Entscheidung über Antrag zum Erlass einer Innenbereichssatzung für die Parzelle Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes „Gambach 50“ (Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach), reichte einen Antrag zur Überplanung der ehemaligen Hofstelle mittels Aufstellung einer Innenbereichssatzung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage ein. 

Das geplante Wohngebäude soll im rückwärtigen Bereich des Grundstückes nach Abbruch von Nebengebäuden errichtet werden. Das Einfamilienhaus ist mit einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und einem ersten Stockwerk mit einem Walm- oder Satteldach mit Dachausbau geplant. Das Haus soll nicht höher als der östlich gelegene Nachbarstadel in Erscheinung treten. 
Bei der Aufstellung der Innenbereichssatzung soll die Möglichkeit, eine Wohnung in das bestehende Stadel- und Garagengebäude zu integrieren, gegeben sein. Somit kann dieses Gebäude auch noch weiterhin genutzt werden und der Hofcharakter bleibt erhalten. Jedoch soll auch, falls notwendig, ein eventueller Abriss des Stadels und Garage erlaubt sein. Bei einem dementsprechenden Neubau müsste das Baufenster bezüglich Abstands dementsprechend so gesetzt werden.

Der Bauausschuss hatte sich bereits in der Sitzung vom 24.09.2024 im Rahmen einer Bauvoranfrage mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Aufgrund der Außenbereichslage des zur Bebauung vorgesehenen Teilbereiches bedarf es für die Realisierung des Bauvorhabens der Durchführung einer Bauleitplanung, hier in Form einer Innenbereichssatzung. Der Bauausschuss hatte das Bauvorhaben grundsätzlich positiv bewertet und eine wohlwollende Behandlung eines Antrages auf Überplanung signalisiert. 
Aus ortsplanerischer und städtebaulicher Sicht fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein. Die bestehende Gebäudeflucht des nördlichen Ortsrandes von Gambach wird eingehalten sowie das Ortsbild gewahrt. 

Die Erschließung des rückwärtigen Grundstücksbereiches erfolgt über die bestehende Stichstraße im Westen. Für den Anschluss des neuen Wohngebäudes an die Wasserversorgung/Kanalisation bedarf es einer Sondervereinbarung für die Zweit-Hausanschlüsse (Kostentragung komplett durch den Bauherrn). 

Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten inkl. Geländevermessung, etwaiger Gutachten etc. bereiterklärt. Mit einer städtebaulichen Vereinbarung zur Regelung der Eigennutzung des geplanten Wohnhauses einschließlich eines angemessenen Bauzwanges erklärt sich der Antragsteller ebenfalls einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Überplanung des Grundstückes Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach, mittels Innenbereichssatzung zu. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Hofstelle Gambach 50 (.pdf)

Datenstand vom 16.04.2025 10:19 Uhr