zusammenfassende Erklärung zur Flächennutzungsplan-Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB ist dem wirksamen Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung wird durch die Verwaltung und den Planern zum Abschluss des Verfahrens erstellt und den Verfahrensunterlagen zur FNP-Änderung beigefügt. Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend in das Internet eingestellt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr