Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Standesbeamten - beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 17

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Keck übergab aufgrund Art 49 GO die Sitzungsleitung an 2. Bgm. Hochmuth.

Nach der Personenstandsvollzugsverordnung kann der neue Bürgermeister Christian Keck zum Eheschließungsstandesbeamten - Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt - bestellt werden.

Beschluss

Nach §1 Abs.3 Satz 1 i.V.m. §2 Abs. 3 PSTVollzV (Personenstandsgesetzvollzugsverordnung) wird der 1. Bürgermeister Christian Keck zum Standesbeamten bestellt. Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 16:36 Uhr