Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 132/30, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 20) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.

Es ist die Errichtung einer Garage (Grundmaße 2,98 x 6 m, Satteldach mit 42° Dachneigung) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb den Baugrenzen
  • Traufhöhe 2,98 m statt 2,75 m (Überschreitung von 0,14 m)

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind (isolierte) Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B Aco-Drain-Rinne im Bereich der Grundstückszufahrt) auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 11:06 Uhr