Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, Fl. Nr. 993/10, Gemarkung Rohrbach (Im Gabis 17) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.10.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes      Nr. 6 „An der Ilm“.

Der Bauherr plant im Bereich der bestehenden Einfahrt die Errichtung eines grenzständigen Carports mit einer Grundfläche von ca. 8 x 4 m, flachgeneigtes Pultdach (max. Traufhöhe von ca. 3 m an der höchsten Stelle). Aufgrund der bereits bestehenden sonstigen Grenzbauten auf dem Baugrundstück bedarf es einer zusätzlichen Abweichung vom Höchstmaß an Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 9 BayBO. Diese Genehmigung wurde vom Landratsamt Pfaffenhofen bereits erteilt (Bescheid vom 24.08.2018).

Das Bauvorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
-        Lage außerhalb der Baugrenzen
-        Lage außerhalb des für Garagen/Carports vorgesehenen Bauraumes
-        Traufhöhe von ca. bis zu 3 m statt max. 2,75 m

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Das Ortsbild bleibt gewahrt. Der erforderliche Stauraum vor dem Carport wird eingehalten. Entsprechende Befreiungen wurden in dem Plangebiet schon mehrfach erteilt. Die Unterschriften der betroffenen Nachbarn liegen vor, so dass die Erteilung der Befreiungen auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen vereinbar ist. Die Abweichung vom zulässigen Höchstmaß an Grenzbauten wurde vom Landratsamt positiv verbeschieden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der Ilm“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 13:50 Uhr