Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 7.2.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Gemeinde Rohrbach plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried". Hierzu folgt nun nach nachmaliger Änderung der Bebauungsplanfassung die 3. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die erneut geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplans bzw. der Verfahrensunterlagen (in ROT dargestellt) beziehen.

Planzeichnung:
In der Planzeichnung wurden keine Änderungen eingearbeitet, die den Immissionsschutz betreffen.

Begründung:
In der Begründung unter Kapitel 2 wird nun kurz auf die abfallwirtschaftliche Einordnung des beantragten Betriebs Bezug genommen. Zusätzlich wird auf das benötige Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) verwiesen und angemerkt, dass dieses mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Hierzu wird angemerkt, dass die geplanten Tätigkeiten zur Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Nr. 8.12.2 Anhang 1 der 4. BlmSchV) und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Nr. 8.11.2.4 Anhang 1 der 4. BlmSchV) nur zu einem vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §19 BImSchG führen würden.
Jedoch steht es dem Antragssteller nach § 19 Abs. 3 BlmSchG offen, auch ein vereinfachtes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Bisher wurde noch kein Antrag gestellt.
Ansonsten sind keine Änderungen bekannt, die den Immissionsschutz betreffen.

Umweltbericht:
Im Umweltbericht wurden keine Änderungen eingearbeitet. die den Immissionsschutz betreffen.

Es wird auf die vorherigen Stellungnahmen vom Immissionsschutz zum Bauleitplanverfahren hingewiesen.


Abwägung:
Die Stellungnahme entspricht inhaltlich vollumfänglich der Stellungnahme zur 1. erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Stellungnahme wird daher zur Kenntnis genommen und auf die dortige Abwägung und Beschlussfassung verwiesen. Neue Einwendungen oder Gesichtspunkte, die einer erneuten Abwägung zuzuführen wären, haben sich dadurch nicht ergeben.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Weitere Änderungen oder Ergänzungen werden nicht vorgenommen. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr