Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 20.03.2018 zur Änderung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung vom 20.03.2018 mit der Thematik befasst. Es wurde damals der Grundsatzbeschluss gefasst, den gesamten qualifizierten Bebauungsplan Nr. 5 „An der Ilm“ in einen einfachen Bebauungsplan i.S. § 30 Abs. 3 BauGB abzustufen. Damit sollten die Bebauungsvorgaben gelockert und folglich der Praxisvollzug erleichtert werden.

Nach Rechtsberatung durch das Landratsamt Pfaffenhofen wird empfohlen, von einer Umwandlung in einen einfachen Bebauungsplan Abstand zu nehmen. Mit der Abstufung entstünden plötzlich im Bereich der Gärten entlang der Ilm Außenbereichsflächen, was wiederrum einen erhöhten Regelungsbedarf hätte (z.B. Zulassung von Einfriedungen, Nebenanlagen etc.). Weiter gestaltet sich die Frage des Einfügens nach den dann geltenden Bestimmungen des § 34 BauGB durchaus schwieriger als gedacht, da auch das Landratsamt nicht sicher sagen kann, welche prägenden Kriterien (z.B. Wandhöhe, Geschossentwicklung) für welches Grundstück bzw. Straßenzug letztlich heranzuziehen wären. Dies wäre jeweils in einer Einzelfallprüfung festzustellen, was jedoch das jetzt durch den Bebauungsplan sicher gegebene Baurecht (in Hinblick auf Geschossentwicklung, Bauweise etc.) durchaus gefährden könnte. Einen Bauherrn durch einen einfachen Bebauungsplan ggf. schlechter zu stellen gegenüber der jetzigen Regelung, ist nicht Absicht des Gemeinderates. Das Landratsamt hält den grundsätzlich „schlanken“ Bebauungsplan inhaltlich gelungen und für weiter umsetzbar.
Daher wird vorgeschlagen, vom gefassten Grundsatzbeschluss Abstand zu nehmen und stattdessen nur einen Teilbereich zu überplanen, um dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für die Parzelle Fl.Nr. 933/1, Gemarkung Rohrbach, entsprechen zu können.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss vom 20.03.2018 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ in einen einfachen Bebauungsplan wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr