Stellungnahme:
Zum o.g. Vorhaben wurde das AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen zur Stellungnahme aufgefordert. Es werden folgende Sachverhalte mitgeteilt.
Bereich Landwirtschaft:
Das Plangebiet (gut 2,4 Hektar) wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Somit sollte der Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen beachtet werden, um eine vielfältig strukturierte und bäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft für die regionale Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen zu erhalten, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Wir geben den dauerhaften landwirtschaftlichen Flächenverlust (wie in unserer Stellungnahme Az. AELF-IP-L2.2-4612-67-4-8 vom 03.04.2024) weiterhin zu bedenken.
Bezüglich der Grenzbepflanzung zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzabstände von mindestens vier Metern zum Nachbargrundstück empfohlen, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Bereich Forsten:
Durch die vorliegenden kleinen Änderungen besteht aus forstlicher Sicht Einverständnis, eine inhaltliche Änderung bzw. Anpassung unserer vorangegangenen Stellungnahme vom 3.4.2024 ist nicht nötig.
Abwägung:
Zu Punkt 1.):
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Hierzu wird auf ergangene Abwägung und Beschlussfassung zu den Verfahrensschritten nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB nachrichtlich verwiesen. Neue Erkenntnisse haben sich seither nicht ergeben.
Alle vorgesehenen Bäume sind bereits mit einem Grenzabstand von 4,00 m geplant und entsprechend im BBP dargestellt. Ebenso wird bereits unter dem Punkt "Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen" hinsichtlich der Abstände bei Pflanzungen hingewiesen.
Zu Punkt 2.):
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Einverständnis mit der Planung besteht.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.