Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke) - Beschlussfassung zur Kreuzungsvereinbarung (Aufweitungsverlangen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.06.2018 hat der Gemeinderat das Aufweitungsverlangen für die Eisenbahnbrücke über dem Sportweg auf der Basis der damals bekannten Kostenschätzung erneuert.

Mit Schreiben vom 23.10.2019 legte die DB Netz AG die Kreuzungsvereinbarung und die Entwurfsplanungen vor. In dem Anschreiben teilt die DB Netz AG nunmehr mit, dass sich der Kostenstand zur Vorplanung vom Mai 2018 wesentlich erhöht hat. Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die damals angedachte Variante technisch nicht umsetzbar ist. Die neue Variante mit den entsprechenden Tiefgründungen und einer genaueren Planung und Bepreisung führt zu einem Anstieg der Gesamtkosten (incl. Straßenanteil) von 3,3 Mio € auf jetzt 8,08 Mio €!! Das Anschreiben und die Kreuzungsvereinbarung liegen dem TOP bei. Wir sind nun aufgefordert, die Kreuzungsvereinbarung zu prüfen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung würden wir dann die endgültige Zustimmung zur Aufweitung geben.

Wir haben zwischenzeitlich das Staatliche Bauamt Ingolstadt zur technischen Prüfung und zur Prüfung des staatlichen Zuschusses eingeschaltet. Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet:


Ergebnisse in GR-Sitzung
am 05.06.2018
Ergebnisse aus der aktuellen Kostenberechnung



I. Kosten


a) Brückenbauwerk bei gemeindlicher Aufweitung
3.177.400 € brutto

b) Straße (Eingriffslänge 50 m)
   119.000 € brutto

Gesamtkosten
3.296.400 € brutto
8.080.000 € brutto



II. Anteil der Gemeinde 
(wegen Aufweitungsverlangen)
Gemeinde 51,10%; Bahn 48,90%
Anteil Gemeinde 52 %
a) Brückenbauwerk
1.786.527 € brutto
(incl. 10% Verwaltungskostenpauschale)

b) Straße

60.800 € brutto

Gesamtanteil Gemeinde
1.847.327 € brutto
4.200.000 € brutto



III. Vorteilsausgleich Bahn (alt für neu)
1.503.397 € brutto
2.665.850,91 € brutto



IV. Kostenanteil Gemeinde gesamt
343.930 € brutto
1.536.655,44  € brutto



V. Abzüglich staatlicher Förderung

voraussichtlich ca. ???
(Anteil EÜ Fürholzer Straße ca. 52% der förderfähigen Kosten)
500.000 €
Lt. StBA vom 09.01.2020
Verbleibender kommunaler Eigenanteil
??? €
   1.036.655,44 € brutto

Die Eisenbahnüberführung kann voraussichtlich nicht vor 2024 gebaut werden. Nach unseren Erfahrungen mit den Bahnbrückenbauten aus der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass die Gesamtkosten spürbar teurer werden und sich damit auch unser Anteil nochmals erhöhen wird.

Wir haben Rücksprache genommen mit dem Wasserwirtschaftsamt, ob eine Verschwenkung der Straße nach Norden, in Richtung Ilm, denkbar wäre. Dies wurde abgelehnt, da der Hochwasserschutz nach dem derzeitigen Ilmgerinne bemessen ist. Eine Querschnittsreduzierung oder eine evtl. Verlegung der Ilm näher zum Widerlager führt zu einer nachteiligen Veränderung des Hochwasserabflusses, was in wasserwirtschaftlicher Sicht nicht hingenommen werden kann.

In Anbetracht dieser außerordentlich hohen Kosten für die Gemeinde von 1,03 Mio € sollte das Aufweitungsverlangen nochmals überdacht werden. Da es sich beim Sportweg - im Vergleich zur Fahlenbacher Straße und der Bahnhofstraße - um eine wenig frequentierte Straße handelt, wird unter der gebotenen Kosten-/Nutzen-Betrachtung empfohlen, das Aufweitungsverlangen zurück zu nehmen. Dies auch unter dem Aspekt, dass nach unseren Erfahrungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei der späteren Bauausschreibung noch mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen sein wird. Wenn wir jetzt die Kostenvereinbarung unterschreiben, dann gibt es kein Zurück mehr. Wenn wir das Aufweitungsverlangen zurücknehmen wird die Eisenbahnbrücke in den bisherigen Maßen, ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde, wieder neu errichtet.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach widerruft sein Aufweitungsverlangen für die Bahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke /Sportweg). Die Kreuzungsvereinbarung wird nicht unterzeichnet. Die bisherigen Aufweitungsbeschlüsse vom 27.02.2018 und 05.06.2018 werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.02.2020 07:46 Uhr