Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfalltonnen sind im Einmündungsbereich zur Sackgasse an der Straße „Im Gellert“ zur Abholung bereitzustellen. Die Wendeanlage am Ende der Sackgasse ist für die Abfallsammelfahrzeuge zu klein bemessen.
Abwägung:
Die Stellungnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs ist zur Kenntnis zu nehmen. Eine Vergrößerung der Wendeanlage der Sackgasse ist aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich. Mit der gegenständlichen Bebauungsplanänderung werden lediglich Bauräume erweitert, keine neuen Straßenzüge erstmalig erschlossen. Die Bebauungsplanänderung ist daher kein Auslöser für eine etwaige Änderung der bisher praktizierten Abfallentsorgungspraxis (Abfuhrschema) und sollte daher wie bisher weitergeführt werden. Sollte die Stichstraße aus Sicht
des Abfallwirtschaftsbetriebes künftig nicht mehr befahren werden, ist dies eine Entscheidung außerhalb des gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens und vom Abfallwirtschaftsbetrieb den Anliegern mitzuteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2019 15:46 Uhr