Stellungnahme:
Mit Ihrer Bekanntmachung vom 07.März 2024 zum „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ ergeben sich für mich Fragen. Diese Industrieanlage mit zusätzlichen Sondergenehmigungen war bereits geplant und wurde durch sie damals auch einstimmig im Gemeinderat befürwortet. Gottseidank haben sich Sie, die Gemeinderäte und der Unternehmer entschieden, das Projekt zurückzuziehen. Eine hilfreiche Entscheidung zum Erhalt unserer bisher unberührten Hallertauer Kulturlandschaft.
Die jetzige Auslegung ist nahezu identisch mit der letzten Planung. Nur von vorher 17.000 qm auf 24.000 qm vergrößert und wenige hundert Meter Richtung Ottersried verschoben. Also fast alles bleibt gleich und wird nur größer.
Verklausuliert suggerieren sie dem Bürger, dass alle relevanten Aspekte für eine Zustimmung der erforderlichen Behörden vorliegen. Die Behörde kann letztlich aber nur das beurteilen was ihr vorliegt. Das was vorliegt ist von den Planern des Unternehmers erstellt, der dieses auch bezahlt. Folglich werden dessen Interessen behandelt und berücksichtigt. Eine Sicht auf die berechtigten Belange, Interessen und eventuelle Schäden für die Bürger fehlt. Welche Gutachten befassen sich mit den Punkten der Bürger?
Ich nenne hier als Beispiel nur den Punkt 1 „Schwerlastverkehr“ zur Abwägung durch die Gemeinderäte in der Sitzung 15.11.2023. Der einstimmig in Abwägung genommen wurde. Gleiches lässt sich bei weiteren gesetzlich vorgegebenen Prüfungspunkten feststellen.
- Aus ihrem Schreiben vom 04.12.2023 Punkt 1 Schwerlastverkehr für die Abwägung durch den Gemeinderat: „In der zu ergänzenden Betriebsbeschreibung wird das Vorhaben detailliert beschrieben. Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte (Anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm(…) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen erhalten sind.“ Welches Gutachten liegt mittlerweile vor? Was sind die Ergebnisse des Gutachtens?
- Ebenfalls Punkt 1 Schwerlastverkehr zur Abwägung durch den Gemeinderat: Im Einmündungsbereich der Zufahrt zur Kreisstraße wird im Bebauungsplan ein Sichtdreieck, welches mit den Fachstellen im Landratsamt abgestimmt wurde, festgesetzt sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung weiter Richtung Westen verschoben. Die Verkehrswege werden so ausgebaut, dass sie für den Schwerlastverkehr geeignet sind (u.a. 2-spruiger Einfahrtsbereich im Einmündungsbereich zur Kreisstraße). Die Kosten trägt der Vorhabensträger. Welche Verkehrswege werden ausgebaut? Wurde eine Betrachtung zur Verkehrssicherheit an der Einmündung gefertigt? Wie findet sich darin eine eventuelle Planung eines Radweges nach Gambach wieder? Wurde die Verkehrssicherheit der Straße durch Ottersried betrachtet?
Ein weiteres Beispiel Punkt 4 – Brandschutz zur Abwägung durch den Gemeinderat aus Ihrem Schreiben vom 04.12.2023:
„Die Flachstelle des abwehrenden Brandschutzes wurde am Verfahren beteiligt und hat eine notwendige löschwassermenge vorgegeben. Das erstellte Löschwasserkonzept berücksichtigt diese Vorgaben.“
Was ist die Vorgabe der Löschwassermenge? Was sind die Parameter auf deren Basis diese Vorgabe ermittelt wurde? Was ist der Inhalt des bestehenden Löschwasserkonzepts? Durch welche zuständige Stelle wird dieses erstellt?
Ich teile die konkreten Einwände unserer Mitbewohner/innen zu der Realisierung des „Projekts Sondergebietes Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ mi Steinbrecher und Pulverisierer. Kein einziges Problem wird durch dieses Projekt gelöst. Stattdessen werden bereits bestehende Probleme verschärft und neue Probleme geschaffen.
Mein Appell an Sie als verantwortlicher Bürgermeister, als verantwortliche Gemeinderäte und alle weiteren daran beteiligten Damen und Herren das Projekts noch einmal ganz grundsätzlich zu überdenken und von weiterer Flächenversiegelung und Zerstörung von Lebensgrundlagen Abstand zu nehmen. Dies im Sinne für die Zukunft unserer Kinder, folgender Generationen und Menschen die hier leben wollen.
Abwägung:
Standortwechsel
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 06.07.2022 nach intensiver Diskussion für den Standortwechsel ausgesprochen. Der vorgeschlagene Standort hätte sich hierbei aufgrund seiner Lage unmittelbar an der Autobahn, abgerückt von der Kreisstraße sowie im Anschluss an einem Hopfengarten gelegen und dem Richtung Südosten abfallendem Gelände als geeigneter herausgestellt. Es ist korrekt, dass dieses Grundstück eine größere Fläche gegenüber dem ersten Standort aufweist. Dies lässt eine Optimierung der Betriebsabläufe zu und schafft Kapazitäten für die Zukunft.
Gutachten allgemein zu Bürgerbelangen
Sämtliche zum Verfahren erstellten Gutachten und Unterlagen wurden den jeweiligen Verfahrensschritten beigelegt und konnten von Jedermann, auch den Fachbehörden, eingestehen und bewertet werden. Es handelt sich um transparente Unterlagen, unabhängig vom Auftraggeber. Diese Unterlagen befassen sich mit der Untersuchung diverser Themengebiete wie z.B. Lärm, Staub, Natur-/Artenschutz, Entwässerung etc. und damit folglich mit den Belangen für Mensch und Natur. Eine Sicht auf die Belange der Bürger hat damit stattgefunden!
Gutachten zum Schwerlastverkehr
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. Die kontinuierliche Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen allgemein, im speziellen auf überörtlichen Straßen wie der Kreisstraße PAF 21 in Ottersried, ist ein grundsätzliches Belastungsthema für die Kommunen und der Anwohner. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen in Zusammenhang mit dem Vorhaben tragen hier nur einen untergeordneten Teil bei.
Verkehrswege an der PAF 21
Entlang der PAF 21 wird im Auftrag des Landkreises Pfaffenhofen ein Radweg von einem externen Büro geplant. Die Planung wird eng mit der Planung des Ausbaus des Wirtschaftsweges (Fl.Nr. 1768) sowie der Bauleitplanung abgestimmt, die Verkehrssicherheit wird beachtet. Der Ausbau der Einmündung von der Kreisstraße zum Sondergebiet wird von der Fachstelle im Landratsamt Pfaffenhofen, Kreiseigener Tiefbau, festgelegt. In deren Stellungnahme wurden Auflagen aufgelistet (u.a. 2-spuriger Einfahrtsbereich), die vom Betreiber des Sondergebietes einzuhalten sind. Die genauen Breiten und Radien der Straße sind bereits im Bebauungsplan dargestellt und z.T. übererfüllt. Die Herstellung und Unterhalt der neuen Zufahrt zum Sondergebiet obliegt dem Betreiber der Anlage. Er hat hierbei alle Kosten zu tragen.
Die Festsetzung eines Sichtdreieckes sowie der Versetzung der Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung wurden in einem Ortstermin zusammen mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Pfaffenhofen sowie der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen abgestimmt. Beide Behörden haben in ihrer Stellungnahme zum 2. Verfahrensschritt der Planung zugestimmt.
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.
Brandschutz/Löschwasser
Das DVGW-Arbeitsblatt W405 gibt anhand verschiedener Randbedingungen vor, welche bereitzuhaltende Löschwassermenge für das Objekt vorzusehen ist. Darüber hinaus hat die Brandschutzdienststelle am Landratsamt Pfaffenhofen eine Löschwasserleistung von 800 l/Min. (48 m³/h) für die von mindestens 2 Stunden gefordert. Die Löschwassermenge kann dabei durch das öffentlichen Hydrantennetz, sowie über offene Gewässer, Zisternen oder ähnlichem sichergestellt werden. Diese Löschwassermenge wurde im Löschwasserkonzept berücksichtigt und von der Brandschutzdienststelle geprüft und freigegeben. Die örtliche Feuerwehr wurde zudem hinzugezogen, deren Zustimmung ebenfalls vorliegt. Das Löschwasserkonzept wurde vom IB Zwingler erstellt und lag den Verfahrensunterlagen zum 2. Verfahrensschritt bei.
Der ergangene Appell zum Überdenken des Projektes wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. An der Planung soll dennoch weiterhin festgehalten werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.