Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 wurde den Gemeinderäten zugestellt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Heide - I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide – I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld, die Errichtung einer Terrassenüberdachung zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach, einer Dachneigung von max. 10 ° sowie einem Glasdach errichtet werden. Somit sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1435/8, Wiesenweg 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker- III. Abschnitt“, Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker – III. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll das Grundstück Fl. Nr. 1435/8, Wiesenweg 7, Gemarkung Röthlein, teilweise eingefriedet werden. Die Einfriedung soll eine Höhe von ca. 1,80 m aufweisen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird die Einfriedungshöhe auf max. 1,20 m beschränkt. Somit bedarf es einer Befreiung vom Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Einfriedungshöhe nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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2.3. Nutzungsänderung der alten Raiffeisenbank zur Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 148, Raiffeisenstraße 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Für die Nutzungsänderung der alten Raiffeisenbank zur Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 148, Raiffeisenstraße 3, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Das bestehende gläserne Vordach an der nordwestlichen Grundstücksgrenze soll zukünftig als Windfang dienen. Das Glasdach soll entfernt werden und das bestehende kleine Satteldach soll in Richtung Straße verlängert werden. Dadurch werden keine Abstandsfläche zum benachbarten Grundstück mit der Fl. Nr. 63, Raiffeisenstraße 1, Gemarkung Heidenfeld, eingehalten. Mit der geplanten Baumaßnahme wird die Grenzbebauung weitergeführt.
Die Entscheidung über die vom Bauherren beantragte isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften - Abstandsflächen und zulässige Grenzbebauung liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes.
Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohnhäuser, Nebengebäude, Scheunen und das Feuerwehrhaus. Des Weiteren wurden auch bereits vereinzelt Häuser unmittelbar an die Grundstücksgrenze angrenzend errichtet. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bis auf eine Nachbarunterschrift liegen die Unterschriften vorhanden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1001/8, An der Sulz 35, Gemarkung Heidenfeld, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.
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3. Vollzug des BauGB;
Bebauungsplan „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Schwebheim; Beteiligung der Gemeinde Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Schwebheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Gemeinde Schwebheim beabsichtigt damit, die Ausweisung eines Sondergebiets im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans wird entsprechend eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks.
Der Gemeinderat Schwebheim hat am 15.12.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Röthlein als Nachbargemeinde beteiligt.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein macht keine Bedenken oder Anregungen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Schwebheim geltend. Dies gilt auch für die nächsten Verfahrensschritte nach dem BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
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4. Jahresbericht der Gemeindebibliothek Röthlein 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Leiterin der Bibliothek, Frau Alexis Lender, stellt den in den Dokumenten hinterlegten Jahresbericht 2022 vor. Im Januar und Februar 2022 war der Bibliotheksbetrieb in Zeiten von Corona eine Herausforderung für die Mitarbeiterinnen. Ab März 2022 lief dann alles wieder normal.
Von der Landesfachstelle bekam die Bibliothek im Rahmen der Projektförderung einen Zuschuss in Höhe von 3000 EUR. Außerdem wurde von der Firma
Bayernwerk das Lesezeichen 2022 überreicht und ein Zuschuss in Höhe von 1000 EUR gewährt.
Anhand von Bildern können sich die Gemeinderäte ein Bild von der Arbeit des Bibliothekteams machen.
Weiterhin werden die geplanten Veranstaltungen für 2023 vorgestellt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Lender und Frau Götz für die geleistete Arbeit. Dem schließt sich das Gremium an.
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5. Bericht der Pfarrbüchereien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verliest den in den Dokumenten hinterlegten Bericht der KÖB Heidenfeld, da Herr Nino Beck erkrankt ist und an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Er richtet im Namen von Herr Beck einen Dank für die Unterstützung durch die Gemeinde aus.
Des weiteren wird der Bericht der KÖB Hirschfeld, der ebenfalls hinterlegt ist, vorgetragen.
Der Vorsitzende spricht einen Dank an die ehrenamtlichen Helfer der Büchereien aus. Dem schließt sich das Gremium ebenfalls an.
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6. Bürgerpark Röthlein - Vergabe GalaBau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Der Vergabevorschlag des Architekturbüros Kopperger vom 23.02.2023 für die Umgestaltung der ehemaligen Tennisanlage zu einem Bürgerpark in Röthlein wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Bei 17 angeschriebenen Firmen gingen 4 Angebote ein, die bei der Submission am 16.02.2023 geöffnet wurden. So ist das Angebot der Fa. Garten- und Landschaftsbau Seufert GmbH & Co. KG mit 447.731,29 EUR das wirtschaftlich günstigste Angebote. Weitere Angebote lagen bei 510.203,38 EUR, 510.972,37 EUR und 523.456,69 EUR (Preise nach der Prüfung).
Die Kostenberechnung aus dem Architekturbüro iF IdeenFinden vom 20.07.2021 sieht eine Gesamtsumme für das Gewerk des Garten- und Landschaftsbauers in Höhe von 329.445,11 EUR vor, ohne Zimmermannsarbeiten für den Steg und Aussichtsturm. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist hier eine Preissteigerung von 30% zu berücksichtigen. Somit läge die Kostenberechnung bei rund 428.000 EUR.
Das Architekturbüro Kopperger hat am 16.02.2023 eine aktuelle angepasste Kostenberechnung erstellt. Diese beläuft sich auf 509.983,02 EUR, ohne Zimmermannsarbeiten für den Steg und Aussichtsturm.
Die Leistungen des Zimmerers für den geplanten Steg und des Aussichtsturms werden separat ausgeschrieben und sind in den genannten Kosten nicht berücksichtigt. Hier belaufen sich die Kosten auf rund 84.000 EUR.
Im Haushalt sind 420.000 EUR eingeplant, d.h. der Gemeinderat müsste eine überplanmäßige Ausgabe bewilligen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt aufgrund des Vergabevorschlags von Herrn Kopperger vom 23.02.2023 den Auftrag für das Gewerk Garten- und Landschaftsbauer für die Umgestaltung der ehemaligen Tennisanlage zu einem Bürgerpark in Röthlein an die wirtschaftlich günstige Fa. Garten- und Landschaftsbau Seufert GmbH & Co. KG aus Oberpleichfeld mit einer Bruttoauftragssumme von 447.731,29 EUR zu vergeben. Für den gemeindlichen Haushalt wird eine überplanmäßige Ausgabe bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Innenentwicklungskonzept 2023 des Landkreises Schweinfurt, Ko-Finanzierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Schweinfurt hat die Gemeinde mit Email darüber informiert, dass der Ausschuss für Kreisentwicklung in der Sitzung am 02.02.2023 das landkreisweite Innenentwicklungskonzept 2023 mit neuer Förderkulisse Innenentwicklung einstimmig beschlossen hat.
Es ist eine finanzielle Ko-Finanzierung durch die projektteilnehmenden Gemeinden vorgesehen. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Röthlein beläuft sich auf 1.838 EUR. Der Ko-Finanzierungsanteil bezieht sich auf die fünfjährige Projektlaufzeit und stellt den Maximalbetrag dar.
Die Gesamtfinanzierung ergibt sich aus dem Rückfluss der verbliebenen Mittel des Innenentwicklungskonzeptes von 2017 (Restmittel aus Baustein 4) sowie durch Beiträge von jeweils 50.000 € aus Landkreismitteln sowie aus einer Eigenbeteiligung der teilnehmenden Gemeinden.
Die Gemeinde Röthlein ist nun aufgefordert, ihre Projektteilnahme und schriftliche Zusage für den Ko-Finanzierungsanteil bis spätestens 17.03.2023 abzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt das die Gemeinde Röthlein an dem Projekt Innenentwicklungskonzept 2023 des Landkreises Schweinfurt teilnimmt und den Ko-Finanzierungsanteil von 1.838 EUR übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Landtags- u. Bezirktagswahl 2023 - Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass die Entschädigungssätze für die Landtags- und Bezirktagswahl mittels Gemeinderatsbeschluss festzulegen sind. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 wurde die Aufwandsentschädigung auf 45 € für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Vertreter, sowie auf 35 € für alle Beisitzer festgesetzt. Da die Wahlvorsteher und Schriftführer eine größere Verantwortung tragen und zeitlich mehr eingespannt sind, sollen deren Entschädigungssätze sich von den Beisitzern auch weiterhin abheben.
Diese Sätze sollen für die am 08.10.2023 stattfindende Landtags- und Bezirktagswahl übernommen werden.
Beschluss 1
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die im Oktober 2023 anstehende Landtags- und Bezirktagswahl folgende Entschädigungen auszubezahlen:
Wahlhelfer (auch Briefwahl):
- pauschal 50 EUR für Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter
- pauschal 40 EUR für alle Beisitzer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7
Beschluss 2
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die im Oktober 2023 anstehende Landtags- und Bezirktagswahl folgende Entschädigungen auszubezahlen:
Wahlhelfer (auch Briefwahl):
- pauschal 45 EUR für Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter
- pauschal 35 EUR für alle Beisitzer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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9. Behandlung Bürgerversammlung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Bürgerversammlung für das Jahr 2022 fand am 15.12.2022 im Sportheim der DJK Hirschfeld statt. Nach Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung müssen die Empfehlungen der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Nach der Niederschrift der Bürgerversammlung gab es keine Empfehlungen, so dass eine Behandlung durch den Gemeinderat nicht notwendig ist.
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10. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Zur Anmerkung einer Rätin in der Sitzung vom 24.01.2023, TOP 3
Eine Rätin plädierte für die sparsamere Einsetzung von Streusalz, das innerorts durch Streufahrzeuge ausgebracht wird.
Die Verwaltung hat dies an den Bauhof weitergegeben. Der Bauhofleiter erklärte, dass die Regulierung der Streusalzmenge nur bei leerem Streusalzsammelbehälter vorgenommen werden kann. Eine nachträgliche Nachjustierung ist deshalb schwierig. Die Menge verteilt sich je nach Breite unterschiedlich. Die Mitarbeiter werden dies weiter optimieren.
Vereinstreffen am 06.03.2023
Am 06.03.2023 findet das bereits veröffentlichte Vereinstreffen im Rathaus statt. Beginn ist 19 Uhr. Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen sind eingeladen, an diesem Treffen teilzunehmen. Hintergrund des Treffens ist die Gründung eines Vereinsrings für die ganze Gemeinde.
Trägertreffen der Kindergärten am 13.03.2023
Am 13.03.2023 findet im Rathaus Röthlein ein Trägertreffen der Kindergärten statt. Bei diesem Treffen stellt sich die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH vor. Im Anschluss soll auch Zeit für weiteren Austausch sein. Zu diesem Termin sind die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen ebenso eingeladen.
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10.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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28.02.2023
|
ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr