebiet der Art nach einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Allgemeines Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen, nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.

In der umliegenden Bebauung sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern vorhanden. Die Garagen sind mit Flachdächern versehen. Der geplante Bürocontainer hat ein Flachdach. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen. Bezüglich der Nutzung des Gebäudes als Bürocontainer wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 3
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3.1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein vom 01.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 01.12.2015 den Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein beschlossen. Die nach diesem Termin eingegangene Stellungnahme der IHK sollte laut dem Planer Arthur Metz in dem Änderungsverfahren behandelt werden. Damit eine Behandlung möglich ist, muss zunächst der Beschluss vom 01.12.2015 aufgehoben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den in der Sitzung am 01.12.2015 beschlossenen Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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3.2. Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der Offenlage des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Anregungen haben vorgebracht:

1.1        IHK, Schreiben vom 26.11.2015

Wie telefonisch besprochen, ist uns die Abgabe einer Stellungnahme vor dem Hintergrund der durch uns zu vertretenden Belange der gewerblichen Wirtschaft zu obigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein bis 1.12.2015 leider nicht möglich.
Gerne sind wir bereit, nach Aufforderung, eine Stellungnahme im Zuge der zu erwartenden Aufstellung eines Bebauungsplans für das betreffende Einzelhandelsprojekt abzugeben.

1.2        IHK, Schreiben vom 10.12.2015

Vor dem Hintergrund der durch uns zu vertretenden Belange der gewerblichen Wirtschaft haben wir zu obigem Vorhaben folgende Anmerkungen.
Aus fachlicher Sicht ist die Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs unter Betrachtung der marktwirtschaftlichen Situation also unter Berücksichtigung der regionalen vorhandenen Kaufkraft- (Nachfrage) und Angebotspotenziale (Angebot) räumlich-funktional zu beurteilen. Aufgrund der Mobilität von Kundengruppen schließt dies die Marktpotenziale angrenzender Gemeinden ein.

Angebotssituation
Nach Schließung des Edeka-Marktes bietet in der Gemeinde Röthlein, im Altort des Ortsteiles Röthlein der Dorfladen Knödel & Trödel auf circa 300 m² Verkaufsfläche ein Grundsortiment an, Waren des täglichen Bedarfs sowie Wurst- und Fleischwaren incl. Mittagstisch einer ortsansässigen Metzgerei und Backwaren als Shop in Shop an. Metzgereiprodukte und Backwaren können an Stehtischen vor Ort verzehrt werden.
Weitere funktional bedeutsame Angebotsstandorte befinden sich in den Nachbargemeinden. Relevant ist vor allem der am nordwestlichen Ortsrand der östlich des Ortsteils Röthlein gelegenen Gemeinde Schwebheim befindliche Standort. Über die St 2277 ist der Ortsteil Röthlein direkt mit dieser  Agglomerationen zweier Märkte verbunden (Entfernung circa 1,5 km). Hier bieten ein Rewe-Markt (circa 1400 m² Verkaufsfläche) sowie ein Penny Discounter (circa 1100 m² Verkaufsfläche) ein qualitativ umfassendes Sortiment an.

Weitere Angebotsstandorte befinden sich in circa 2,5 km Entfernung von Röthlein in der ebenfalls durch die St 2277 angebundenen nordwestlichen Nachbargemeinde Grafenrheinfeld mit einem Edeka Markt (circa 750 m² Verkaufsfläche) sowie einen Norma-Discounter (circa 600 m² Verkaufsfläche).

Diesen regional ein Angebot stehen folgende Nachfrage gegenüber:

Nachfragesituation
Die Gemeinde Röthlein selbst weist im Jahr 2015 über alle Ortsteile hinweg ein Kaufkraftpotenzial für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren) von 10,91 Mio € auf. Für die Gemeinde Schwebheim wird ein diesbezüglicher Jahreswert von 10,33 Mio € für die Gemeinde Grafenrheinfeld von 8,31 Mio € ausgewiesen (Quelle: Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg 2015).
Zu berücksichtigen ist, dass ein Großteil des ortsansässigen Haushalte seine Einkäufe unter Nutzung des motorisierten Individualverkehres (IV) vor allem mit dem Pkw erledigt und dabei auch Angebotstandorte außerhalb der eigenen Gemeinde frequentiert.
Aufgrund der starken Pendlerverflechtungen in das Oberzentrum Schweinfurt findet die Versorgung der ortsansässigen Haushalte mit Gütern des täglichen Bedarfs häufig im Zuge der Berufspendelverkehre statt. Somit fließt ein Teil der lokal vorhandenen Kaufkrafzpotentialee regelhaft an verkehrsgünstig gelegene Angebotsstandorte mit großen Grundversorgungssortimenten entlang der Pendelstrecken ab.
Im Zuge dessen profitieren teilweise auch die oben genannten Angebotsstandorte, vor allem der verkehrsgünstig gelegene der Gemeinde Schwebheim, von Kaufkraftzuflüssen aus peripheren Ortschaften.

Neben den mobilen Kunden gibt es jedoch auch relativ immobile Menschen ohne Zugang zum IV. Diese sind auf ein hinreichendes, wohnstandortnahes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs angewiesen und versorgen sich lokal.

Für die Gemeinde Röthlein kann aufgrund von Zuzügen im Kontext der Errichtung neuen Wohnraumes (etwa im Neubaugebiet „An der Tränke“), bei sehr progressiver Betrachtungsweise mittelfristig ein zusätzliches Kaufkraftpotenzial von 0,38 Mio € p. a. für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs unterstellt werden.
Angesichts der demographischen Entwicklung ist darüber hinaus bis auf absehbare Zeit keine relevante Steigerung der regionalen Nachfrage in den betreffenden Einzelhandelssegmenten zu erwarten.

Bewertung
Der regionale Markt im Bereich des Einzelhandels mit Gütern des täglichen Bedarfs ist weitgehend konsolidiert.
Insgesamt steht dem oben dargelegten regionalen Nachfragepotenzial ein adäquates Angebot gegenüber. Den Ortsteil Röthlein betreffend deckt dieses, durch das Angebot des Dorfladens Knödel & Trödel auch die Nachfrage lokal ansässiger Kunden ab die über kein Zugang zum IV verfügen.

Das obige Planungsvorhaben der Gemeinde Röthlein sieht die Ansiedlung eines Nettomarktes mit einer Verkaufsfläche von 1040 m² zuzüglich eines Backshops/Cafe mit circa 79 qm vor.
Qualitativ ist dieses neue Angebotssortiment in der Schnittmenge des Rewe-Markts und des Penny-Discounters in Schwebheim einzuordnen.

Aufgrund der konsolidierten Marktsituation ergibt sich mit dem Hinzukommen der neuen Verkaufsfläche ein regionaler Angebotsüberhang, der einen Verdrängungswettbewerb zwischen den Anbietern nach sich zieht. Dies ist Teil marktwirtschaftlicher Dynamik und per se nicht zu beanstanden.
Darüber hinaus sind jedoch die Auswirkungen auf die zentralörtliche Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu betrachten.
Infolge des, mit Umsetzung des obigen Planvorhabens entstehenden Angebotsüberhanges ist kurz- und mittelfristig ein weitgehender Umsatzrückgang das nur ein Grundsortiment anbietenden Dorfladens Knödel & Trödel absehbar.
Zur Erlangung hinreichender Rentabilität ist der Umsatz durch lokale Kunden die den IV nicht nutzen ( Z. B. Senioren, Menschen mit Handikap, Bürger die sich keine eigenen PKW leisten können) für den Dorfladen nicht hinreichend.

Daher ist er auf einen Grundumsatz durch Kunden die mit dem IV kommen angewiesen. Im Zuge eines regionalen Verdrängungswettbewerbs um diese Kunden ist der Dorfladen deutlich in der strukturell schwächstem Marktposition aller Wettbewerber. Somit ist mittelfristig die Aufgabe des Dorfladens zu erwarten
Der Wegfall dieses Angebot wird sich nachhaltig negativ auf die Versorgungssituation der Bürger ohne Zugang zum IV auswirken.

In der langen Frist sind der bestehenden Agglomeration aus Rewe und Penny angesichts des relativ größten Sortiments und der besseren verkehrlichen der Erschließung strukturelle Vorteile im Zuge der Marktkonsolidierung zu unterstellen.

Wir hoffen den Mitgliedern des Rates der Gemeinde Röthlein mit unseren fachlichen Erläuterungen bei der Findung einer nachhaltigen Entscheidung für die weitere Ortsentwicklung behilflich zu sein.

Beschluss

Die Gemeinde weist deshalb diese neue Fläche für Einzelhandel aus, um eine wettbewerbsfähige Nahversorgung in der Gemeinde Röthlein aufrecht erhalten zu können.
Durch die Wahl eines ortsnahen integrierten Standortes mit Anbindung an den ÖPNV und fußläufiger Erreichbarkeit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass auch Bürger ohne Zugang zum Individualverkehr dieses neue Angebot nutzen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Nachdem die Bedenken, Anregungen und Einwände, vorgebracht von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, vom Gemeinderat in den Sitzungen am 01.12.2015 und 22.12.2015 behandelt und in die Planung umgesetzt wurden, kann nun die endgültige Entwurfsplanung mit der angepassten Begründung, anerkannt werden. Dies ist notwendig damit die Änderungsplanung der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Entwurfsplanung (Stand: 22.12.2015) nebst Begründung (Stand: 22. 12.2015) zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein anzuerkennen und festzustellen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Feuerwehrwesen; Gemeinsame Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage mit verschiedenen Nachbargemeinden am Standort Schwebheim - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch die Freiwillige Feuerwehr Grafenrheinfeld wurden seit 2007 die Feuerwehrschläuche der Freiwilligen Feuerwehren Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld gereinigt. Wie die Gemeinde Grafenrheinfeld mitgeteilt hat, werden ab 01.03.2016 diese Schlauchpflegearbeiten für andere Wehren aus personellen Gründen eingestellt.

Die Mainbogengemeinden haben Überlegungen angestellt, wie die Reinigung der Feuerwehrschläuche ab 01.03.2016 durchgeführt werden soll. Die Gemeinde Schwebheim hat angeboten, eine gemeinsam zu beschaffende Schlauchpflegeanlage am Standort Schwebheim installieren zu lassen. Für die Nutzung der Schlauchpflegeanlage sollen die beteiligten Gemeinden in Abstimmung mit ihren Wehren gemeinsam einen angemessenen und fairen Verrechnungspreis-Schlüssel finden (z.B. pro Schlauch) und dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neben den gemeinsamen Anschaffungskosten auch die laufenden Kosten berücksichtigen.

Es ist nun ein Grundsatzbeschluss über die gemeinsame Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage mit interessierten Nachbargemeinden zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein spricht sich für die gemeinsame Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage mit interessierten Nachbargemeinden aus. Die Gemeinde geht dabei von Beschaffungskosten von rund 80.000 Euro aus, welche sich durch staatliche Fördermittel voraussichtlich noch reduzieren lassen. Der Beschaffungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Nachbargemeinden, die sich an der Beschaffung beteiligen. Nach aktuellem Informationsstand geht die Gemeinde davon aus, dass sich mindestens zwei, voraussichtlich drei Nachbargemeinden zu gleichen Kosten an der Beschaffung beteiligen. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, weitergehende  Verhandlungen mit den interessierten Nachbargemeinden zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Kindergartenwesen; Entscheidung über den Defizitantrag des St. Johannisverein Hirschfeld für das Jahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015 wurde vom St. Johannisverein Hirschfeld ein Antrag auf Übernahme des Defizits für das Jahr 2014 in Höhe von 34.107.07 € gestellt. Vom St. Johannisverein wurden die Jahresrechnung 2014 und der Haushaltsplan 2015 zur Prüfung des Defizits vorgelegt.
Der Gemeindekämmerer Maximilian Nunn erläutert die Prüfung des Antrags.
Dabei kam man zum Ergebnis, dass das Defizit für 2014 geringer ausfällt, da die Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2013/2014, welche erst 2015 geflossen ist, 2014 hätte mit berücksichtigt werden müssen. Das Defizit wird nach Berücksichtigung der noch abzurechnenden Bundesmittel für 2013/2014 um die 1.000 EUR betragen.
Dieses Defizit soll von der Gemeinde getragen werden. Darüber hinaus soll bei der ersten Rate der Vorauszahlung der komplette Kommunalanteil gezahlt werden. Außerdem soll dem St. Johannisverein bei Bedarf wie bisher auch durch Vorschüsse geholfen werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium das Defizit des St. Johannisvereins Hirschfeld für 2014, welches sich nach Endabrechnung der Bundesmittel ergibt, zu übernehmen. Desweiteren wird zukünftig der komplette Vorauszahlungskommunalanteil für alle drei Kindergärten für das jeweilige Jahr mit der ersten Rate ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Finanzwesen; Abwasserbeseitigung - Kanalbenutzungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö 6
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6.1. Festlegung der Kanalbenutzungsgebühren für den Gemeindeteil Hirschfeld ab dem Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö 6.1

Sachverhalt

Der vierjährige Kalkulationszeitraum 2012 bis 2015 endet in diesem Jahr. Aus diesem Grund sind für die nächste vier Jahre 2016 bis 2019 die Kanalbenutzungsgebühren für den Gemeindeteil Hirschfeld neu zu kalkulieren.
Der Gemeindekämmerer Maximilian Nunn stellt den Vor- und Nachkalkulationszeitraum vor und geht auf die aufgeworfenen Fragen ein. Die per Folie gezeigte Kalkulation wird von ihm erläutert.

Derzeit liegt die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 1,42 Euro. Diese soll ab dem nächsten Jahr auf 1,71 Euro pro cm erhöht werden.

Die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss änder sich wie folgt

bis          5 m³/h        100,75 € jährlich
bis        10 m³/h        151,19 € jährlich
bis        30 m³/h        201,50 € jährlich
über        30 m³/h        503,88 € jährlich

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6.2. Beschluss über die 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö 6.2

Sachverhalt

Aufgrund der Vorstellung unter TOP 6.1 soll nun zum 01.01.2016 eine 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Röthlein vom 25.08.2009 erlassen werden. Der Satzungstext wird vom Kämmerer Maximilian Nunn vorgestellt.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die als Anlage  dieser Niederschrift beiliegende Änderungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö informativ 7
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8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 291, Schleifweg 23, Gemarkung Röhtlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 8
Datenstand vom 04.01.2018 10:35 Uhr