Bürger 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Mit Verwunderung habe ich die ausgelegten Pläne gelesen. Mein Einwand: Was passiert, falls an den Speichercontainern ein Brand ausbricht? Ist die örtliche Feuerwehr informiert und auch geschult in der Bekämpfung eines solchen Brandes? Wie soll das gehen? Nach meiner Kenntnis ist ein solcher Brand mit Wasser nicht zu löschen. Wie ist dann für den Schutz der Bewohner gesorgt?
Abwägung:
Die Brandschutzdienststelle vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme wird entsprechend berücksichtigt. Es wird ein separates Brandschutzkonzept zusammen mit einem Feuerwehrplan erarbeitet und mit der lokalen Feuerwehr abgestimmt. Der Bebauungsplan beinhaltet einen entsprechenden textlichen Hinweis.
Gemäß der Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen Bereich Brandschutz werden die zuständigen Feuerwehren durch den Betreiber vor Ort in die Besonderheiten der Anlage eingewiesen. Durch ein strenges Anlagenüberwachungs- und Monitoring-System und die Auswahl der Anlagen ist ein Brand unwahrscheinlich.
Der Kreisbrandinspektor beschreibt das einsatztaktische Vorgehen wie folgt: „Die aktuell gültige Lehrmeinung besagt und die Praxiserfahrung zeigt, dass ein Brand innerhalb der Batterie, also der Verbrennungsvorgang in den Zellen kaum zu löschen ist. Brennen also die Batterie-Zellen wird sich die Feuerwehr darauf konzentrieren, die Umgebung zu schützen und eine Brandausbreitung zu verhindern. Brennt nicht die Batterie, sondern Gegenstände in deren Umgebung, werden diese abgelöscht und versucht eine Brandausbreitung auf die Batterie zu verhindern.“
Den Feuerwehren steht bei Freiflächen PV-Anlagen im Erstzugriff in der Regel Wasser bzw. Löschschaum aus dem Löschfahrzeug (500 – 2500 Liter je nach Fahrzeugtyp) zur Verfügung und in geringen Mengen CO2 und Pulver in Form von tragbaren Feuerlöschen.
Der Rückgriff auf größere Mengen CO2 und Pulver muss über Sonderlöschmittelfahrzeuge erfolgen, welche im Regelfall längere Anfahrtswege besitzen aber grundsätzlich verfügbar sind.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr