Der Vorsitzende erläutert eingangs, dass grundsätzlich das Muster des Bayerischen Gemeindetags übernommen und mit der bisherigen Rohrbacher Geschäftsordnung ergänzt wurde. Neuerungen gegenüber der bisherigen GeschO sind im Entwurf farblich hinterlegt. Der Entwurf liegt als Anlage diesem TOP bei.
Die wesentlichen Änderungen in der neuen Geschäftsordnung sind Folgende:
a) § 4: „Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien“ wurde nun neu aufgenommen (nur redaktionell neu).
b) § 8; Neuaufnahme Ferienausschuss.
c)
§§ 9 und 13: Erhöhung der Befugnisse der Ausschüsse und des 1. Bürgermeisters.
In seinen Erläuterungen führt der Bayer. Gemeindetag dazu aus und empfiehlt nachdrücklich, den Kompetenzbereich des 1. Bürgermeisters durch entsprechende Spielräume bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu stärken. Der Gemeindetag schlägt für den Bürgermeister eine sog. Bewirtschaftungsbefugnis von 4-5 € brutto je Einwohner vor. Dies wäre bei 6000 Einwohner ein Betrag von 24.000 – 30.000 €.
Der Vorschlag der Verwaltung wäre eine Erhöhung von zuletzt 15.000 € auf 20.000 € für den Bürgermeister und bei den beschließenden Ausschüssen, den doppelten Betrag, d.h. auf 40.000 € (bisher 20.000 €). Diese Beträge wurden in den §§ 9 und 13 der GeschO als Grundlage aufgenommen. Dies wäre eine wirkungsvolle Maßnahme und hätte für den Gemeinderat den Vorteil, dass er entlastet wird und sich stärker auf die Hauptthemen konzentrieren kann.
d) § 21 Abs. 2: Neuaufnahme von Live-Stream-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen in das Internet. Diese Regelung ist jedoch abhängig von der Einwilligungsquote der Gemeinderäte aus der aktuell laufenden Anfrage.
e) § 23 Abs. 2: Neuer Sitzungstag und –turnus (jeden 1. Mittwoch im Monat).
f)
§ 25 Abs. 1: Einladung nur mehr per Mail (die Bereitstellung der Unterlagen wie bisher schon, ausschließlich im Ratsinformationssystem).
Der Entwurf der Geschäftsordnung wird in einer der nächsten Sitzungen diskutiert und beschlossen. Die Gemeinderäte werden gebeten, Änderungsvorschläge – am besten abgestimmt innerhalb der jeweiligen Fraktionen, bis spätestens 1 Woche vor der betreffenden Sitzung beim Geschäftsleiter schriftlich einzureichen (gerne auch per Mail unter geschaeftsleitung@rohrbach-ilm.de).