Entscheidung über Erdgasanschluss des Ortsteiles Waal
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Im Rahmen der Erschließungsplanung für das neue Baugebiet in Waal wurde mittels einer Umfrage der Bedarf einer Erdgasversorgung für den Ortsteil Waal ermittelt. Auf Grund dieses Ergebnisses (6 Eigentümer wünschen einen Erdgasanschluss) würde der Erdgasversorger den Ortsteil Waal an das Versorgungsnetz anschließen, vorausgesetzt dass auch das Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ mit Erdgas erschlossen wird.
Für die Erschließung des Baugebietes „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ werden 1.800,-- € zzgl. MwSt. pro Parzelle (gesamt 30.600,-- € zzgl. MwSt) verrechnet. Dieser Betrag wird beim Grundstücksverkauf weiterverrechnet. Bei Fertigstellung des Netzanschlusses bis ins Haus werden dem Anschlussnehmer die bezahlten 1.800,-- € auf den Netzanschlusspreis von derzeit 2.500,-- € zzgl. MwSt. (der Preis kann sich aus technischen Gründen, wenn ein Kugelhahn benötigt wird um 200 € erhöhen) angerechnet. D. h. der Kunde bezahlt noch den Restbetrag von 700,-- € zzgl. MwSt.
Kosten entstehen der Gemeinde Rohrbach keine, jedoch muss die Gemeinde bis zum Verkauf der unbebauten Grundstücke im Baugebiet in Vorausleistung gehen.
Die weiteren Interessenten im Bestand zahlen für einen Standard-Netzanschluss auch 2.500,-- € zzgl. Mwst.
2. Im Gespräch mit dem Erschließungsträger wurde vorgeschlagen, für die Erschließung des Neubaugebietes mit Wasser abweichend von der bisherigen Planung einen Ringschluss vorzusehen. Die Mehrkosten sind gering, da die Straßen ohnehin aufgerissen sind. Die Kosten werden vom Erschließungsträger den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Erschließung mit Erdgas für den Ortsteil Waal incl. dem Neubaugebiet „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ zu. Der Erschließungsvertrag für das Baugebiet wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für die Erschließung mit Wasser ist ein Ringschluss vorzusehen. Dies ist ebenfalls in den Erschließungsvertrag aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:20 Uhr