Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Ergebnisse der letzten Stellungnahme
Zur o.g. Planung gaben wir zuletzt mit Schreiben vom 30.09.2022 eine Stellungnahme ab. Darin kamen wir zu dem Schluss, dass der geplante Lagerplatz für die Zwischenlagerung bis zur Aufbereitung von Abbruchmaterialien (temporärer Betrieb eines mobilen Brechers durch die Firma „Schneider Erdbau“) grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.
Neue Planunterlagen vom 15.11.2023
Da sich der Sachverhalt in landesplanerischen Aspekten nicht geändert hat, ist eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht nicht veranlasst.
Ergebnis
Die Planung entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.
Abwägung:
Da sich der Sachverhalt in landesplanerischen Aspekten nicht geändert hat, ist eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht nicht veranlasst. Es wird anerkannt, dass die Planung weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr