Tektur zum Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Zum Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, behandelt in der Bauausschusssitzung vom 26.10.2022 wurde ein eine Tektur mit folgenden Änderungen eingereicht:
- Im EG teilw. geänderte Raumaufteilung, und Zugang
Im OG statt der geplanten 2 Wohnung werden 4 kleinere Wohneinheiten
Kniestock ca. 0,60 m,
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiter gesichert.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind auf dem Baugrundstück 12 Stellplätze (3 Stpl. Büroflache, 9 Stlp. WE + Besucher) herzustellen. Die Stellplätze sind teilweise auf dem Nachbargrundstück der Fl.Nr. 204/11, Gemarkung Rohrbach nachgewiesen. Für Stellplätze die nicht auf dem Baugrundstück liegen ist eine dingliche Sicherung erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 12:06 Uhr