Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:54 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.05.2023 wurde den Gemeinderäten zugestellt.
Der Vorsitzende hat von Martina Braum eine E-Mail erhalten, in der sie um Korrektur bei dem TOP 4 der letzten öffentlichen Niederschrift bittet. Ihrer Meinung nach hat sie keinen Antrag für die Ausschreibung einer halben Stelle für einen Pädagogen gestellt. Der Vorsitzende zitiert die Worte von Frau Braum, die wörtlich von der Tonbandaufnahme übernommen wurden. Er begründet, warum dies als Antrag gesehen wurde. Nach einer kurzen Diskussion mit einzelnen Gremienmitgliedern und anschließender Einigung, wird das Wort „Antrag“ durch „Beschlussvorschlag“ ersetzt. Der Name „Martina Braum“ wird ersatzlos aus dem Protokoll genommen.
Der 1. Bürgermeister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinderätinnen- und räte zukünftig bei Stellung eines Antrages namentlich das Wort „Antrag“ nennen müssen.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgetragen werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Anbau einer Terrassenüberdachung an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 307, Schleifweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Für den Anbau einer Terrassenüberdachung an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 307, Schleifweg 4, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude mit Balkonen und Terrassenüberdachungen, Garagen sowie andere Nebengebäude.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.2. Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Hauptstraße 43, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Für die Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Hauptstraße 43, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Im Vorbescheid soll geklärt werden, ob sich das Bauvorhaben einfügt und somit in diesem Bereich errichtet werden kann. Die Frage, ob eine Abweichung von den Abstandsflächen in Aussicht gestellt werden kann, ist vom Landratsamt (untere Bauaufsichtsbehörde) zu entscheiden.
Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen, Nebengebäude sowie die Kirche, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.3. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass für die Geländeanpassung und Errichtung eines Sedimentationsbeckens zur Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarkraftwerk Röthlein-Heidenfeld" zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" auf den Grundstücken Flur-Nrn. 764, 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung vom 23.05.2023 dem Abschluss eines Kostenübernahmevertrags für die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Röthlein-Heidenfeld“ zugestimmt. Dieser Vertrag wurde abgeschlossen, so dass nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann.
Die Gemeinde ändert derzeit im Parallelverfahren mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans die Festsetzung für diese Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Röthlein-Heidenfeld“ in der Gemarkung Heidenfeld.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 764, 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld. Der Lageplan vom 25.05.2023 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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4. Finanzwesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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4 |
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4.1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 13.06.2023 die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 behandelt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gremium, die im Anhang aufgezeigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushaltsjahr 2022 zu beschließen.
Beschluss
Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt, dass die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen gebilligt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. Auflösung von Haushaltsresten 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat sich in der Sitzung vom 13.06.2023 noch einmal mit den Haushaltsresten aus dem Jahr 2022 befasst. Die im Anhang aufgeführten Haushaltsreste sollen noch aufgelöst werden, da diese den Jahresabschluss 2022 belasten.
Der Kämmerer weist darauf hin, dass bei der Auflösung der Haushaltsreste 2022 die Haushaltsstelle 7030.9526 „Kanal Hirschfeld“ durch „Tiefbau Am Herzenberg“ zu ersetzen ist. Der Betrag ist auf 150.000,00 € abzuändern. Herr Wächter wird dies im Sitzungsnachgang noch korrigieren und anschließend erneut in das RIS einstellen.
Des Weiteren soll ein neuer Haushaltseinnahmerest gebildet werden. Dieser ist ebenfalls in der Anlage aufgelistet.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gremium, die im Anhang aufgeführten Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 aufzulösen, den Haushaltsrest für die Einnahme neu zu bilden und die vom Kämmerer vorgestellten Änderungen entsprechend vorzunehmen.
Beschluss 1
Das Gremium beschließt, die im Anhang dargestellten Haushaltsausgabereste entsprechend des Beschlussvorschlages des Finanzausschusses aufzulösen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Gremium beschließt, den im Anhang dargestellten Haushalteinnahmerest entsprechend des Beschlussvorschlages des Finanzausschusses zu bilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.3. Zwischenstand Haushalt 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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informativ
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4.3 |
Sachverhalt
Der Kämmerer Alexander Wächter stellt dem Gremium den Haushaltszwischenstand des Jahres 2023 kurz vor und geht dabei auf die wichtigsten Haushaltsstellen ein. Der komplette Zwischenstand befindet sich im Anhang.
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5. Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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5 |
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5.1. Grundschule Röthlein - Beauftragung eines Projektsteuerers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Ein Projektsteuerer beim Bau einer Grundschule hat die Aufgabe, das gesamte Bauprojekt von der Planung bis zur Fertigstellung zu koordinieren und zu überwachen als Vertreter des Bauherrn also der Gemeinde. Zu Aufgabenumfang des Projektsteuerers können gehören:
Ausschreibungen und Vergabe: Er überwacht den Vergabeprozess und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer.
Kostenkontrolle: Der Projektsteuerer überwacht das Budget während des gesamten Bauprojekts. Er prüft regelmäßig die Kostenentwicklung und überwacht die Einhaltung des Budgets und unterstützt bei Verhandlungen mit den Auftragnehmern.
Terminüberwachung: Der Projektsteuerer erstellt einen detaillierten Zeitplan für das Bauvorhaben und überwacht die Einhaltung der einzelnen Meilensteine. Er koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Parteien und sorgt dafür, dass das Bauvorhaben termingerecht abgeschlossen wird.
Kommunikation und Dokumentation: Der Projektsteuerer fungiert als Schnittstelle zwischen dem Bauherrn, den Planern, den Auftragnehmern und anderen beteiligten Parteien. Er führt regelmäßige Besprechungen durch, dokumentiert den Projektfortschritt und berichtet dem Bauherrn über den Stand des Bauvorhabens.
Der Projektsteuerer hat eine übergeordnete Rolle und trägt maßgeblich dazu bei, dass der Bau der Grundschule reibungslos verläuft und die Qualitätsstandards erfüllt werden. Er macht die Gemeinde auf Risiken während der Bauphase aufmerksam.
Ein Projektsteuer soll vor allem dann eingesetzt werden, wenn in der Gemeinde kein umfassendes Hochbauamt eingerichtet ist und das Projekt eine gewisse Größe übersteigt.
Für die Beauftragung eines Projektsteuerers für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule in Röthlein ist ein Vergabeverfahren einzuhalten. Es wird vorgeschlagen, mit der Durchführung die Verwaltung zu beauftragen und eine Wertgrenze von 100.000 € netto vorzugeben.
Das Gremium ist sich uneinig. Die Rätinnen und Räten begründen ihre Ansichten entsprechend. Die Kosten und die unklare Aufgabenbeschreibung werden dagegen aufgeführt. Aus den Reihen des Gremiums kommt der Vorschlag, einen Architekten einzustellen. Es gibt jedoch auch Befürworter, um Igor zu entlasten und das Projekt sicherzustellen. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Projektsteuerers.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren durchzuführen und einen Projektsteuerer auszuwählen. Sie wird bevollmächtigt entsprechende Verträge bis 100.000 € netto zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
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5.2. Grundschule Röthlein - Beauftragung eines Nachhaltigkeitszertifizierers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Der Schulausschuss hat bereits grundsätzlich beschlossen, einen Nachhaltigkeitszertifizierer für unsere Schulen zu beauftragen. Hier sind die Hauptgründe für diese Entscheidung:
Förderung nachhaltigen Handelns: Ein Zertifizierer gewährleistet nachhaltige Praktiken, reduziert den ökologischen Fußabdruck und fördert Energieeffizienz, Abfallminimierung und Ressourcennutzung.
Kostenersparnis und Wirtschaftlichkeit: Nachhaltigkeit führt zu langfristigen finanziellen Vorteilen durch Energieeinsparungen und Ressourcenoptimierung.
Erfahrung und Fachwissen: Ein Zertifizierer bietet das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung für die Umsetzung nachhaltiger Praktiken nach aktuellen Standards.
Notwendigkeit für Zuschüsse: Die Beauftragung eines Nachhaltigkeitszertifizierers ist Voraussetzung erhöhte Zuschüsse und Fördermittel von KFW/BAFA für den Neubau zu bekommen.
Aktuell signalisieren 2-3 Bieter entsprechende Kapazitäten zu haben.
Für die Beauftragung ist ein Vergabeverfahren einzuhalten. Es wird vorgeschlagen, mit der Durchführung die Verwaltung zu beauftragen und eine Wertgrenze von 80.000 € netto vorzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren durchzuführen und einen Nachhaltigkeitszertifizierers auszuwählen. Sie wird bevollmächtigt entsprechende Verträge bis 80.000 € netto zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Petra Jakob ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
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6. Bürgerhaus Hirschfeld - Vergabe Architektenleistungen LP 5-9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für die Sanierung des Bürgerhauses in Hirschfeld liegt nun die Baugenehmigung vor.
Die Gemeindeverwaltung hat für die Leistungsphasen 5-9 einen neuen Architekten
für die Ausführung gesucht. Vier Architekturbüros wurden angefragt. Ein Angebot liegt
der Gemeindeverwaltung aus dem Architekturbüro SchlichtLamprechtKern aus Schweinfurt vor. Das Honorarangebot inkl. Zuarbeit für den Zunwendungsantrag und Verwendungsnachweis für die Regierung beläuft sich ingesamt auf 51.621,69 EUR inkl. MwSt. und Nebenkosten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Angebot aus dem Architekturbüro SchlichtLamprechtkern anzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und das Büro stufenweise mit den Leistungsphasen zu beauftragen. Ein entsprechenden Antrag zur Förderung bei der Regierung von Unterfranken ist einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Petra Jakob ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
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7. Wohnen am Tännle - weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, welche Überlegungen und Planungen bereits für das „Wohnen am Tännle“ in Röthlein aufgestellt wurden. Hintergrund der Nachfrage ist das Zusammentragen von weiteren Informationen, damit das Projekt vorangebracht werden kann. Hierzu befragt der 1. Bürgermeister das Gremium, welche Informationen für das weitere Vorgehen benötigt werden.
Für das Bauprojekt wurde bereits die einkommensorientierte Förderung im Wohnungsneubau in Bayern vorgestellt. Der Bau der Wohnungen sowie die Betreibung durch die Gemeinde schließt der Bürgermeister aus seiner Sicht aus. Möglich wäre auch der Verkauf der Immobilie an einen Investor, der die Wohnungen dann entweder vermietet oder verkauft. Aus der Sicht des Gremiums ist es vorrangig, dass die verschiedensten Alters- und Einkommensgruppen in diesem Komplex zusammengeführt werden. Ein Gemeinderat schlägt das Genossenschaftsmodell vor und hat bereits ein Beispielprojekt vom Tegernsee an die anderen Gremienmitglieder per WhatsApp weitergeleitet. Der Vorsitzende hat sich den Beitrag auf „Bayern3“ angeschaut. Er fände es ratsam, wenn sich das Gremium vor erneuter Behandlung dieses Tagesordnungspunktes den Beitrag anschaut und die Verwaltung versucht hierzu Informationen zu bekommen.
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8. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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13.06.2023
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Bussituation
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bussituation noch schlimmer geworden ist. Schonungen ist nun auch vom Busausfall betroffen.
Bürgerpark Röthlein
Morgen ist der Spatenstich beim Bürgerpark. Die Stromleitungen sollen bis zum „Bolzplatz Open Air“ verlegt sein.
Friedhofsgebühren
Simon Stock wäre dafür, die Friedhofsgebühren nicht zu einem so hohen Prozentsatz umzulegen. Der Bürgermeister erinnert daran, dass der Gemeinderat eine Kostendeckung von 60 % beschlossen hat.
Kriegerdenkmäler
Simon Stock möchte, dass den Kriegerdenkmälern mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht wird und diese instandgehalten werden sollen. Er wurde von der Bürgerschaft auf das Hirschfelder Kriegerdenkmal angesprochen.
Straßengräben
Die Gräser entlang der Kreisstraße sind mittlerweile sehr hoch gewachsen. Dies ist laut Simon Stock am massivsten bei der Strecke von Heidenfeld nach Hirschfeld. Er möchte, dass das Landratsamt darauf angesprochen wird, diese zu mähen. Dadurch sollen Unfälle, die durch die schlechte Straßeneinsicht bedingt sind, verhindert werden.
Feuerwehrhaus Röthlein
Der Bauzustand des Feuerwehrhauses interessiert Bernd Wehner. Der 3. Bürgermeister gibt einen detaillierten Bericht ab. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nun endlich alles wie geplant vorangeht. Die Baumaßnahme wird wohl nicht bis zum Feuerwehrfest im August abgeschlossen sein. Das eingeplante Budget wird wahrscheinlich überschritten werden. Den Feuerwehrleuten wird ein großes Lob ausgesprochen, die vor allem bei der Demontage großen Arbeitseinsatz erwiesen haben.
Windkümmerer
Detlev Reusch erkundigt sich, nach dem Windkümmerer. Die Gemeinde hat sich mit diesem, laut Bürgermeister, bereits getroffen. Momentan sind die gemeindlichen Flächen für den Windkümmerer keine relevanten Flächen. Der Bürgermeister hat die möglichen Flächen dem Regionalen Planungsverband gemeldet. Erst wenn dieser meldet, dass diese Flächen mit aufgenommen werden können, kann der Windkümmerer aktiv werden. Die Einstufung der Gebiete läuft aktuell noch. Die Kosten für Windkümmerer werden für die einzelnen Projekte vom Freistaat Bayern übernommen.
Datenstand vom 04.04.2024 13:33 Uhr