Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gegen den Bebauungsplan bestehen von Seiten des Sachgebietes 12 keine Einwände, wenn folgendes beachtet wird:
Die geplante Photovoltaikanlage liegt nördlich unmittelbar an der Kreisstraße PAF-21 zwischen Gambach und Ottersried außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen bei Station 140 km 3,5. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die bestehenden Wirtschaftswege Fl.Nr. 1815, 1817 und 1817/1. Weitere Zufahrten zur Kreisstraße werden aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.
Der Mindestabstand zwischen dem Fahrbahnrand der Kreisstraße und den baulichen Anlagen (u. a. Zaun und Übergabestation) muss mindestens 15 m betragen (Art. 23 Abs. 1, Ziffer 2 BayStrWG).
Abwägung:
Eine wortgleiche Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben und zur Kenntnis genommen. Die Erschließung erfolgt über die genannten Wirtschaftswege. Weitere Zufahrten werden nicht notwendig. Wie den Planzeichnungen zu entnehmen ist, wurde der geforderte Abstand bereits berücksichtigt.
Die Hinweis
e Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
Datenstand vom 05.03.2018 10:00 Uhr