Umbau des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 872/26, Gemarkung Rohrbach (Hochweg 1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Haberfeld I“.
Es ist geplant das bestehende Wohngebäude aufzustocken (WH neu 4,20 m, FH neu 6,46 m, Satteldach m. 26° Dachneigung) und auf der Nordseite im OG Err. eines Vorsprungs.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Auskragende Bebauung OG im Sichtdreieck
Zusätzliche Überschreitung Baugrenzen im OG d. Auskragung m. Bestandsgebäude im Osten d. Auskragung d. OG
Talseitige Wandhöhe 4,20 m statt 3,50 m
Kniestock 0,79 m lt. BPL Kniestock nicht zulässig
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor, Bezugsfälle sind im Baugebiet vorhanden.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 1 „Haberfeld I“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2025 17:04 Uhr