Instandsetzung Friedhofsmauer und Neuerrichtung des verstürzten Teils, Fl.Nr. 42, Gemarkung Rohrbach (Kirchenweg 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.5

Sachverhalt

Die Fl.Nr. 42, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen.

Mit der gegenständlich vorliegenden Planung soll die bestehende Friedhofsmauer der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer auf der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze instandgesetzt werden bzw. der verstürzte Teil wiedererrichtet werden. 

Aus gemeindlicher Sicht ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB zulässig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 09:17 Uhr