Der Bayer. Gemeindetag hat die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom- und Gasbereich nach über 10 Jahren Zusammenarbeit mit der Fa. Kubus GmbH neu ausgeschrieben.
Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlags:
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Kommunal-GmbH des Bayer. Gemeindetags für die Fa. enPORTAL GmbH entschieden. Die Gemeinden werden ein modernes und innovatives Dienstleistungsangebot für künftige Energiebeschaffungen erhalten. Die Datenerfassung wird erheblich beschleunigt und verbessert. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect. Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,00 € netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,00 € netto pro SLP-Abnahmestelle bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,00 € netto pro RLM-Abnahmestelle). Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich für die Gemeinde Rohrbach auf der Basis der derzeit bekannten Abnahmestellen auf 1.115,00 € netto, im Bereich der Wasserversorgung Waaler Gruppe auf 855,00 € netto. Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung auf 279,00 € netto für die Gemeinde, bzw. 214,00 € netto für die Wasserversorgung. Für die letzte Ausschreibung der Fa. Kubus GmbH hat die Gemeinde Rohrbach 1.058,91 € netto, die Wasserversorgung Waaler Gruppe 543,47 € netto bezahlt.
Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlags:
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert. Die im Beschlussvorschlag enthaltene Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Die Gemeinde Rohrbach hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrags erhöht werden.
Zu Nr. 3 des Beschlussvorschlags:
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll. Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der zwei Wochen-Frist sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich. Möglich ist die Beschaffung von Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich), 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote und 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote. Bisher wurde Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen.
Zu Nr. 4 des Beschlussvorschlags:
Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde Rohrbach in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden. Soweit nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzepts als erteilt.
Zu Nr. 5 des Beschlussvorschlags:
Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde Rohrbach genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde Rohrbach der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde Rohrbach auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren. Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).
Zu Nr. 6 des Beschlussvorschlags:
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPROTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.