Beschluss über Einziehung der öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 100, Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1813 Tfl., Gemarkung Rohrbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Notarvertrag vom 30.04.2024 wurde zwischen Herrn Robert Krontahler und der Gemeinde Rohrbach nachfolgend genanntes Tauschgeschäft vereinbart. Die Gemeinde Rohrbach tauscht die Teilfläche von ca. 380 m² der Fl.-Nr. 98, Gemarkung Gambach (Kronthaler) gegen die Fl.-Nr. 100, Gemarkung Gambach (ca. 400 m²) sowie eine Teilfläche von ca. 755 m² der Fl.-Nr. 1813, Gemarkung Gambach mit Herrn Kronthaler.
Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind nachfolgende Einziehungen zu tätigen. Im betroffenen Gebiet sind nur Feldwege betroffen, keine Waldwege. Die Feldwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG haben ihre Verkehrsbedeutung verloren.
Der Gesetzgeber sieht in Art. 8 BayStrWG vor, dass die Einziehung vorher 3 Monate öffentlich bekannt zu machen ist. Die Feldwege in dem besagten Bereich wurden nie von der Öffentlichkeit genutzt sondern nur rein landwirtschaftlich. Eine Einziehung kann zudem nur erfolgen, wenn das Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen; dies ist hier der Fall, da hier aus langfristiger Sicht ein Fuß- und Radweg entstehen wird. Es entsteht hierdurch eine Freizeitfläche und die Erweiterung des Radwegnetzes wird vorangebracht. Trotz des daraus entstehenden Verlustes der „alten Feldwege“ wird im Gegenzug ein Fuß- und Radweg geschaffen; dieser neue Fuß- und Radweg trägt außerdem zu mehr Verkehrssicherheit bei.
Die betroffenen öffentlichen Feldwege sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Bau des Geh- und Radweges, wird die Widmung der neu entstandenen Fläche vorgenommen.
Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen
Einziehung von öffentlichen Feldwegen
- Öffentlicher Feldweg „Tränkfeld“ (Fl. Nr. 1813, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg Tränkfeld wird teilweise eingezogen.
- Öffentlicher Feldweg „Weg zum Ottersrieder Feld II“ (Fl. Nr. 100, Gem. Gambach):
Der öffentliche Feldweg „Weg zum Ottersrieder Feld II“ wird eingezogen.
Beschluss
Die unter 1. und 2. aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, öffentlichen Feldwege werden gemäß Art. 8 BayStrWG nachträglich mit Wirkung zum 25.09.2024 eingezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2024 13:34 Uhr