Stellungnahme:
Ich bin fast 90 Jahre alt und habe immer hier gewohnt. Heute Morgen las ich im Pfaffenhofener Kurier den Artikel „Proteste gegen Flächenfraß zeigen kaum Wirkung“. Die bayerische Regierung will, dass pro Tag maximal 5 Hektar landwirtschaftliche Fläche zugebaut wird. Tatsächlich sind es aber über 12 Hektar jeden Tag. Ich habe von meinem Vater unsere Landwirtschaft übernommen und mein Leben lang auf den Flächen gearbeitet. Auch heute werden diese weiter landwirtschaftlich genutzt.
Umso betroffener macht mich die Absicht, dass 24.000 qm (ich kenne diese Fläche inmitten von Natur) jetzt zugebaut werden soll mit einer Sonderindustrieanlage. Ich kenne mich zwar damit nicht so genau aus aber eines weiß ich aus meiner langen Erfahrung: „Wenn erst einmal eine Industrieanlage steht, dann bleibt sie auch für sehr lange Zeit und betrifft Generationen. Und meistens werden sie größer“ Schlecht daran ist leider, dass die Folgegenerationen und die nächste Generation meist den Kopf schütteln und berechtigt Fragen „Wofür is denn des überhaupt baut worn? Ez homas! Und des habts euch gefallen lassen? Und wer wollt des eigentlich?“ Traurig macht mich, dass bei betroffenen Familien sich Kinder, Enkelkinder oder Verwandte abwenden, da sie kein Interesse mehr haben dazu was vorher da war.
Ich war bei Ihrer Veranstaltung vor zwei Jahren in der Turmberghalle. Sie Hr. Keck sagten damals, dass wir jetzt das „auslöffeln“ müssen was die vorhergehenden Generationen verursacht haben.
Genau das tun Sie aber als Bürgermeister und die Gemeinderäte jetzt für die folgenden Generationen und Leute die sich hier in unserer Gemeinde ansiedeln wollen.
Ich bitte Sie Herr Keck und die Gemeinderäte dies bei Ihrer Abwägung zu berücksichtigen.
Abwägung:
Es handelt sich um eine Prädestinierung des Vorhabens für den Außenbereich aufgrund des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage gem. § 4 BImSchG (Brecheranlage). Zudem entspricht das Vorhaben dem Abfall-Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), nach dem möglichst viele Stoffe und Materialien zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen gem. dem Erlass der Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung (Rechtskraft seit 01.08.2023). Somit stellt das Vorhaben nicht ein gewöhnliches Vorhaben dar, welches rein private Interessen verfolgt. Vielmehr leistet dieses einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und dient zur Sicherstellung des Schutzes des Menschen und der Natur bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, was ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellt.
Die seitens der Politik angedachte Begrenzung des Flächenverbrauchs ist bekannt, jedoch derzeit noch nicht verbindlich. Bei der Einführung etwaiger gesetzlicher Bestimmungen zur Begrenzung von Flächenverbräuchen werden diese selbstverständlich den künftigen Planungsüberlegungen zu Grunde gelegt und beachtet.
Es sind keine Grünstrukturen, Biotope oder biotopähnliche Strukturen innerhalb der Planfläche, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt wird, vorhanden. Das Vorhaben stellt einen Eingriff nach dem Gesetz dar und wird entsprechend gleichwertig ausgeglichen. Ebenso der Artenschutz, wofür eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt wurde. Dasselbe gilt für alle weiteren Schutzgüter, wofür entsprechende Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden (siehe Umweltbericht).
Es sei klarstellend erwähnt, dass sich die von 1. Bürgermeister Keck in der damaligen Infoveranstaltung bezeichnete Aussage auf den „durchaus sorglosen Umgang der letzten Generationen mit der Belastung aber auch Schonung der Bodenressourcen und dem daher heutzutage deutlich höheren Aufwand zur Wiederverwertung z.B. von Bodenaushüben“ bezog. Genau deshalb soll mit der Planung die Möglichkeit zur Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung von Bodenressourcen nachhaltig für die nächsten Generationen – statt die Erschließung der nächsten Grube zum einfachen Abkippen und „vergessen“ von unbrauchbaren Materialien - geschaffen werden.
Der ergangene Appell zum Überdenken des Projektes und Hinweis auf die Auswirkungen für die nächsten Generationen wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. An der Planung soll dennoch weiterhin festgehalten werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.