Regierung von Oberbayern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde gab zu o.g. Vorhaben zuletzt mit Schreiben vom 02.07.2019 eine Stellungnahme ab. Darin wird festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Da sich in den neu vorgelegten Planunterlagen (Fassung vom 23.07.2019) keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben haben, ist eine erneute landesplanerische Bewertung nicht veranlasst. Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen.
Abwägung:
Die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr