Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 136/32, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 5)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.
Mit der vorliegenden Tektur zur Genehmigungsfreistellung wird der Anbau eines überdachten Balkons (Grundmaß 3 x 4,50 m, Dachneigung 12°) am Wohnhaus geplant.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Außerhalb der Baugrenzen
Dachneigung 12° statt 22 – 28° (Dachneigung Hauptdach 25° Dachneigung)
Pultdach (Balkonüberdachung) statt Satteldach oder Walmdach
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2023 15:20 Uhr