Landratsamt Pfaffenhofen - Wasserrecht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde werden hinsichtlich der geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes keine Bedenken vorgebracht.
Ob die Erschließung hinsichtlich der Abwasserbeseitigung mittlerweile abschließend geklärt werden konnte, geht aus Unterlagen nicht hervor. Laut Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt vom 03.04.2024 entspricht das Sammeln von Abwasser in einer abflusslosen Grube keiner ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Bezüglich des Hinweises zur Abwasserentsorgung wird nachrichtlich auf die in der Sitzung vom 18.09.2024 zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt ergangene Abwägung und Beschlussfassung verwiesen:
„Abwasserbeseitigung (häusliches Schmutzwasser)
Eine Aussage zur Form der Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlage oder z.B. Komposttoilette etc.) kann erst auf Ebene des Bauantrags (abhängig vom tatsächlichen Abwasseranfall gem. Betriebsbeschreibung; bei nur einem Mitarbeiter wird eine Kleinkläranlage nicht notwendig sein) getroffen werden. Diese Vorgehensweise wurde zwischenzeitlich mit der Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen in Rücksprache mit einem privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft abgestimmt. Aus jetziger Sicht kann darüber nicht auf Ebene des Bebauungsplanes entschieden werden. Die Stellungnahme ist daher zur Kenntnis zu nehmen.“
Ein neuer Sachstand hat sich seither nicht ergeben, so dass die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen ist.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr